Altersvorsorge von der Firma

Angenommen eine Firma bietet ein Bonusprogramm für alle neuen Mitarbeiter an. Das Bonusprogramm sieht so aus das, per Rückdeckungsversicherung, die Firma jährlich einzahlt und der Mitarbeiter bei Renteneintritt eine zusätzliche Rente erhält.

Nun die Frage:
Würde der Mitarbeiter diese Rente auch im Falle der Frührente erhalten?
D. h. angenommen der Mitarbeiter erkrankt schwer und muss bereits im Alter von 35 Jahren in Frührente. Erhält dieser dann auch die oben genannte Altersvorsorge von der Firma?

P.S.:
Wenn ja, da in diesem Fall dann die Firma nicht so viel einzahlen konnte, wie hoch wäre dann die Altersvorsorge? Genau so wie ab dem normalen Rentenalter? Absteigend weniger? Oder generell weniger?

Angenommen eine Firma bietet ein Bonusprogramm für alle neuen
Mitarbeiter an. Das Bonusprogramm sieht so aus das, per
Rückdeckungsversicherung, die Firma jährlich einzahlt und der
Mitarbeiter bei Renteneintritt eine zusätzliche Rente erhält.

Das ganze nennt man betriebliche Altersvorsorge, aber garantiert nicht Rückdeckungsversicherung.

Würde der Mitarbeiter diese Rente auch im Falle der Frührente
erhalten?

Erst wenn er ins Altersrentenalter kommt, also nicht, wenn er Erwerbsunfähigkeitsrente erhält.

D. h. angenommen der Mitarbeiter erkrankt schwer und muss
bereits im Alter von 35 Jahren in Frührente. Erhält dieser
dann auch die oben genannte Altersvorsorge von der Firma?

Das hängt von den Bedingungen ab, die dieser Versorgungszusage unterliegen. Kann also sein, muß aber nicht.

Wenn ja, da in diesem Fall dann die Firma nicht so viel
einzahlen konnte, wie hoch wäre dann die Altersvorsorge? Genau
so wie ab dem normalen Rentenalter?

Wie soll das denn gehen ? Weniger Beiträge aber die gleiche Leistung ?

generell weniger?

Entsprechend den eingezahlten Beiträgen und der Versicherungsdauer.

Angenommen eine Firma bietet ein Bonusprogramm für alle neuen
Mitarbeiter an. Das Bonusprogramm sieht so aus das, per
Rückdeckungsversicherung, die Firma jährlich einzahlt und der
Mitarbeiter bei Renteneintritt eine zusätzliche Rente erhält.

Das ganze nennt man betriebliche Altersvorsorge, aber
garantiert nicht Rückdeckungsversicherung.

Der Oberbegriff ist bAV.
Auch für Arbeitnehmer (insbes. für die Leistungsverpflichtung des AG) kann es sehr wohl eine „Rückdeckungsversicherung“ geben. Einer der Durchführungswege ist die bilanzberührte Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung.
Der AG gibt dem AN ein Versorgungsversprechen, bei Erreichen der Altersgrenze, bei Tod oder BERUFSUNFÄHIGKEIT eine Leistung an den AN bzw. seine Hinterbliebenen zu erbringen. Theoretisch könnte der AG ein großes Sparschwein füttern, aber um sicher zu gehen und die eingegangenen Verpflichtungen auszufinanzieren, schließt der AG eine RÜCKDECKUNGSVERSICHERUNG ab.

Auch beim Durchführungsweg der (rückgedeckten)Unterstützungskasse kommt eine Rückdeckungsversicherung ins Spiel - nachdem der AG eine Versorgungszusage erteilt hat, nicht über Bilanzen gehen und die Zusage ausgelagert haben will, schaltet er eine UK ein. Die UK schließt zur Sicherstellung der Leistungen eine Rückdeckungsversicherung ab (scheidet aber wahrscheinlich aus)

Würde der Mitarbeiter diese Rente auch im Falle der Frührente
erhalten?

Erst wenn er ins Altersrentenalter kommt, also nicht, wenn er
Erwerbsunfähigkeitsrente erhält.

Wenn die entsprechenden Leistungsmerkmale in der Zusage enthalten sind über BU!

D. h. angenommen der Mitarbeiter erkrankt schwer und muss
bereits im Alter von 35 Jahren in Frührente. Erhält dieser
dann auch die oben genannte Altersvorsorge von der Firma?

Das hängt von den Bedingungen ab, die dieser Versorgungszusage
unterliegen. Kann also sein, muß aber nicht.

siehe oben und : da in der BU auch eine Übernahme der Beiträge enthalten ist , wird das Versorgungsziel erhalten!

Wenn ja, da in diesem Fall dann die Firma nicht so viel
einzahlen konnte, wie hoch wäre dann die Altersvorsorge? Genau
so wie ab dem normalen Rentenalter?

Ja, genau so, da… siehe oben.

Wie soll das denn gehen ? Weniger Beiträge aber die gleiche
Leistung ?

Es geht! Voraussetzungen siehe oben

Anm.: Kannst Du evtl. nochmals den Durchführungsweg bestätigen?

Gruß Cooler

Hi cooler,

Mitarbeiter an. Das Bonusprogramm sieht so aus das, per
Rückdeckungsversicherung, die Firma jährlich einzahlt und der

Das ganze nennt man betriebliche Altersvorsorge, aber
garantiert nicht Rückdeckungsversicherung.

Du hast absolut Recht. Wenn Du Dir das Ausgangsstatement und meinen Kommentar noch einmal ansiehst, wirst Du sehen, dass ich nur bezweifelt habe, dass der Arbeitnehmer mit der Rückdeckungsversicherung etwas zu tun hat. Die ist, wie Du ausgeführt hast, nur eine Absicherung für den AG, dass er seine Zusagen einhalten kann.

Kommentar am Rande: Die rechtliche und bilanziellen Konsequenzen einer rückgedeckten Versorgungszusage sind so immens, dass ich kaum glaube, dass dieses Instrument in einem Bonusprogramm, das allen Mitarbeitern offensteht, enthalten ist. Klassischerweise wird es für Zusagen an den/die GGF und die erste Führungsebene verwendet.