Hallo,
nun, es ist erstmal schwierig eine Beratung durchzuführen, wenn man die Gegebnheiten nicht kennt. Zuerst würde ich die Frage stellen, ob ihnen der Kollege von der MLP auch die Basisrente empfohlen hat oder ob er nur seine BAV aufwerten möchte. Sowohl die Basisrente als auch die BAV werden in der Leistungsphase besteuert, was zu Folge hat, dass auch die darin enthaltene Berufsunfähigkeitsrente erstmal steuerpflichtig wird, wenn sie denn bezogen wird. Warum soll eine Basisrente eine schlechtere Anlageform sein als eine BAV?? Diese Aussage kann ich erstmal nicht nachvollziehen. -Sie haben sich entschieden, alle Produkte als geförderte Produkte zu wählen, was in jedem Fall in der Leistungsphase im Alter eine volle Steuerpflicht nach sich zieht. Im Falle der BAV sogar noch eine Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung.
Riester lasse ich bei der Betrachtung mal außen vor. Meiner Meinung nach sollte jeder riestern. Was die BU betrifft haben sie sowohl das Problem in der Basisrente als auch in der BAV. Was, wenn eine Arbeitslosgkeit eintreten sollte? Können sie die Beiträge zur Basisversorgung noch aufbringen? Macht eine Basisrente dann überhaupt sinn, da sie keine steuerersparnis mehr haben? Ebenso bei der BAV, die in diesem Falle einfach wegfällt. Das Problem bei einem Arbeitgeberwechsel sehe ich nicht so. Entweder der neue Arbeitgeber bietet eine BAV an und sie überführen Ihren VErtrag ( wenn etwas zum Überführen da ist)oder aber der neue Arbeitgeber muss den Vertrag übernehmen. Meine Empfehlung lautet immer, die BU selbstständig abzusichern. Bei einer Arbeitslosigkeit oder bei geringerem Einkommen kann man so die Altersvorsorge reduzieren (Riester passt sich sowieso an) ohne die Höhe der BU zu gefährten. Eine selbstständige Bu ist nicht allzu teuer und sie sind jederzeit flexibel und können zur Not diesen Vertrag bestehen lassen, die anderen aber kürzen. In jedem Fall wäre ein vorsorgecheck von Nöten, der alle bisherigen Anlagen mit berücksichtigt. Bei Riester, Basis und BAV kannja die Lücke fürs Alter nicht mehr allzu groß sein. Bitte berückscihtigen sie auch, ob sie im Alter weitere Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalanlagen oder ähnlichem haben. Das alles wirkt sich auf Ihr zu versteuerndes Einkommen aus. Also sollte man, wenn derartige Einnahmen vorhanden sind bedenken, dass eine Verorgung der 3. Schicht, also Privat im Alter lediglich der Ertragsanteilbesteurung unterliegt, jetzt aber nicht geltent gemacht werden kann.
Wie Eingangs erwähnt kann eine Beratung nur unter Kenntnis der persönlichen Gegebenheiten stattfinden. Aber der Aussage des Kollegen der MLP kann ich leider nicht folgen.
Sowohl die Basisrente als auch die BAV sind erstmal Rentenprodukte. Ganz normale -Rentenversicherungen ,die unterschiedlichen steuerlichen Behandlungen unterliegen. Das hat mir der eingeschlossenen Berufsunfähigkeitsrente gar nichts zu tun. die hat eigene Bedingungen.
Wenn sie detailiertere Fragen haben, stehe ich gerne zur Verfügung. Enfach nochmal anfragen.
Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen und einige Denkanstöße geben.
Liebe Grüße
HJ