Hi liebe Experten,
auf meinem ESt-Bescheid für 2010 werden die 150,- Altersvorsorgezulage vom Staat für meinen Riester, ERST vom zu versteuernden Einkommen abgezogen UND DANN aber wieder unter „Berechnung der Steuer“ zur ESt hinzugerechnet.
Dass heißt ja unter dem Strich, dass ich 150,- Euro absetze, d.h. bei mir ein Vorteil von rund 20% = 30 Euro. ABER DANN kommt ein Nachteil von 100% = 150 Euro bei der Berechnung der Steuer!!
Wie kann das sein? Ich dachte das ist eine Zulage vom Staat für Riester und soll ein Vorteil sein und kein Nachteil!?? Soll ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen? Danke Euch.
Viele Grüße