Altersvorsorge-Riesterrente

Guten Tag,

ich brauche mal fachlichen rat. mein freund will eine riesterrente abschliessen, und ich halte nichts davon, da ich schon so viel schlecht sachen gehört habe. ich weiss zb. das sie zu 100% versteuert wird. frage dazu gibt es was zur altersvorsorge was nicht oder weniger versteuert wird?
ich hab auch gelesen das es sich nicht für selbstständige lohnt, und das haben wir ja bald vor in die selbstständigkeit zu gehen. oder ist das doch egal?
was muss man noch alles beachten, bei so welchen verträgen?
was gibt es zur alternative?

ich möchte mich jetzt schon für jede hilfe bedanken und wünsche einen schönen tag.

liebe grüße luftraus

Guten Abend.

Also ich versuche jetzt nicht zu sehr auszuschweifen.

Riester-Rente wird im Alter zu 100% besteuert ist korrekt. Wenn Sie eh schon wissen, dass Sie BEIDE! demnächst selbständig sein werden, dann bringt Ihnen Riester-Rente nichts, da nur Soz.Vers.-pflichtige Personen UND deren Ehegatte gefördert werden.

OK, Punkt 1 abgehakt :smile:

Selbständige können mit folgenden 2 Möglichkeiten vorsorgen:
1)Rürup-Rente (auch als BasisRente bekannt). Hier können Sie im Jahre 2010 (danach jedes Jahr 2% mehr bis zu 100%) 70% der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen.

BEISPIEL: Sie haben als Selbst. einen Gewinn vor Steuern von 50.000EUR erzielt. Sie zahlen 10.000 Ende 2010 in die RürupRente ein. Dann gilt folgende Rechnung:

50.000
-7.000 (70% von den eingezahlten 10.000)
______
= 43.000EUR zu versteuerndes Einkommen.

Das macht unterm Strich eine prima Steuerersparnis, die Ihnen nochmal einen großen Teil der eingezahlten 10.000 Euro finanziert (Vgl Steuertabelle)
Auch hier müssen Sie in der Auszahlungsphase mit Steuerabgaben rechnen (es gelten jedoch Freigrenzen)

2)Private Rentenversicherung
Eingezahlte Beiträge werden steuerlich NICHT betrachtet.
Bei der Auzahlung wird in 2 Formen unterschieden:

2.1 Sie lassen es sich als Rente auszahlen --> Die Höhe der Besteuerung ist abhängig vom Beginn wann die Rente ausbezahlt wird (Bsp: Auszahlung mit 60=23% Besteuerung - Auszahlung mit 67=17% Besteuerung)

2.2 Sie lassen es sich nicht als Rente sondern das ganze angesparte Guthaben als Einmalzahlung auszahlen —> 50% des Zugewinnes (=Differenz zwischen Auszahlung und der selbst eingezahlten Beiträge) werden besteuert (nennt sich im Fachjargon Halbeinkünfteverfahren - falls Sie mal auf den Begriff gestoßen sind)

Das sollte Ihnen schon gut weiterhelfen können.

Bei der Gelegenheit erwähne ich gerne, dass ich als freier Versicherungsmakler tätig bin und Sie auch gerne im Bezug auf den Abschluss, ebenso wie weitere Beratung, auf mich zukommen können.

MfG

Lieber Luftraus!

mittlerweile ist die Altersvorsorgeberatung zu komplex, als dass ich sie hier gemäß den Vermittlerrichtlinien beraten könnte. Deswegen haben Sie bitte Verständnis, wenn ich hier nur auf ganz konkrete Fragestellungen eingehen möchte.
Ja, die Riesterrente wird in der Rentenphase zu 100% versteuert.
Wenn jetzt schon klar ist, dass sie sich selbständig machen, ist es in der Tat fraglich, ob sich die Riesterrente lohnt. Eine sogenannte Riesterförderung setzen zwingend ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen voraus. Entfällt dieses, gibt es auch keine Förderung. Eingezahlte Beitrage bleiben natürlich erhalten und werden weiter verzinst.

Ich empfehle Ihnen dringend ein persönliches Gespräch bei dem Finanzberater ihres Vertrauens. Das Thema Altersvorsorge ist einfach zu komplex für eine Internetrecherche bzw. Mailanfrage.

Lieben Gruß

H.

Hallo luftraus,

ja die Riester wird später komplett versteuert.
Allerdings werden die meisten rentenprodukte versteuert. Also sollte dies auch kein Anlass
sein, nicht vorzusorgen.
Es gibt bei manchen Assekuranzen Produkte die nachher nur teilweise versteuert werden
müssen, da kenne ich allerdings nur die der Hamburg Mannheimer bzw ERGO.

Die Riester lohnt sich für selbstständige nicht, weil diese nur dann förderung erhalten, wenn
sie in die gesetzl. Rentenversicherung einzahlen, was selten der Fall ist.
Somit ist ein selbstständiger nur förder berechtigt, wenn er verheiratet ist und seine Frau im
Angestellten Verhältnis ist.
Speziell wie die Riester für Arbeitnehmer, wurde die rürup für selbstständige gemacht.
Diese ist auch mit Steuervorteilen.

Zu beachten gibt’s ansonsten nicht viel. Da die Riester ein staatl. Überwachtes Produkt ist,
gibt’s zb nen garantierten wert für die gewinne.
Dennoch gibt es hierbei große Unterschiede.
Alternativen gibt es auch sehr gute, allerdings kenne ich wie gesagt nur die der hm.

Ich hoffe ich konnte dir weiterhelfen?

Solltest du noch fragen haben, melde dich gern. :smile:

lg ina

Hallo,
Riester ist leider in seiner Gründungsphase von sogenannten „Verbraucherschützern“ derart schlechtgeredet worden, dass es bis heute nachwirkt. Ich wette mit jedem um eine Flasche Champagner, dass es für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen und/oder Familien mit Kindern keine lukrativere Anlageform gibt. Bis heute habe ich noch keine Wette verloren.
Nun zur Besteuerung von Renten. Werks- und Beamtenpensionen wurden schon immer wie Einkommen versteuert. Das gleiche gilt für Riesterrenten. Gesetzliche Renten wurden bis 2004 mit 27% Ertragsanteil besteuert, d.h. für das Finanzamt war nicht die gesamte Rente Grundlage der Besteuerung sondern nur 27% daraus. Dieser Ertragsanteil wurde 2005 mit dem Alterseinkünftegesetz auf 50% angehoben und steigt jetzt bis 2040 für alle „Neurentner“ auf 100%
Selbstständige können nur über einen förderberechtigten Ehepartner einen Riestervertrag mit Zulagen erhalten. Ein lediger Selbstständiger erhält keine Riesterförderung. Er kann aber die Vorteile der Rüruprente nutzen. Die Aufwendungen dazu sind 2010 mit 70% steuerlich absetzbar. Der Höchstaufwand beträgt 20.000E pro Steuerpflichtigem.
Private Altersrenten, deren Beiträge aus bereits versteuertem Einkommen bezahlt wurden, werden ab 2005 lediglich mit 18% Ertragsanteilbesteuerung belegt.
Allerdings muss man sagen, dass die Besteuerung von Altersrenten für weite Teile der Rentner eher ein theoretisches Problem ist. Aktuelles Beispiel:
Ein Rentnerehepaar mit Rentenbeginn 2010 erhält eine Betriebsrente von 3000€ und eine gesetzliche Rente von 25.000€ p.J., was bei einer Durchschnittsrente von 10.000€ p.J. in Deutschland schon eine außergewöhnlich hoch ist. Rechnung des Finanzamts:
3000€ zu 100% = 3.000€ Besteuerungsgrundlage
25.000€ zu 60% = 15.000€ Besteuerungsgrundlage
Steuerliche Gesamteinkünfte = 18.000€. Der Freibetrag liegt bei 16.000€. Nur der überschießende Teil ist zu versteuern. Folge: Minimale Steuer.
Beachten bei solchen Verträgen muss man eine Menge und es gibt auch alternative Gestaltungsmöglichkeiten. Bei steuerlich subventionierten Altersvorsorgeverträgen (Riester, Rürup, betriebl. Altersvorsorge) ist immer zu prüfen, ob d Steuerentlastung in der Ansparphase größer ist als die Besteuerung in der Rentenphase. Für Altersvorsorgeversicherung gilt das gleiche wie bei schwerer Erkrankung: immer mehrere Meinungen einholen und dann in Ruhe eine Entscheidung treffen. Wenn Interesse besteht, bitte ich noch mal um kurze Mail, die ich mit meiner Telefonnummer beantworten würde. Wir können dann mal in Ruhe in dieser Sache telefonieren.
Ich hoffe, mit meinen Infos etwas zur Klarheit beigetragen zu haben. Wenn weitere Fragen sind, bitte noch mal melden.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz