Hallo!
Für Selbstständige gibt es ja die Möglichkeit der steuerlich wirksamen Altersvorsorge durch die Rüruprente. Nun habe ich gehört, daß für GmbH-Geschäftsführer ein wesentlich lukrativeres Modell die Bildung von Pensionsrückstellungen (für sich selbst) durch Pensionszusage ist. Angenommen ein bilanzierender Freiberufler wechselt nach 10 Jahren der Selbstständigkeit seine Unternehmensform zur (Freiberufler-)GmbH, kann er danach diese Rückstellungen einstellen - oder muß eine gewisse Frist erst verstreichen?
Vielen Dank für Euer Interesse & herzliche Grüße
von Daniel
Hallo Daniel,
meines Erachtens wäre die Einrichtung eines in Geld geführten Arbeitszeitkontos wesentlich sinnvoller, weil eine wesentlich größere Flexibilität gegeben ist.
Bei in Geld geführten Arbeitszeitkonten kann auch ein GF oder ein GGF laufende Gehaltsbestandteile zunächst steuer- und sozialabgabenfrei umwandeln. Beim Austritt aus der Firma würde dieses Konto dann abgerechnet und nach der Fünftelregelung besteuert, wenn man es sich auszahlen lässt. Als Alternative zur Auszahlung kann man aber auch eine wiederum zunächst steuer- und sozialabgabenfreie Umwandlung in eine BAV-Lösung wählen, wenn dies vorab als Möglichkeit im Arbeitsvertrag vereinbart worden ist.
Bei GGF sind ein paar Besonderheiten zu beachten, die ich dir bei Interesse gerne erläutere.
Viele Grüße
Ralf
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]