Altersvorsorge betriebliche Direktversicherung

Guten Tag,

wenn man in der Ausbildungszeit (vorher Realschule) von einem Arbeitgeber eine Altersvorsorge Versicherung (Direktversicherung) abgeschlossen bekommen hat - wie ist diese kündbar?

Es gab dafür natürlich steuerliche Vorteile/Zuzahlungen.

Man hatte es ganz vergessen und nach mehreren Umzügen die Beiträge nicht mehr gezahlt (wurde automatisch abgebucht) - sie fanden aber nun die neue Bank und sowohl derjenigen als auch der Bank wurde gesagt (am Telefon), das die Versicherung nun gekündigt wird von ihnen und zum 1.7. ausgezahlt wird minus der nicht gezahlten Beiträge.

Natürlich hatte man fest mit dem Geld gerechnet - man wollte das meiste in die Rürup Rente dann umstellen (woanders - dort geht es nicht), da man jetzt als Selbstständige damit ja besser fahren würde.

Jetzt bekam man plötzlich ein Schreiben (man sagte damit es schneller geht mit Auszahlung solle man sebst auch nochmal eine Kündigung schreiben) - das man das ganze NICHT ausgezahlt bekommen kann - sondern erst mit 60 und das der Vertrag nur Beitragsfrei gestellt werden kann, da der Gesetzgeber eine Kündigung nicht zulässt - wegen der Vorteile die man hatte.

100 verschiedene Infos und nun ist man verwirrt - ist die letzte Info nun die richtige?

Nach Paragraph 1b sei es nicht möglich.

Gibt es da wirklich gar keine Möglichkeit es sich auszahlen lassen zu können - ich meine es ist klar, das sie versuchen das man da bleibe.

Oder kann man so eine Versicherung an jemand anders verkaufen (man liest sowas ja ab und an)?

Ich weiß das man dann etwas Verlust hätte, aber das Geld brauche man eigentlich schon - weil man sich momentan etwas aufbaue und man wollte eben auch lieber in Rürup umstellen.

Heißt das nun es geht zu 100% nicht - oder wurde jemanden da ne Möglichkeit verschwiegen?

Und müsste man dann praktisch zusätzlich noch Rürup abschließen?

Welche Vorteile würde das dann geben?

Vielen Dank schon mal im Voraus für Tipps

Liebe Grüße

Maine Coony

Heißt das nun es geht zu 100% nicht - oder wurde jemanden da
ne Möglichkeit verschwiegen?

Das läßt sich nur schwer beantworten, da nicht klar ist, was nach dem Ausscheiden beim ersten AG damit passiert ist. Da müßte man die Unterlagen sehen. Vom Grundsatz her ist es richtig, eine bAV kann nicht vorzeitig ausgezahlt werden.

Und müsste man dann praktisch zusätzlich noch Rürup abschließen?

Wozu ? Möchte wissen wo der Vorteil für den Arbeitnehmer liegen soll. bAV-beiträge sind komplett steuer- und sozialabgabenfrei. Rürup-Beiträge sind nur teilweise steuerfrei und nicht sozialabgabenfrei. Ich würde die bAV wieder aufnehmen, dass wäre die beste Lösung.

Welche Vorteile würde das dann geben?

Keine, siehe oben.

bin kein Arbeitnehmer mehr - bin ja jetzt wie gesagt selbstständig

Und da sagte man mir das Rürup besser wäre

Gibt es wirklich keinen einzigen Grund wann man verfrüht ausgezahlt werden könnte?

Und da sagte man mir das Rürup besser wäre

DA würde ich mir eine weitere Meinung einholen. Ich halte Rürup nur in sehr wenigen Fällen für wirklich vorteilhaft.

Gibt es wirklich keinen einzigen Grund wann man verfrüht
ausgezahlt werden könnte?

Einen Vertrag kaputtzumachen um einen anderen abzuschließen ist für den Versicherten nie von Vorteil. Lass dich die bAV weiterlaufen, auch wenn Du nichts mehr einzahlst.