Altersvorsorge gekündigt; Stornogebühren

Guten Tag,
ich habe jetzt meine Riester-Rente bei der Hamburg Mannheimer gekündigt.
Dies war mir einfach zuviel an Gebühren, die beinahe 50% betrugen.
Bis zu meiner Kündigung waren insgesamt 260€ eingezahlt.

Als Restbetrag wurden mir 0,28€ zurücküberwiesen. Nach mehrmaligem hinterfragen wurde mir erklärt, dass es so hohe Storno-Gebühren gewesen wären und deshalb bleibt nahezu nichts übrig.

Kann das überhaupt angehen, dass von 260€ nur 0,28€ übrig bleiben!?
Ich bitte um Rat.
Habt ihr damit auch schon Erfahrungen oder wisst Ihr darüber zufällig genaueres ?
Hilft ein Rechtsanwalt oder habe ich gar keine Chance etwas zurück zu bekommen?

hallo,

es ist so - zum einen verlangt riester, dass sämtl. kosten (abschluss-beratungskosten etc) in den ersten 10 jahren getilgt sein müssen - deshalb sind die kosten immer recht hoch (bei anderen vers. werden diese über längere zeiträume „verrechnet“ )

zum anderen ist riester ein sehr kostenintensives geschäft, da die zulagenabeantragung, verwaltung - übertragung zum anderen unternehmen etc. ein morz aufwand mitsichbring. da hier aber staatl. kriterien erfüllt werden müssen, sind andere handhabungen nicht möglich.

ein riestervertrag kann sehr variabel gestaltet werden - der staat hat das absichtlich so eingerichtet. wenn der kunde " doch" kündigt, ist das eine „förderschädliche“ verwendung. das bedeutet, dass gezahlte zulagen zurückgefordert werden (können und auch werden) somit minimiert sich der rückkaufswert des vertrages (rückkaufswert=vertragsgegenwert, akt. vertragsstand, vertragsguthaben)

wenn der vertrag dann erst kürzlich begonnen hat, ist es schon mögl. dass kein wirkl. guthaben sich bilden konnte…

lg

es ist so - zum einen verlangt riester, dass sämtl. kosten
(abschluss-beratungskosten etc) in den ersten 10 jahren
getilgt sein müssen - deshalb sind die kosten immer recht hoch

Was soll bei so einer Regelung denn der Sinn sein?

Ich habe einen Fondssparplan, u.a. deswegen, weil die Abschlusskosten nur von genau den Beiträgen abgehen, die ich auch zahle - wenn ich sie zahle. Ich dachte bisher, dass das im Versicherungswesen so einfach nicht üblich sei. Wenn die Versicherungen nicht mal die Möglichkeit haben, ebenfalls solche kundenfreundlichen Konditionen anzubieten, ist das schon direkt unfair. Und mir entgeht vollständig der Sinn…

Sebastian

Was soll bei so einer Regelung denn der Sinn sein?

Das sollte die Folgen der damals üblichen Zillmerung von Lebensversicherungen abmildern. Es ist im AVmGesetz vorgeschrieben.

Ich habe einen Fondssparplan, u.a. deswegen, weil die
Abschlusskosten nur von genau den Beiträgen abgehen, die ich
auch zahle - wenn ich sie zahle.

Du übersiehst allerdings, das wenn Dein Vertrag in die Leistungsphase kommt aus dem Sparplan eine Rentenversicherung mit Einmalbeitrag wird, d.h. bei dir fallen die Kosten später und auf einmal an.

Das sollte die Folgen der damals üblichen Zillmerung von
Lebensversicherungen abmildern. Es ist im AVmGesetz
vorgeschrieben.

Da wäre es für mich aber logischer gewesen, einen Mindestzeitraum und nicht einen Höchstzeitraum der Streckung der Abschlußkostenzahlung einzuführen.

Ich habe einen Fondssparplan

Du übersiehst allerdings, das wenn Dein Vertrag in die
Leistungsphase kommt aus dem Sparplan eine Rentenversicherung
mit Einmalbeitrag wird,

Teilweise. Meine Gesellschaft plant es wie folgt: mit Rentenbeginn wird mit einem Teil des Fondsvermögens eine Rentenversicherung als „Langlebigkeitsversicherung“ abgeschlossen, Zahlungsbeginn 85. Lebensjahr. Die Rente, die von Renteneintritt bis 85 geleistet wird, wird durch einen Auszahlplan realisiert.

d.h. bei dir fallen die Kosten später
und auf einmal an.

Aus diesen Teil dann wohl ja. Aber immerhin nur auf tatsächlich eingezahlte Beträge, und nicht auf eine am Vertragsbeginn festgelegte Vertragssumme, die dann durch finanzielle Engpässe, Auslandsaufenthalte, Riester-Hausbau oder ähnliches womöglich nie erreicht wird.

Ist aber eine gute Frage: sind die Abschlusskosten bei einer solchen Versicherung dann genauso hoch, wie die einer Rentenversicherung „auf dem freien Markt“? Man sollte meinen, dass bei einer fest durch meinen Anbieter ausgewählten Versicherung mangels individueller Vermittlung keine Vermittlerprovision anfällt.

Viele Grüße,
Sebastian

Da wäre es für mich aber logischer gewesen, einen
Mindestzeitraum und nicht einen Höchstzeitraum der Streckung
der Abschlußkostenzahlung einzuführen.

Ich denke,das war wohl auch gemeint. Meiner Meinung nach betrug der mal 10 Jahre, wurde durch die Lobby dann aber auf 5 reduziert. (Beispiel dafür: Riester Rente Premium)

Nur zur Klarstellung: Riester Rente Premium ist ein Fonds-Sparplan und KEIN Versicherungsprodukt!

Gruß cooler

Das schon, aber ich ging davon aus dass die staatlichen Anforderungen für alle Riester-Produkte gleichermaßen gilt, ist ja in den anderen Bereichen wie Kapitalgarantie, 30% Auszahlung etc. auch so. (Wohnriester mal ausgenommen)

Ist das denn in diesem Fall anders?

Hallo,
meines Wissens Verteilung auf mindestens 5 Jahre. Fast alle haben auf 5 Jahre umgestellt - ist ja auch logisch, Riester ist sehr beratungsintensiv und es ist darüberhinaus sowieso völlig uninteressant auf die Verteilungszeit zu achten, da Riester nun wirklich eine ALTERSVORSORGE ist und auch die staatlichen Schmankerln letztendlich nur dann fußen, wenn ALTERSVORSORGE umgesetzt wird! Außerdem gilt die Regel, je kürzer die Abschlußkosten verteilt werden, umso mehr kommt am Schluß raus!
Fazit: Bei Riester muss man auf die Höhe der Kosten INSGESAMT (abgesehen von den Leistungen) achten, aber nicht auf die Länge der Verteilungszeit. Wenn man nicht durchblickt,könnte selbst ein sehr günstiger Anbieter durch den Raster fallen, nur weil er eine kürzere Verteilungszeit der A-Kosten präsentiert! Selbst geringe Kosten wirken bei einer kürzeren Verteilungszeit eben höher (aber nur, wenn man nicht durchblickt)!

Gruß cooler

Wenn von den 260 EUR schon die Hälfte Kosten waren, dann ist die andere Hälfte wohl der Stornoabschlag. Dieser ist in Deinen Versicherungsbedingungen festgelegt. Die einzige Frage ist, ob 130 EUR ein „angemessener“ Stornoabschlag ist. Dazu würde ich sagen, dass die Versicherung dazu bestimmt Argumente hat, die vor einem Gericht standhalten.