Alterverluste verrechnen

Hallo Gemeinde,

Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren können meines Wissens noch bis zum Jahre 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Mein Frage: Wo genau in der Einkommensteuererklärung wird diese Verrechnung beantragt? Wird Anlag KAP aufgefüllt und die Verlustbescheinigung beigelegt und der Rest passiert automatisch?

Danke für Infos

Hallo Gemeinde,

oh bis 2013 ? Da staune ich doch.
Verlustbescheinigung und KAP abgeben. Beamte wollen doch was lesen und mögen Belege, wie Formulare.

Viel ERFOLG wünscht Dir
Wolfgang aus Oberbayern

Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren können meines
Wissens noch bis zum Jahre 2013 sowohl mit Gewinnen aus
privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Mein Frage: Wo genau in der Einkommensteuererklärung wird
diese Verrechnung beantragt? Wird Anlag KAP aufgefüllt und die
Verlustbescheinigung beigelegt und der Rest passiert
automatisch?

Danke für Infos

hallo,

wenn verluste aus privaten veräußerungsgeschäften festgetsellt wurden, dann wurde darüber auf antrag (!!!) ein „bescheid über die gesonderte feststellung des verbleibenden verlustvortrags zur ekst xxxx“ erstellt.
diese daten hat das zuständige fa dann sowieso und berücksichtigt dies in den folgejahren mit; normale beantragung über steuererköärung reicht (es schadet aber nicht, in einem freundlichen anschreiben nochmals darauf hinzuweisen, daß man den verlustvortrag in anspruch nimmt :wink:).

saludos, borito

Hallo Mike,
hier muss ich mich erst einlesen um die richtige Antwort zu erhalten. So allegemein gültig ist deine Aussage leider nicht!
Gruss Hermann

Die Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren müssen genau da in der Einkommensteuererklärung beatragt werden, wo die Gewinne anzugeben wären, also bei Einkünften aus Kapitalerträgen = Anlage KAP.

Verlustbescheinigung beigelegt: Unbedingt

Wo man in der Anlage KAP die Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren eintragen muss, weis ich nicht.

Dass dann alles automatisch geht, davon würde ich nicht ausgehen!

Ich würde in jedem Fall in Textform mit Unterschrift (bei gemeinsamer Steuererklärung beide unterschreiben!) den Sachverhalt (1) genau erklären und genau erklären was ich beantrage - mit dem Hinweis dass diese textliche Erklärung Vorrang von ewentuell falsch/ungünstig ausgefüllten Formularfeldern (z.B. ELSTER-Formular) hat.

(1) Wann für welchen Preis gekauft. Kaufkosten
Wann für welchen Preis verkauft. Verkaufkosten

Was man in diesem Fall an Belegen beifügen muss weis ich nicht.
Ich vermute Kaufbeleg(e) und Verkausbeleg(e).
Gut ist es wenn man dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt gleich einen diesbezüglichen Gesetzesauszug, eine Verordnung, Verwaltungsanweisung. o.ä. vorlegen kann.

Wenn irgendwie möglich würde ich die Einkommensteuererklärung persönlich beim dem zuständigen Sachbearbeiter im Finanzamt abgeben und den Fall dabei ausführlich besprechen.

wenn die verluste bereits bekannt sind, auf dem mantebogen 1. seite oben kreuz setzen, verbleibenden verlust feststellen; falls noch nciht bekannt, dann anlage SO ausfüllen.

gruß
sven

Hallo,

das weiß ich leider nicht, sorry.

Viele Grüße

Paola