Alterverluste verrechnen

Hallo Gemeinde,

Altverluste aus Veräußerungen von Wertpapieren können meines Wissens noch bis zum Jahre 2013 sowohl mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden.

Mein Frage: Wo genau in der Einkommensteuererklärung wird diese Verrechnung beantragt? Wird Anlag KAP aufgefüllt und die Verlustbescheinigung beigelegt und der Rest passiert automatisch?

Danke für Infos

Der Verlust musste in den Vorjahren vom FA erst mal festgestellt werden!

Der Verlust musste in den Vorjahren vom FA erst mal
festgestellt werden!

Vorausgesetzt dies ist bereits passiert und ein Verlustvortrag aus den Vorjahren liegt vor und dieser ist vom FA bescheinigt.

Wo genau in der Einkommensteuererklärung müssten dann Eintragungen gemacht werden?

Danke

Nirgends, das geschieht automatisch

Nirgends, das geschieht automatisch

Aber woher weiß das FA wieviel Gewinn zu verrechnen ist. Anlage KAP?

anderes Forum = gleiche Frage = gleiche Antwort.

Nur ‚‚Gewinne‘‘ auf Anlage SO Seite 2
Hi !

Die Verluste brauchen nicht mehr gesondert angegeben zu werden.

Lediglich die Gewinne sind in der Anlage SO auf der zweiten Seite zu ermitteln. Den Abzug der Verluste nimmt das FA automatisch vor.

BARUL76

Die Verluste brauchen nicht mehr gesondert angegeben zu
werden.

Welche Verluste müssen nicht mehr gesondert angegeben werden?

Lediglich die Gewinne sind in der Anlage SO auf der zweiten
Seite zu ermitteln.

Sicher?

Ich nicht, wenn ich mir Zeilen 8 und 9 Anlage KAP 2009 angucke.

Daher ist die Aussage pauschal nicht richtig.