Altersvorsorge be i Scheidung und Unterhalt

Liebe Community,

ich hoffe jemand von Euch kann mir weiterhelfen.

Im Falle einer Scheidung werden ja im Rahmen des Versorgungsausgleiches die erworbenen Rentenanwartschaften für den Zeitraum in dem man verheiratet war zusammengezählt und dann geteilt, oder?

Wenn jetzt der eine Partner hohe Aufwendungen für die Rente hat und der Andere niedrige, so ist das so, dasss die Aufwendungen beim Unterhaltspflichtigen bei der Berechnung des bereinigten Nettos berücksichtigt wird und beim Unterhaltsempfänger die anfallenden Zahlungen ggf. als Mehrbedarf?

Wenn also der Partner, der später Unterhaltsempfänger wäre rententechnisch unterversorgt wäre, so wäre es für ihn quasi doppelt doof, ist das so richtig?

Danke