Altersvorsorge während privatinsolvenz

hallo,
müsste unbedingt mal eine „eindeutige“ antwort auf meine frage haben.

folgende situation:

befinde mich seit 9 Monaten in einer privatinsolvenz
mein netto gehalt: knapp 1100 euro
habe ein kind, sprich, pfändungsgrenze: 1395 euro
darf ich eine private altervorsorge machen, sagen wir mal, 80 euro monatlich…??? keine bestimmte, aber auch
KEINE riester rente! die ist pfändungsfrei - das weiß ich.

kann mir das jemand klar beantworten?? das wäre sehr nett!

grüße

Hallo,

eine Alterssicherung abschließen, die auch ganz klar so deklariert ist und nicht auf eine Vermögensbildung abzielt ist absolut möglich!

Es ist auch von Bedeutung, in welchem Stadium der Insolvenz man sich befindet. Im Verfahren ist es am sichersten, man bespricht das mit dem Insolvenzverwalter. In der Regel wird aber im Verfahren nicht die Masse angespart, die sich dann lohnt wieder einzuziehen.
In der sogenannten Wohlverhaltensperiode können auch wieder vermögensbildende Verträge abgeschlossen werden.

Schau doch mal auf meiner HP vorbei: www.verlandeferber.repage1.de
unter dem Butten „Insolvenz“. Dort ist das Verfahren recht gut dargestellt. Bei weiteren Fragen gern auch über diese HP.

LG

Hallo! Besser wäre es gewesen, dies vor der PI zu tun. Aber man kann auch in der PI vier Prozent des Bruutos umwandeln. Bitte mit einem Rechtsanwlt reden, es gibt die Chance auf bis zu 15% aufzustocken, weiss aber nicht genau, wie.
Liebe Grüße
Dirk

hallo petra,kanndir auch nicht viel zu sagen,meine pesönliche meinung ist so lange du in dem pfändungsbereich bleibst kannst du machen was du willst.hoffe andere können dir besser helfen.PS:willst sicher nicht das die denn da ran können wenn du was machst.mit frdl gruß mike

Hallo Petra!

Ja, Du kannst eine private Vorsorge machen! 80€ ist ok! Ein eindeutige Antwort ist nicht möglich da wir in Deutschland leben! Gott sei Dank!
der Vertrag sollte folgende Voraussetzungeen erfüllen:

  1. Das die Leistung in regelmäßigen Zeitabständen lebenslang und nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder nur bei Eintritt der Berufsunfähigkeit gewährt wird,
  2. Das über die Ansprüche aus dem Vertrag nicht verfügt werden darf,
  3. Das die Bestimmung von Dritten mit Ausnahme von Hinterbliebenen als Berechtigte ausgeschlossen ist und
    die Zahlung einer Kapitalleistung, ausgenommen eine Zahlung für den Todesfall, nicht vereinbart wurde)

So! Lies mal den unten angegebenen Link :smile: dann bist Du schlauer!

http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldu…

Gruß aus Franken

hallo,

um ganz sicher zu sein (wegen der vielzahl der möglichkeiten, die sich bieten, für eine private altersversogung) würde ich raten, mit dem insolvenzverwalter zu sprechen. oder noch besser, ihn schriftlich anzufragen ob er (während der insolvenz) auf das angesparte geld zurückgreifen kann/darf.

mfg

johann schwenk

Hallo,
ja Du kannst Dir auf jeden Fall etwas fürs Alter ansparen, um Dir aber genaues sagen zu können, frage ich nochmal für Dich nach, wünsch Dir schonmal ein schönes Wochenende…

Hallo.
Sagen wir mal so: Wenn die Einkünfte unterhalb der Pfändungsgrenze liegen, dann ist es doch zunächst einmal „egal“ was man mit dem Geld macht. Rein theoretisch könnte man die ganze Kohle ja auch im Casino verprassen - da kräht ja kein Hahn nach. Die einzige Frage bleibt also, könnte das während der Insolvenz/Wohlverhaltensphase angesparte Vermögen dieser Altersvorsorge irgendwann gepfändet werden? Leider kann ich diese Frage nicht 100%ig beantworten. Nur soviel: Ich habe eine sog. Konzern-Vorsorgerente meines Arbeitgebers abgeschlossen, aber mein Insolvenzverwalter hat nichts dagegen einzuwenden gehabt. Mein Tipp daher: Einfach mal beim IV nachfragen. Genau sagen, um was für eine Altersvorsorge es sich handelt. Wenn der es nicht weiß, wer dann?

Tut mir leid, aber das ist nicht mein „Spezialgebiet“.
Grüße. onLeine

Ja, dürfen Sie.
Mit dem pfändugnsfreien Einkommen dürfen Sie machen, was Sie wollen.
Nur:
Während der Wohlverhaltenspfase gehören die Zinserträge zum Einkommen. Es ist Ihre Verpflichtung, diese anzugeben, selbst wenn daraus keine Zahlungsverpflichtung entsteht.
Sonst sind Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen, und dieses kann zur Versagung der Restschuldbefreiung führen.