Hallo Floyd,
ich versuche es einmal so:
Zu 1.
Berechnung der besonderen Altersvorsorgeaufwendungen:
Die genaue Berechnung des tatsächlich abzugsfähigen Betrages für den einzelnen Steuerpflichtigen erfordert ab dem Jahr 2005 eine etwas aufwendige Rechenoperation. Hierbei ist bei Beamten und Sozialversicherungspflichtigen Angestellten unterschiedlich vorzugehen. Es werden Beiträge zur Rentenversicherung hinzugerechnet um an anderer Stelle wieder abgezogen zu werden. Die Kürzung auf 60 % erfolgt auch nicht von einem festen Betrag sondern immer von einem durch eine Vergleichsrechnung ermittelten „geringeren Betrag“.
War schon die alte Berechnung der Vorsorgeaufwendungen dem Laien schwer verständlich zu machen - so ist Berechnung ab dem Jahr 2005 dem Laien wohl nicht mehr vermittelbar und auch für die steuerberatenden Berufe ist die Berechnung mittels PC zu empfehlen.
sonstige Vorsorgeaufwendungen
Höchstbetrag für Freiberufler und Selbständige : 2.400,-- € (Zusammenveranlagung 4.800,- € )
Höchstbetrag für Angestellte und Beamte : 1.500,-- € (Zusammenveranlagung
3.000,-- )
Bei Zusammenveranlagung von Personen aus beiden Gruppen ist der Höchstbetrag 3.900,-- € .
sonstige Vorsorgeaufwendungen sind:
Arbeitslosenversicherung
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Risikolebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen
Berechnung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Durch die geringen Höchstbeträge ist eine Berechnung hier in den meisten Fällen überflüssig. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger z.B. 3.000,.-- € für Kranken-. Lebens- und Haftpflichtversicherung ausgibt braucht bei einem Höchstbetrag von 1.500,-- oder 2.400,–€ nicht viel gerechnet zu werden.
Die Günstigerprüfung ob das alte Recht besser ist wird automatisch vom Finanzamt durchgeführt. Lediglich beim Abschluss einer neuer Versicherung empfiehlt es sich die Günstigerprüfung selbst zu berechen
zu 2.
Deine Identnummer hast Du bereits Ende vorigen Jahres vom Amt mitgeteilt bekommen. Ab diesem Jahr findest Du sie u.a. auch auf der Steuerkarte. Aufgrund dieser Nummer werden ab diesem Jahr succesiv von allen Rententrägern, Versicherungen, Arbeitgebern, Ämtern und Banken etwaige Einkünfte zum Finanzamt gemeldet. Jederman ist also verpflichtet diesen Einrichtungen seine Identnummer mitzuteilen. Der gläserne Steuerbürger. Du kommst nicht drum herum.
So ich hoffe etwas geholfen zu haben.
Frohe Festtage
Ela