Altersvorsorge

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe seit kurzem einen Vertrag bei der MLP abgeschlossen. Meine Altersvorsorge besteht zur Zeit aus 3 Säulen: Riesterrente, Basisrente(HDI) mit BU und eine bAV.
Jetzt habe ich den Rat erhalten die BU in die bAV einfließen zulassen, weil die Basisrente eine schlechte Anlageform darstellt.
Der große Nachteil einer BU in einer bAV ist aber das Risiko des Versicherungsverlust bei einem AG-Wechsel.

Bin momentan etwas ratlos, welche Entscheidung ich treffen soll?

Bietet eine BU im Rahmen einer bAV mehr Nachteile als Vorteile?

Hallo Herr Friend,

danke füre Ihre Anfrage.
Genau das ist aber die „Krux“ bei gekoppelten Verträgen!
Deshalb die Empfehlung: Jedes Risiko sollte über einen eigenen Vertrag verfügen, damit Sie eben bei einer Veränderung Ihrer persönlichen Lebenssituation, besser und unkomplizierter darauf reagieren können.
Auch wenn bei gekoppelten Verträgen manches Risiko preiswerter ausgeschlossen werden kann, können Sie nicht so flexibel agieren.
Sprechen Sie mich bei Ihren weiteren Fragen gerne wieder an.
Mit freundlichen grüßen Jürgen von Bomsdorff

Lieber Robin Friend,

dann haben Sie vermutlich eine Swiss- Life verkauft bekommen? :smile:

Eine vernünftige Empfehlung hängt von zahlreichen Faktoren ab wie z.B.

  • Ihr Alter
  • Ihre Ziele
  • Ihre Vermögensverhältnisse
  • Ihr Einkommen bzw. Steuersatz
  • Ihre Sichtweise, was gerade am Finanzmarkt passiert

Ohne diese Angaben kann es keine fundierte Empfehlung geben.

Bitte teilen Sie diese Angaben noch mit, wenn Sie möchten bzw. eine sinnvolle Antwort wünschen.

schöne Grüße
Käpsele

Hallo Herr Friend,
hoffentlich ist das nicht Ihr dritter Vertrag bei MLP.
Sie sollten neben der Altersvorsorge auch darauf achten, Vermögensaufbau auf Ihrem Konto zu betreiben und kurz-/ mittel- und langfristig Liquidität haben.
Entscheidend ist nicht eine versprochene Rente mit 65, sondern was Sie bis zum Lebensande davon gehabt haben werden- nach Kosten, Steuern und Inflation. Erst dann weiß man, was die sinnvollste Option ist.

BU in der bAV:
Nachteil:
-im Leistungsfall volle Besteuerung der BU- Rente
-bei AG Wechsel etc. private Weiterführung notwendig, es bleibt immer eine bAV(!!!)

  • bei Krankheit müssen SIE bedenken, nach 6 Wochen den Betrag allein zu zahlen (kein Gehalt mehr)
    -durch den Beitrag der BU entgeht Ihnen natürlich der mögliche Sparbeitrag für eine (bAV)Rente

Vorteil: günstig, da Entgeltumwandlung

Zusammengefasst: WENN Ihr BU- Beitrag aufgrund der Berufsgruppe eher teuer ist, und Sie eher an die Chancen und Risiken einer Fondsanlage glauben, macht die BU über bAV Sinn: 1. ist der mögliche Betrag sinnvoll ausgenutzt, 2. können Sie durch gesetzlich vorgeschriebene Garantien in einer bAV niemals die gleiche Rendite erreichen wie bei einem privaten Fondssparplan. Der Steuer/ SV- Vorteil wird im Alter durch den vollen KV- beitrag und 100%ige Steuer oft nicht bedacht.
Ist Ihr Beitrag eher gering und Sie finden die sichere UND geförderte bAV Rente sinnvoll, macht es Sinn, die BU privat abzuschließen.
Alternativen wie technisch einjährige BU sollten Sie überdenken, das führt aber hier zu weit.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.

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Hallo,
habe Ihre Anfrage heute erhalten. Übereilte Anlagewechsel sind stets mit Vorsicht zu betrachten!
Wie Sie selbst - oder ihr „Bauch“ - schon richtig bemerkt haben, ergeben sich bei einem Arbeitsplatz-Wechsel gewisse Probleme. Der neue AG ist zwar verpflichtet, Ihnen auf Anfrage eine bAV zu ermöglichen, darf aber den Anbieter frei bestimmen. Unabhängig davon, ob er bereits einen Rahmenvertragspartner hat oder nicht, kann er ihren „Altvertrag“ übernehmen, muß es aber nicht. Genausogut kann er darauf bestehen, dass sie zu seinem Anbieter wechseln.
Die dann zwisachenzeitlich evt. eingetretenen Wehwehchen würden von der neuen Zusatz-BU ausgeschlossen. Auch wüchse der Beitragsanteil für die eingeschlossene BU durch Ihr gestiegenes Alter an. Dies könnten Sie gegebenenfalls am Gesamtbeitrag nicht mal erkennen. Es würde einfach viel weniger in der Altersvorsorge-Aufbau investiert als vorher. Bei der Basisrente (Rührup-Rente) kommt es immer darauf an, wie das eingelegte Geld für Sie „arbeitet“. Eine pauschale Aussage darüber, dass dies eine schlechtere Anlageform ist als die bAV halte ich für nicht vertretbar!
Entscheidend ist zunächst auch das Beitragsverhältnis. Beträgt der BU-Anteil nämlich mehr als 50% des Gesamtbeitrags zu Ihrer Basisversicherung, wäre nur der Teil für den Aufbau der Basisrente steuerlich abzugsfähig. Andernfalls der Gesamtbeitrag.
Der Vorteil der bAV ligt dagegen darin, dass auch die Sozialversicherungsbeiträge - sofern man welche zahlt! - durch den bAV-Beitrag sinken würden.
MLP ist ein Mehrfachanbieter für Versicherungen, ähnlich der DVAG oder dem AWD. Hier werden innerhalb eines bestimmten Klientels Versicherungen vertrieben, von deren Verkauf der wirtschaftliche Erfolg des Mitarbeiters direkt abhängt, da er nur Geld verdient, wenn er verkauft.
Ich empfehle Ihnen deshalb die Kontaktaufnahme zu einem frewien Versicherungsmakler, da dieser ALLE AM MARKT BEFINDLICHEN VERSICHERUNGEN miteinander vergleichen und diese auch vermitteln kann.
Ich selbst wende mich wegen Anfragen - sowohl für meine Familie, als auch für meine Kunden - immer wieder gerne an folgenden Makler-Verbund, der mit den größten Maklerringen Deutschlands zusammenarbeitet:
http://dk-consult.de/

Lieber einmal zuviel gefragt, als einmal zu wenig!

Michael Baumöhl
Financial Security Coach

Telefon: 06532 / 951 225
Fax: 06532 / 951 224
Mobilfunk: 0170 - 435 8088
mail to: [email protected]

Hallo und guten Tag,
grundsätzlich hat es weder Vor- oder NAchteile, eine BU getrennt oder als Bestandteil eines anderen Vertrages abzuschließen. Wichtiger ist nach meiner Ansicht die Wahl des richtigen Produktes bei der Altersversorgung. Riester- oder Rürupprodukte bieten zwar eine staatliche Förderung, haben dafür aber andere NAchteile. So ist z.B. die zu erwartende Rendite solcher Produkte völlig unzureichend, ferner kann die Leistung oft nicht vererbt werden und evtl können die Leistungen auch nicht im Ausland ausgezahlt weden. Alle diese Punkte sollten mit einem unabhängigen Versicherungsmakler besprochen werden, ebenso wie die Fragen zur BU. Diese Sparte hat ebenfalls eine Reihe von Merkmalen, die man ausführlich besprechen sollte, damit die Lösung speziell zu Ihren Bedürfnissen passt. Leider wird in diesen wichtigen Sparten viel zu oft reiner Produktverkauf betrieben und zu wenig auf die Vorteile des Kunden geachtet.
Viele Grüße
Christian Sager
Versicherungsmakler in Hamburg

Hallo, der Einschluss der BU in die bAV ist zwar möglich und wird auch angeboten, aber dann sollte man auch überlegen, ob es dann nicht besser ist, eine Beitragsbefreiung bei BU für den Gesamtvertrag einzuschließen. Dieses allerdings geht wieder zu Lasten des eigentlichen Ziels: möglichst hohe Rente im Rentenalter. Dann gibt es auch noch die Haftungsfrage. Der AG ist schließlich VN und seine MA sind Versicherte Personen. Es ist also wichtig, dass dieses exakt geklärt ist, wer was bei BU zahlt. Bei BU ist ja fast zwangsläufig ein Arbeitgeberwechsel vonnöten. Man ist ja BU. Die bAV wird aber meistens in Form der Gehaltsumwandlung bedient. Bedeutet: Kein Gehalt, keine bAV. Natürlich kann man den Vertrag selber weiter zahlen ABER dann sind die ab dem Moment gezahlten Beiträge UND Erträge NICHT mehr vor z.B. Privatinsolvenz gesichert und können gepfändet werden. Hinzu kommt, dass bei AG-Wechsel der neue AG NUR die reine bAV akzeptiert und die BU nicht.
Mein Rat daher: Die BU als Einzelrisiko versichern da es sonst zu viel vom Beitrag der bAV kostet! Die günstigsten Tarife sind die reinen Risiko-BU Verträge, allerdings meistens OHNE Beitragsrückzahlungen bei Vertragsablauf. Etwas teurer sind die Investment-BU. Da kann man aber mit einer Ablaufsumme „rechnen“. Bedeutet: Im günstigsten Fall holt man mehr heraus, als man die ganzen Jahre eingezahlt hat. Quasi eine „Null-Tarif“ Versicherung. Die Basisrente (HDI) wäre zu überlegen, ob das so klug ist? Die bAV mit 4% der BBG (in 2010 = 220,00 € mon. zzgl. 1.800,00 € zumindest steuerfrei) ist da rentabler. Zur Not durch einen unabhängigen Makler prüfen und evtl. Ruhen lassen.
Gruß
D.L.

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe seit kurzem einen Vertrag bei der MLP abgeschlossen.
Meine Altersvorsorge besteht zur Zeit aus 3 Säulen:
Riesterrente, Basisrente(HDI) mit BU und eine bAV.
Jetzt habe ich den Rat erhalten die BU in die bAV einfließen
zulassen, weil die Basisrente eine schlechte Anlageform
darstellt. Falsch da hier die Steuervorteile ausgenutzt werden.
Der große Nachteil einer BU in einer bAV ist aber das Risiko
des Versicherungsverlust bei einem AG-Wechsel.
bav kann bei AG Wechsel mitgenommen werden zum neuen AG.
Bin momentan etwas ratlos, welche Entscheidung ich treffen
soll?

Bietet eine BU im Rahmen einer bAV mehr Nachteile als
Vorteile?

Ich sehe aufgrund Ihrer Angaben keine notwendigkeit eines Umstellen der Verträge, warum sollten Sie zwei unterschiedliche Verträge BU und bav verschmelzen? Ist hier ein monitärer Vorteil zu sehen? Ferner gilt zu berücksichtigen, wenn die bu als Neuvertrag angelegt wird ist das Einstiegsalter ja wieder höher und es könnte zu einer erneuten Gesundheitsprüfung kommen. Hat Ihre BU eine Verweisklausel oder ist der Verweis auf eine andere Tätigkeit ausgeschlossen?

Hallo Robin,
generell kann man das so nicht sagen, aber in der Tat gibt es bei der Kombination BU in Verbindung mit bAV einige Nachteile. (bei Arbeitslosigkeit ggf. kein BU Schutz, bei Branchenwechsel ggf. keine Versicherbarkeit, etc.)
…auch die Verbindung der BU mit der Basisversorgung kann unter Umständen eine „prickelnde“ Kombination sein…
Aus der Ferne lässt sich hier keine pauschale Aussage treffen, jedoch machst Du sicherlich keinen Fehler, wenn Du die BU „komplett aus den steuerfinanzierten Vorsorgeverträge“ heraushältst.

LG, Andreas Wurscher

Guten Abend,
grundsätzlich ist man mit den drei Säulen doch zunächst ganz gut beraten … Andererseits gibt es sicherlich Besonderheiten im persönlichen Bereich sowie bei den jeweiligen Vertragsgestaltungen insbesondere in der BU, die zu beachten sind. Gleichwohl bin ich kein Fachmann für BU in Verbindung mit einer bAV. Ich wage aus den dargestellten Angaben nicht, eine Auskunft zu erteilen. Hier wäre aus meiner Sicht ein vertrauenwürdiger Versicherungsvertreter vor Ort der richtige Ansprechpartner, vielleicht auch nur eine Rückfrage beim HDI!
Entschuldigen Sie, dass ich leider nicht helfen kann.
Freundliche Grüße
Rudolf

Hallo,

nun, es ist erstmal schwierig eine Beratung durchzuführen, wenn man die Gegebnheiten nicht kennt. Zuerst würde ich die Frage stellen, ob ihnen der Kollege von der MLP auch die Basisrente empfohlen hat oder ob er nur seine BAV aufwerten möchte. Sowohl die Basisrente als auch die BAV werden in der Leistungsphase besteuert, was zu Folge hat, dass auch die darin enthaltene Berufsunfähigkeitsrente erstmal steuerpflichtig wird, wenn sie denn bezogen wird. Warum soll eine Basisrente eine schlechtere Anlageform sein als eine BAV?? Diese Aussage kann ich erstmal nicht nachvollziehen. -Sie haben sich entschieden, alle Produkte als geförderte Produkte zu wählen, was in jedem Fall in der Leistungsphase im Alter eine volle Steuerpflicht nach sich zieht. Im Falle der BAV sogar noch eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Riester lasse ich bei der Betrachtung mal außen vor. Meiner Meinung nach sollte jeder riestern. Was die BU betrifft haben sie sowohl das Problem in der Basisrente als auch in der BAV. Was, wenn eine Arbeitslosgkeit eintreten sollte? Können sie die Beiträge zur Basisversorgung noch aufbringen? Macht eine Basisrente dann überhaupt sinn, da sie keine steuerersparnis mehr haben? Ebenso bei der BAV, die in diesem Falle einfach wegfällt. Das Problem bei einem Arbeitgeberwechsel sehe ich nicht so. Entweder der neue Arbeitgeber bietet eine BAV an und sie überführen Ihren VErtrag ( wenn etwas zum Überführen da ist)oder aber der neue Arbeitgeber muss den Vertrag übernehmen. Meine Empfehlung lautet immer, die BU selbstständig abzusichern. Bei einer Arbeitslosigkeit oder bei geringerem Einkommen kann man so die Altersvorsorge reduzieren (Riester passt sich sowieso an) ohne die Höhe der BU zu gefährten. Eine selbstständige Bu ist nicht allzu teuer und sie sind jederzeit flexibel und können zur Not diesen Vertrag bestehen lassen, die anderen aber kürzen. In jedem Fall wäre ein vorsorgecheck von Nöten, der alle bisherigen Anlagen mit berücksichtigt. Bei Riester, Basis und BAV kannja die Lücke fürs Alter nicht mehr allzu groß sein. Bitte berückscihtigen sie auch, ob sie im Alter weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalanlagen oder ähnlichem haben. Das alles wirkt sich auf Ihr zu versteuerndes Einkommen aus. Also sollte man, wenn derartige Einnahmen vorhanden sind bedenken, dass eine Verorgung der 3. Schicht, also Privat im Alter lediglich der Ertragsanteilbesteurung unterliegt, jetzt aber nicht geltent gemacht werden kann.

Wie Eingangs erwähnt kann eine Beratung nur unter Kenntnis der persönlichen Gegebenheiten stattfinden. Aber der Aussage des Kollegen der MLP kann ich leider nicht folgen.

Sowohl die Basisrente als auch die BAV sind erstmal Rentenprodukte. Ganz normale -Rentenversicherungen ,die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen unterliegen. Das hat mir der eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente gar nichts zu tun. die hat eigene Bedingungen.

Wenn sie detailiertere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Enfach nochmal anfragen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und einige Denkanstöße geben.

Liebe Grüße
HJ

Hallo,
mein Partner Marco Mahling zeichnet verantwortlich für Fragen rund um Assekuranz und Versicherungen.
Ich empfehle Ihnen eine entsprechende Kontaktaufnahme. Gern wird er Ihre Fragen beantworten. Richten Sie ihm bitte freundliche Grüße von mir aus;
http://www.marco-mahling.de
[email protected]

Beste Grüße
Björn Schotta
(Investments)

Hallo Robin Friend,

ich denke, dass die Vorteile sogar den Nachteilen überwiegen. Sollte der Vertrag der bAV vom neuen Arbeitgeber nicht übernommen werden ( da evtl Rahmenv erträge beim neuen AG bestehen ) kann der Vertrag als Privatvertrag weitergeführt werden und die BU somit aufrecht erhalten werden. Der Charme der bAV liegt in der „Finanzierung“ der Rentenleistung bzw BU-Absicherung durch die Brutto=Nettolösung.

Viele Grüße

Armin Bornschlegl
Fachwirt für Finanzberatung IHK

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit kurzem einen Vertrag bei der MLP abgeschlossen.
Meine Altersvorsorge besteht zur Zeit aus 3 Säulen:
Riesterrente, Basisrente(HDI) mit BU und eine bAV.
Jetzt habe ich den Rat erhalten die BU in die bAV einfließen
zulassen, weil die Basisrente eine schlechte Anlageform
darstellt.
Der große Nachteil einer BU in einer bAV ist aber das Risiko
des Versicherungsverlust bei einem AG-Wechsel.

Bin momentan etwas ratlos, welche Entscheidung ich treffen
soll?

Bietet eine BU im Rahmen einer bAV mehr Nachteile als
Vorteile?

Hallo Robin,
also, zu der Frage gibt es nun wirklich keine pauschale schwarz oder weiß Antwort!
Hier sind viel zu viele Fragen offen, die vor einer Antwort geklärt werden müssen.
Mir fallen auf Anhieb schon mindestens 10 Fragen ein, die sauber beantwortet werden müssten, um halbwegs seriös antworten zu können (mal abgesehen davon, daß ein so komplexes Thema eh nicht in einem Chat abgearbeitet werden kann!).
Außerdem fällt mir folgendes auf: Du hast einen Berater(MLP), den Du nicht fragen magst. Du hast jemanden, der die Arbeit Deines Beraters für Dich prüft, aber nicht genug weiß, um das Konzept übergreifend auszuarbeiten. Und Du hast, Deiner Ausdrucksweise nach, selber hinlänglich Ahnung, um Dich fundiert mit dem Thema zu befassen.
Mein Rat: such Dir eine Person, der Du vertraust und die von allen Fachbereichen ausreichend Ahnung hat, daß sie Dich seriös und umfassend beraten kann. Und zwar von Angesicht zu Angesicht und nicht im Chat.
mfg
Michael C. Deutschland

Hallo Robin,
dies ist in der Tat eine nicht ganz einfache Frage. Sie hier per e-mail umfassend zu beantworten, würde m.E. zu weit führen.
Falls Du in näherer Umgebung ein Büro oder eine Dienststelle der DVB(Deutsche-Vermögens-Beratung) hast,wende Dich bitte dorthin und erkläre Dein Anliegen.
Ich persl. arbeite auch mit denen zusammen und meine
Ansprech-Partnerin ist Frau Cornelia Bredtmann, Tel. 02262-99949-9.
Man arbeitet dort bundesweit und die Auskunft ist
selbstverständlich unverbindlich.

Hoffe, Dir geholfen zu haben.
Mfg
Wolfgang

Guten Tag Herr Friend,

diese Ratlosigkeit treffe ich häufiger an und kann Ihnen dennoch auf diesem Weg nicht die vielleicht erwartete Lösung bieten. Es bedarf hierzu einer umfangreichen Analyse mit entsprechenden Beratungsgesprächen, um zu ermitteln, wo und wie die BU am besten abzusichern ist. Hierzu brauchen Sie einen gänzlich unabhängigen Makler oder Versicherungsberater, dem Sie vertrauen und mit dem Sie Ihre Entscheidungen jederzeit überprüfen können. Ansonsten werden Sie durch neue "gutgemeinte " Ratschläge immer wieder verunsichert. Jeder Bankbesuch birgt wieder diese Möglichkeit.
Ich würde z.B. nie behaupten, daß die Basisrente grundsätzlich ein schlechte Anlageform ist. Sie muss nur bedarfsgerecht gestaltet werden. Bei der BU-Absicherung bevorzuge ich für meine Mandanten Gesellschaften, welche die Individualvereinbarung trixi/Bayrischer Rundfunk akzeptieren. Hier haben meine Mandanten dann im Schadenfall das bisher einzige rechtssichere Instrument um ihre Ansprüche im Streitfall auch durchzusetzen.
Sie sehen, das Angebot ist groß und unabhängige Beratung unabdingbar.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein paar Anregungen geben und wünsche
Viel Erfolg (denn es ist existenziell)

Hallo,

vielen Dank für deine Antwort,

wenn ich das richtig verstanden habe besteht so oder so kein Risiko die BU zu verlieren? Aber ich trage doch höhere Kosten bei einem möglichem AG Wechsel da ich älter bin und zusätzlich ist evtl. eine erneute Gesundheitsprüfung möglich?

Hallo Robin Friend,

ich denke, dass die Vorteile sogar den Nachteilen überwiegen.
Sollte der Vertrag der bAV vom neuen Arbeitgeber nicht
übernommen werden ( da evtl Rahmenv erträge beim neuen AG
bestehen ) kann der Vertrag als Privatvertrag weitergeführt
werden und die BU somit aufrecht erhalten werden. Der Charme
der bAV liegt in der „Finanzierung“ der Rentenleistung bzw
BU-Absicherung durch die Brutto=Nettolösung.

Viele Grüße

Armin Bornschlegl
Fachwirt für Finanzberatung IHK

Liebe/-r Experte/-in,

ich habe seit kurzem einen Vertrag bei der MLP abgeschlossen.
Meine Altersvorsorge besteht zur Zeit aus 3 Säulen:
Riesterrente, Basisrente(HDI) mit BU und eine bAV.
Jetzt habe ich den Rat erhalten die BU in die bAV einfließen
zulassen, weil die Basisrente eine schlechte Anlageform
darstellt.
Der große Nachteil einer BU in einer bAV ist aber das Risiko
des Versicherungsverlust bei einem AG-Wechsel.

Bin momentan etwas ratlos, welche Entscheidung ich treffen
soll?

Bietet eine BU im Rahmen einer bAV mehr Nachteile als
Vorteile?

vielen Dank für deine Antwort,

wenn ich das richtig verstanden habe rätst du sowohl davon ab eine BU mit Basisrente zu koppeln als auch die BU mit bAV ?

Ubd ich soll die BU separat absichern?

Mein Bekannter hat mir geraten die BU im Rahmen der bAV abzusichern, da dies zu 100% steuerlich absetzbar ist und in der Basisrente nur zu 70%.

Der MLP Berater sieht aber darin die beriets geschilderten Nachteile.

Muss ca 180€ netto/ Monat aufwenden bei einem Jahreseinkommen von ca. 38000€ brutto.

Hallo,

nun, es ist erstmal schwierig eine Beratung durchzuführen,
wenn man die Gegebnheiten nicht kennt. Zuerst würde ich die
Frage stellen, ob ihnen der Kollege von der MLP auch die
Basisrente empfohlen hat oder ob er nur seine BAV aufwerten
möchte. Sowohl die Basisrente als auch die BAV werden in der
Leistungsphase besteuert, was zu Folge hat, dass auch die
darin enthaltene Berufsunfähigkeitsrente erstmal
steuerpflichtig wird, wenn sie denn bezogen wird. Warum soll
eine Basisrente eine schlechtere Anlageform sein als eine
BAV?? Diese Aussage kann ich erstmal nicht nachvollziehen.
-Sie haben sich entschieden, alle Produkte als geförderte
Produkte zu wählen, was in jedem Fall in der Leistungsphase im
Alter eine volle Steuerpflicht nach sich zieht. Im Falle der
BAV sogar noch eine Beitragspflicht zur Kranken- und
Pflegeversicherung.
Riester lasse ich bei der Betrachtung mal außen vor. Meiner
Meinung nach sollte jeder riestern. Was die BU betrifft haben
sie sowohl das Problem in der Basisrente als auch in der BAV.
Was, wenn eine Arbeitslosgkeit eintreten sollte? Können sie
die Beiträge zur Basisversorgung noch aufbringen? Macht eine
Basisrente dann überhaupt sinn, da sie keine steuerersparnis
mehr haben? Ebenso bei der BAV, die in diesem Falle einfach
wegfällt. Das Problem bei einem Arbeitgeberwechsel sehe ich
nicht so. Entweder der neue Arbeitgeber bietet eine BAV an und
sie überführen Ihren VErtrag ( wenn etwas zum Überführen da
ist)oder aber der neue Arbeitgeber muss den Vertrag
übernehmen. Meine Empfehlung lautet immer, die BU
selbstständig abzusichern. Bei einer Arbeitslosigkeit oder bei
geringerem Einkommen kann man so die Altersvorsorge reduzieren
(Riester passt sich sowieso an) ohne die Höhe der BU zu
gefährten. Eine selbstständige Bu ist nicht allzu teuer und
sie sind jederzeit flexibel und können zur Not diesen Vertrag
bestehen lassen, die anderen aber kürzen. In jedem Fall wäre
ein vorsorgecheck von Nöten, der alle bisherigen Anlagen mit
berücksichtigt. Bei Riester, Basis und BAV kannja die Lücke
fürs Alter nicht mehr allzu groß sein. Bitte berückscihtigen
sie auch, ob sie im Alter weitere Einnahmen aus Vermietung und
Verpachtung, Kapitalanlagen oder ähnlichem haben. Das alles
wirkt sich auf Ihr zu versteuerndes Einkommen aus. Also sollte
man, wenn derartige Einnahmen vorhanden sind bedenken, dass
eine Verorgung der 3. Schicht, also Privat im Alter lediglich
der Ertragsanteilbesteurung unterliegt, jetzt aber nicht
geltent gemacht werden kann.

Wie Eingangs erwähnt kann eine Beratung nur unter Kenntnis der
persönlichen Gegebenheiten stattfinden. Aber der Aussage des
Kollegen der MLP kann ich leider nicht folgen.

Sowohl die Basisrente als auch die BAV sind erstmal
Rentenprodukte. Ganz normale -Rentenversicherungen ,die
unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen unterliegen. Das
hat mir der eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente gar
nichts zu tun. die hat eigene Bedingungen.

Wenn sie detailiertere Fragen haben, stehe ich gerne zur
Verfügung. Enfach nochmal anfragen.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und einige Denkanstöße
geben.

Liebe Grüße
HJ

Warum sollte es problematisch sein die BU mit der Basisrente oder bAV zu koppeln?
Die Verunsicherung wird immer größer:frowning:

Was ist eine Verweisklausel?
Aus der Sicht meines Bekanten ist die BU in einer bAV die bessere Anlage, da zu 100% absetzbar und innerhalb der Basisrente nur zu ca. 70%?