Altervertrag nach Betriebsübernahme

Guten abend,  

Es geht mir um folgendes.  
mensch A hat Bei Kreditinstitut(Ki) X einen Vertrag. KI X wird von KI Y aufgekauft. Nach einiger Zeit bekommt Mensch A von KI Y den Bescheid das das Konto geändert wird und künftig kostenpflichtig sein wird. 

darf Ki Y das oder kann sich Mensch A auf sein Altvertrag mit KI X berufen?

Hallo!

Mit der Übernahme wird es nichts zu tun haben.

Es kommt nur auf den Vertrag an, ob darin für immer Gebühren ausgeschlossen sind.
Dann könnte man es nicht einseitig ändern.

Aber generell hat es bestimmt Anpassungs-/Änderungsklauseln in den AGBs gehabt(gerade bei Bank), die das ermöglichen.

MfG
duck313