Altersvorsorge-Pauschalen bei der Lohnsteuer

Hallo liebe Mitstreiter,

zwei kurze Frage zu lohnsteuerrechtlich anzusetzenden Altersvorsorge-(Pauschalen) bei Privatversicherungen von Beamten:

  1. Ich und mein Vater haben die Lohnsteuerbescheide mal verglichen und bei ihm eine Kürzung des Betrages bei 3.900 EUR festgestellt (verheiratet), bei mir gab es keine Kürzung (alleinstehend).
    Ich weiß, dass es Rechtsänderungen 2005 gab und auch 2010 wieder gibt. Die dort genannten Pauschalen sind aber in keinem Fall 3.900 EUR?

  2. Unsere Krankenversicherung möchte die St-ID-Nr. haben um die abzugsfähigen Beiträge an meinen Dienstherren zu senden. Sollte man das tun oder lieber weiter selbst bei Angabe der Lohnsteuererklärung erledigen?
    Die von der Krankenkasse genannten Sätze liegen 20 EUR unter denen, die der Lohnsteuerhilfeverein bisher für mich angesetzt habe. Wenn das weiter auf diesem Wege ginge, wäre es doch günstiger für mich, oder?

Vielen Dank für eure Hilfe,
floyd_83

Tut mir leid, aber ich kann Ihren Sachverhalten nicht folgen. Die Fragestellungen erschließen sich mir nicht.

Hallo Ela,

es geht mir um die Anerkennung von Vorsorgeaufwendungen (Kranken- und Pflegeversicherung) bei Beamten in der Lohnsteuererklärung.

  1. Werden die geltend gemachten Aufwendungen irgendwie gekürzt? Und wenn ja bei welcher Höhe? Oder werden Pauschalen anerkannt (eine Art „Günstigerregelung“)? Mein Vater hat im Jahr 2005 4600 EUR geltend gemacht, von denen ihm nur 3.900 EUR anerkannt wurden, ich hatte 2007 1.690, die komplett anerkannt wurden. Wie kommt das?

  2. Unsere Krankenversicherung hat uns zu den Änderungen ab 2010 geschrieben. Darin verlangt sie die Angabe einer (mir unbekannten) Steuer-Ident-Nr. um die Beiträge an meinen Dienstherrn übermitteln zu können. Gleichzeitig lag eine Aufstellung bei, die diese Beiträge ca. 30 EUR niedriger als real ausweist. Ich denk, dass liegt daran, dass nur die Grundversorgung lohnsteuerrechtlich absetzbar sein wird. Jedoch frage ich mich, ob es nicht für mich günstiger wäre, diese automatische Übermittlung zu unterbinden und stattdessen weiterhin die Beiträge manuell einzureichen, da ich bisher immer die vollen Beiträge geltend gemacht habe und diese auch anerkannt wurden.

Ich hoffe, nun werden meine Fragen klarer?

Viele Grüße, floyd_83

Hallo Floyd,

ich versuche es einmal so:

Zu 1.

Berechnung der besonderen Altersvorsorgeaufwendungen:

Die genaue Berechnung des tatsächlich abzugsfähigen Betrages für den einzelnen Steuerpflichtigen erfordert ab dem Jahr 2005 eine etwas aufwendige Rechenoperation. Hierbei ist bei Beamten und Sozialversicherungspflichtigen Angestellten unterschiedlich vorzugehen. Es werden Beiträge zur Rentenversicherung hinzugerechnet um an anderer Stelle wieder abgezogen zu werden. Die Kürzung auf 60 % erfolgt auch nicht von einem festen Betrag sondern immer von einem durch eine Vergleichsrechnung ermittelten „geringeren Betrag“.

War schon die alte Berechnung der Vorsorgeaufwendungen dem Laien schwer verständlich zu machen - so ist Berechnung ab dem Jahr 2005 dem Laien wohl nicht mehr vermittelbar und auch für die steuerberatenden Berufe ist die Berechnung mittels PC zu empfehlen.

sonstige Vorsorgeaufwendungen

Höchstbetrag für Freiberufler und Selbständige : 2.400,-- € (Zusammenveranlagung 4.800,- € )

Höchstbetrag für Angestellte und Beamte : 1.500,-- € (Zusammenveranlagung
3.000,-- )

Bei Zusammenveranlagung von Personen aus beiden Gruppen ist der Höchstbetrag 3.900,-- € .

sonstige Vorsorgeaufwendungen sind:
Arbeitslosenversicherung
Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen
Kranken-, Pflege-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen
Risikolebensversicherungen
Kapitallebensversicherungen

Berechnung der sonstigen Vorsorgeaufwendungen

Durch die geringen Höchstbeträge ist eine Berechnung hier in den meisten Fällen überflüssig. Wenn ein lediger Steuerpflichtiger z.B. 3.000,.-- € für Kranken-. Lebens- und Haftpflichtversicherung ausgibt braucht bei einem Höchstbetrag von 1.500,-- oder 2.400,–€ nicht viel gerechnet zu werden.

Die Günstigerprüfung ob das alte Recht besser ist wird automatisch vom Finanzamt durchgeführt. Lediglich beim Abschluss einer neuer Versicherung empfiehlt es sich die Günstigerprüfung selbst zu berechen

zu 2.

Deine Identnummer hast Du bereits Ende vorigen Jahres vom Amt mitgeteilt bekommen. Ab diesem Jahr findest Du sie u.a. auch auf der Steuerkarte. Aufgrund dieser Nummer werden ab diesem Jahr succesiv von allen Rententrägern, Versicherungen, Arbeitgebern, Ämtern und Banken etwaige Einkünfte zum Finanzamt gemeldet. Jederman ist also verpflichtet diesen Einrichtungen seine Identnummer mitzuteilen. Der gläserne Steuerbürger. Du kommst nicht drum herum.

So ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Frohe Festtage

Ela

Vielen Dank Ela,

das hat uns schon sehr weiter geholfen. Deine Aussagen sind zwar wenig aufmunternd, aber zumindest deutlich und verständlich :wink:

Wünsche dir eine schöne restliche Weihnachtszeit und einen guten Start ins Jahr 2010!!!