Guten Tag,
wenn man in der Ausbildungszeit (vorher Realschule) von einem Arbeitgeber eine Altersvorsorge Versicherung (Direktversicherung) abgeschlossen bekommen hat - wie ist diese kündbar?
Es gab dafür natürlich steuerliche Vorteile/Zuzahlungen.
Man hatte es ganz vergessen und nach mehreren Umzügen die Beiträge nicht mehr gezahlt (wurde automatisch abgebucht) - sie fanden aber nun die neue Bank und sowohl derjenigen als auch der Bank wurde gesagt (am Telefon), das die Versicherung nun gekündigt wird von ihnen und zum 1.7. ausgezahlt wird minus der nicht gezahlten Beiträge.
Natürlich hatte man fest mit dem Geld gerechnet - man wollte das meiste in die Rürup Rente dann umstellen (woanders - dort geht es nicht), da man jetzt als Selbstständige damit ja besser fahren würde.
Jetzt bekam man plötzlich ein Schreiben (man sagte damit es schneller geht mit Auszahlung solle man sebst auch nochmal eine Kündigung schreiben) - das man das ganze NICHT ausgezahlt bekommen kann - sondern erst mit 60 und das der Vertrag nur Beitragsfrei gestellt werden kann, da der Gesetzgeber eine Kündigung nicht zulässt - wegen der Vorteile die man hatte.
100 verschiedene Infos und nun ist man verwirrt - ist die letzte Info nun die richtige?
Nach Paragraph 1b sei es nicht möglich.
Gibt es da wirklich gar keine Möglichkeit es sich auszahlen lassen zu können - ich meine es ist klar, das sie versuchen das man da bleibe.
Oder kann man so eine Versicherung an jemand anders verkaufen (man liest sowas ja ab und an)?
Ich weiß das man dann etwas Verlust hätte, aber das Geld brauche man eigentlich schon - weil man sich momentan etwas aufbaue und man wollte eben auch lieber in Rürup umstellen.
Heißt das nun es geht zu 100% nicht - oder wurde jemanden da ne Möglichkeit verschwiegen?
Und müsste man dann praktisch zusätzlich noch Rürup abschließen?
Welche Vorteile würde das dann geben?
Vielen Dank schon mal im Voraus für Tipps
Liebe Grüße
Maine Coony