Guten Abend.
Also ich versuche jetzt nicht zu sehr auszuschweifen.
Riester-Rente wird im Alter zu 100% besteuert ist korrekt. Wenn Sie eh schon wissen, dass Sie BEIDE! demnächst selbständig sein werden, dann bringt Ihnen Riester-Rente nichts, da nur Soz.Vers.-pflichtige Personen UND deren Ehegatte gefördert werden.
OK, Punkt 1 abgehakt 
Selbständige können mit folgenden 2 Möglichkeiten vorsorgen:
1)Rürup-Rente (auch als BasisRente bekannt). Hier können Sie im Jahre 2010 (danach jedes Jahr 2% mehr bis zu 100%) 70% der eingezahlten Beiträge steuerlich geltend machen.
BEISPIEL: Sie haben als Selbst. einen Gewinn vor Steuern von 50.000EUR erzielt. Sie zahlen 10.000 Ende 2010 in die RürupRente ein. Dann gilt folgende Rechnung:
50.000
-7.000 (70% von den eingezahlten 10.000)
______
= 43.000EUR zu versteuerndes Einkommen.
Das macht unterm Strich eine prima Steuerersparnis, die Ihnen nochmal einen großen Teil der eingezahlten 10.000 Euro finanziert (Vgl Steuertabelle)
Auch hier müssen Sie in der Auszahlungsphase mit Steuerabgaben rechnen (es gelten jedoch Freigrenzen)
2)Private Rentenversicherung
Eingezahlte Beiträge werden steuerlich NICHT betrachtet.
Bei der Auzahlung wird in 2 Formen unterschieden:
2.1 Sie lassen es sich als Rente auszahlen --> Die Höhe der Besteuerung ist abhängig vom Beginn wann die Rente ausbezahlt wird (Bsp: Auszahlung mit 60=23% Besteuerung - Auszahlung mit 67=17% Besteuerung)
2.2 Sie lassen es sich nicht als Rente sondern das ganze angesparte Guthaben als Einmalzahlung auszahlen —> 50% des Zugewinnes (=Differenz zwischen Auszahlung und der selbst eingezahlten Beiträge) werden besteuert (nennt sich im Fachjargon Halbeinkünfteverfahren - falls Sie mal auf den Begriff gestoßen sind)
Das sollte Ihnen schon gut weiterhelfen können.
Bei der Gelegenheit erwähne ich gerne, dass ich als freier Versicherungsmakler tätig bin und Sie auch gerne im Bezug auf den Abschluss, ebenso wie weitere Beratung, auf mich zukommen können.
MfG