Ich arbeite als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Hochschule auf Einjahresvertragsbasis (max. 5 Jahre). Nachdem das erste Jahr rum war, hörte ich das erste mal von der Zusatzversorgung der VBL. Durch diese Pflichtversicherung habe ich monatlich 150 EUR weniger auf dem Konto (Beiträge+Steuern). Außerdem wurde mir im 13. Monat meiner Beschäftigung ein Gehalt von sage und schreibe 40 EUR ausgezahlt, da die Zusatzversorgung erst für Beschäftigungen von länger als einen Jahr greift und deswegen rückwirkend 12 Monatsbeiträge+Steuern von meinem Gehalt abgezogen wurden.
Da ich nicht beabsichtige, mein Leben lang im öffentlichen Dienst zu arbeiten (sondern max. 5 Jahre), halte ich diese Zusatzversrogung für überflüssig. Kann ich mich von der Pflicht zur Versicherung befreien lassen oder mir gegebenenfalls nach Ende meiner Beschäftigung die Beiträge + gezahlte Steuern zurückzahlen lassen? Ich finde es ist eine Frechheit, dass einen der Staat zwingt, solch eine Zusatzversicherung zu haben!
Hallo! (
kleiner Widerspruch
Hi,
Kann ich mich von der
Pflicht zur Versicherung befreien lassenNein, eine Befreiung davon gibt es genauso wenig wie eine
Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.
Es gibt eine Befreiung, wenn man vorher eine artgleiche Versicherung woanders schon laufen hatte. Ich hab eine Zusatzversorgung beim Versorgungswerk der Presse, daher wurde mir supernetter Weise angeboten (!), mich von der Zusatzversorgung ÖD zu befreien. Da ich aber BAT-Ost habe, wäre das der größte Blödsinn (wenn man min. 5 jahre im ÖD ist), den man sich vorstellen kann (man bezahlt hier noch keinen Eigenanteil, man muss nur den AG-Anteil teilweise versteuern)
Gruß,
Micha
Vielleicht doch?
Das hier habe ich gerade im „Tarifvertrag über die zusätzliche Altersvorsorge der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes“ gefunden:
„Beschäftigte mit einer wissenschaftlichen Tätigkeit an Hochschulen oder Forschungseinrichtungen, die für ein auf nicht mehr als 5 Jahre befristetes Arbeitsverhältnis eingestellt werden und die bisher keine Pflichtversicherungszeiten in der Zusatzversorgung haben, sind auf ihren schriftlichen Antrag von der Pflicht zur Versicherung zu befreien.“ Leider kommt danach der Satz „Der Antrag ist innerhalb von zwei Monaten nach Beginn des Arbeitsverhältnisses zu stellen.“
Aber es schein schon die Möglichkeit zu geben, sich davon befreien zu lassen.
Hallo Andreas,
der VBL-Beitrag ergibt sich aus zwei Komponenten:
- Die Umlage, die durch den öffentliche Arbeitgeber gezahlt wird.
- Der Anteil, mit dem Du selbst an dem Spass beteiligt bist.
Wenn ich es richtig weiß, wird Dir nach Ausscheiden aus dem ÖD zumindest dieser Eigenanteil auf Antrag zurückerstattet; wie hoch der ist, solltest Du Deinen Gehaltsmitteilungen entnehmen können.
Es grüßt
Ulrich