Altersvorsorgezulage 150,- Euro -> Auf Bescheid?

Hi liebe Experten,

auf meinem ESt-Bescheid für 2010 werden die 150,- Altersvorsorgezulage vom Staat für meinen Riester, ERST vom zu versteuernden Einkommen abgezogen UND DANN aber wieder unter „Berechnung der Steuer“ zur ESt hinzugerechnet.

Dass heißt ja unter dem Strich, dass ich 150,- Euro absetze, d.h. bei mir ein Vorteil von rund 20% = 30 Euro. ABER DANN kommt ein Nachteil von 100% = 150 Euro bei der Berechnung der Steuer!!

Wie kann das sein? Ich dachte das ist eine Zulage vom Staat für Riester und soll ein Vorteil sein und kein Nachteil!?? Soll ich gegen den Bescheid Einspruch einlegen? Danke Euch.

Viele Grüße

Hallo,

Leider kann ich ihnen dazu keine Hilfe geben.
Ich bin sowieso der größte Gegner von der Riesterrente,da ich immer das Gefühl habe wenn der Staat sieht wieviel Riesterrente ich abgeschlossen habe zieht er mir dann einen hohen Betrag von der normalen Rente ab.Wenn ich für den gleichen Betrag einen guten Sparvertrag abschließe hat der Staat keine lebenslange Einsicht wieviel Geld ich besitze.

Gruß
monika61

Was sieht im Bescheid immer etwas verwirrend aus, ist aber so korrekt WEIL das Finanzamt die 150 Euro in Ihren Vertrag einzahlt. In der Mitteilung der Versicherung kann das im nächsten Jahr kontrolliert werden, dort finden sich die 150 Euro.

Hallo,

die 150 € wurden -sofern Sie Ihre Zulage beantragt haben Ihrem Vorsorgekonto- gutgeschrieben, wenns jetzt weitere 150 € für den Steuerabzug gäbe, hätten sie ja den doppelten Vorteil von 2 x 150 € = 300 €.

Hab leider keine Ahnung.
Gruß
Susanne

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo
bist du dir sicher das es wieder hinzugerechnet wurde? den bei meiner steuerberechnung wurden dann noch z.b. handwerkerleistungen abgerechnet auch bei „Der Berechnung der Steuer“. Ich würde halt mal nachfragen aber bedenke beeile dich du hast nur 4 Wochen nach erhalt des Bescheids zeit einen schriftlichen Einspruch zu erheben.Eigentlich kannst du da Einspruch einlegen das wird dann nochmals geprüft und gegebenenfalls korrigiert.Beim Einspruch solltest du beachten das du als begründung genau das angibst und nur das dann wird auch nur das nochmals geprüft der restliche Bescheid wird dann nicht nochmals geprüft und verbleibt so meines Wissens nach. Übrigens mein Steuerbescheid hat diesmal auch nicht gestimmt.
LG Mausi

Hallo,

der Steuervorteil muss mehr als 30 € betragen, sonst würde im Steuerbescheid nicht die von Ihnen genannte Berechnung durchgeführt werden.
Mit freundlichen Grüßen

Bin in Urlaub. Leite aber die Frage an unseren hausinternen Spezialisten [email protected] weiter