Hallo Expertenwelt,
angenommen jemand hätte im laufenden Jahr 1946 Euro in einen Wohnriestervertrag eingezahlt und würde sich im gleichen Jahr
für eine freiwillige betriebliche Altersversorgung im Rahmen
einer Entgeltumwandlung (Tarifvertrag) i.H.v. 4440,00 Euro
entscheiden. Wie wäre das ganze steuerlich aufzudröseln?
Fiktiv wären noch RV-Beträge AN 4000 + AG 4000 zu
berücksichtigen
Zählen alle o.a. Beträge zur Altersvorsorge, oder sind diese
steuerlich separat zu betrachten. Wieviel könnte man bei o.a.
Beispiel zusätzlich anlegen um die maximal mögliche
Steuerentlastung zu erreichen?
Danke im voraus