Es handelt sich um einen Einkommensteuerbescheid 2009
Auf der ersten Seite des Steuerbescheid erfolgt die Feststellung der Steuerermäßigung wg. berücksichtigter Altersvorsorgebeiträge i. H. v. 948,00 EUR (Ehemann 473,99 EUR, Ehefrau 474,01 EUR).
Auf der dritten Seite steht folgendes:
Altersvorsorgebeiträge 3522,08 EUR
dazu Altersvorsorgezulage 648,73 EUR
Summe 4171,00 EUR
davon abzugsfähig 3801,00 EUR
Die beitragspflichtigen Einnahmen des Vorjahres betrugen 98.100 EUR (Ehemann) und 155.933 EUR (Ehefrau). Bescheinigungen über geleistete Altersvorsorgebeiträge von 1946 (2100 abzügl. 154 Zulage) und 1576 (2100 abzügl. 154 Zulage abzügl. 370 Kinderzulagen) liegen vor.
Daraus ergeben sich 2 Fragen:
- Warum wird in diesem Fall vom Finanzamt die Altersvorsorgezulage auf 648,73 EUR berechnet? Müssten es nicht eigentlich 678 EUR sein, da beide Ehegatten zu 100% ihren Mindesteigenbeitrag geleistet haben?
- Warum wird der abzugsfähige Betrag gegenüber der Summe um 370 EUR (die Kinderzulage?) gekürzt?
Vielen Dank für die Hilfe,
Lars