Altersvorsorge Direktversicherung

Ich bin Bankkaufmann und war im letzten Jahr für
4,5 Monate krankgeschrieben.
Ich bin pflichtversichert in der ges.KK
Ich habe 6 Wochen lang Lohnfortzahlung erhalten,
anschl. Krankengeld.
Muß der Arbeitgeber während der Krankengeldzeit
meine Altersversorgung weiterbezahlen.
Mtl. Zahlung in eine LV. Wird voll vom AG gezahlt.

Vielen Dank im Voraus

Hallo

in der Regel setzt eine BAV ein sozialversicherungspflichtiges Entgelt voraus.

Wenden Sie sich bitte schriftlich an die Versicherung wo der Vertrag geführt wird, denn wie soll ich ohne die Bedingungen zu kennen, eine Antwort geben können

gruß
www.tuerk-versicherungen.de

Die Frage kann ich nicht beantworten

Ich bin Bankkaufmann und war im letzten Jahr für
4,5 Monate krankgeschrieben.
Ich bin pflichtversichert in der ges.KK
Ich habe 6 Wochen lang Lohnfortzahlung erhalten,
anschl. Krankengeld.
Muß der Arbeitgeber während der Krankengeldzeit
meine Altersversorgung weiterbezahlen.
Mtl. Zahlung in eine LV. Wird voll vom AG gezahlt.

Vielen Dank im Voraus

Hallo Herr Brake,
leider kann ich zu Regelungen bei Direktversicherungen und insbesondere in Ihrer konkreten Situation keine Auskunft erteilen. Eine Rückfrage beim Direktversicherer und ein Blick in die Vertragsinformationen könnte eine Hilfe sein. Ob es gesetzliche Regelungen für Ihre Situation gibt, kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Ich wünsche Ihnen auf jeden Fall weiterhin gute Gesundheit.
Alles Gute!

Mit freundlichen Grüßen aus Münster
Rudolf Leißing

Nein, der AG muss diese Beiträge nicht weiterbezahlen. Der Vertrag ruht in dieser Zeit einfach und lebt wieder auf, wenn die Lohnfortzahlung durch den AG fortgesetzt wird.
Falls absehbar ist, dass die Krankheit länger andauert und u. U. keine Rückkehr mehr ins Arbeitsleben möglich sein wird, ist mit Blick auf den Verlust des Hartz IV-Schutzes auch davon abzuraten, die Beiträge nun aus eigener Tasche weiter zu bedienen.

So lange ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis besteht und es sich um eine AG finanzierte bAV handelt muss der Beitrag selbstverständlich auch während der Krankengeldzeit weiter bezahlt werden.

Hallo,

vielen Dank für deine Anfrage! Nein, dein Arbeitgeber ist nach 42 Tagen aus allen raus! Er stellt dann deine Direktversicherung beitragsfrei! Du kannst dir dann überlegen, ob du die Beiträge selbst übernimmst. Aber Achtung: solange der Arbeitgeber die Beiträge bezahlt, ist die Versicherung Hartz IV- und Insolvenzgeschützt. Sobald du die Beiträge selbst zahlst, mußt du die Versicherung im Falle von Hartz IV mit angeben und schlimmstenfalls sogar aufbrauchen. Also lieber ruhen lassen, selbst wenn du nicht mehr ins Unternehmen zurückkehren kannst. Das eingezahlte Geld geht dir auf keinen Fall verloren, du erhältst es vereinbarungsgemäß ab Renteneintritt (je nachdem was der Arbeitgeber da vereinbart hatte).

Ich hoffe, ich konnte dir einstweilen weiterhelfen!

Gruss

Reuschel Jürgen
Debeka VVaG

Einen schönen guten Morgen Herr Brake,

-Ihr Arbeitgeber KANN die Zahlung der VL nach 6 Wochen einstellen
-sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber darüber, denn in Ihrer Branche ist die Fortzahlung der VL ublich.
-es ist eine Sache des WOLLENS nicht der Pflicht

  • sollte nicht geleistet werden, so bitten Sie um eine Beitragsüberbrückung für Ihren bestehenden Vertrag, die 4,5 Monate werden einfach nach hinten geschoben und Sie erleiden keinerlei Verluste.
    Ich hoffe Ihnen etwas Licht ins Dunkel gebracht zu haben.
    Mit lieben Grüßen

Vero777

Moin,

eine Weiterzahlung der bAV ist nur während der Lohnfortzahlung gegeben. Es sei denn, in der Zusage, die Sie von Ihrem AG bekommen haben, steht drin dass Fortzahlung in Entgeltfreien Zeiten gegeben ist.

Mfg
Athanasios Barbas

Ich bin Bankkaufmann und war im letzten Jahr für
4,5 Monate krankgeschrieben.
Ich bin pflichtversichert in der ges.KK
Ich habe 6 Wochen lang Lohnfortzahlung erhalten,
anschl. Krankengeld.
Muß der Arbeitgeber während der Krankengeldzeit
meine Altersversorgung weiterbezahlen.

Solange Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den AG besteht JA. Bei Bezug von KG durch die gesetzl. KV nicht mehr

Mtl. Zahlung in eine LV. Wird voll vom AG gezahlt.

Vielen Dank im Voraus