Hallo,
vielen Dank für deine Anfrage! Nein, dein Arbeitgeber ist nach 42 Tagen aus allen raus! Er stellt dann deine Direktversicherung beitragsfrei! Du kannst dir dann überlegen, ob du die Beiträge selbst übernimmst. Aber Achtung: solange der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt, ist die Versicherung Hartz IV- und Insolvenzgeschützt. Sobald du die Beiträge selbst zahlst, mußt du die Versicherung im Falle von Hartz IV mit angeben und schlimmstenfalls sogar aufbrauchen. Also lieber ruhen lassen, selbst wenn du nicht mehr ins Unternehmen zurückkehren kannst. Das eingezahlte Geld geht dir auf keinen Fall verloren, du erhältst es vereinbarungsgemäß ab Renteneintritt (je nachdem was der Arbeitgeber da vereinbart hatte).
Ich hoffe, ich konnte dir einstweilen weiterhelfen!
Gruss
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG