Altervorsorge für erwachsenen Sohn - ao Belastung

Hallo,
ich bezahle für meinen Sohn (28 Jahre), der seit zwei Jahren auwärts in einem eigenen Haushalt mit einem schmalen Stipendium promoviert, einen monatlichen Betrag (z.Z. 160 EUR) in einen Ende 2004 abgeschlossen fonds-renten-Vertrag - als Altersvorsorge mit Wahlrecht am Ende als Kapitalzahlung oder Rentenzahlung und einschl. einer Berufsunfähigkeitsversicherung.
Kann ich diese monatlichen Zahlungen als außerordentliche Belastung steuerlich geltend machen? Die Zumutbargrenzen sind mir geläufig- werden aber durch Arzkosten i.d.R. überschritten.
Hoffe ich konnte mich verständlich machen.
Danke schon mal
Dirk

Sorry, keine Ahnung.
Gruß Claus

Hallo Dirk,

meines Wissens nach ginge das nur bei den Vorsorgeaufwendungen, da außergewöhnliche Belastungen nur diese sind, welchen sich der Steuerpflichtige nicht entziehen kann, die er also bezahlen MUSS. Aber hundertprozentig kenne ich mich in so einem speziellen Fall leider nicht aus.

Viele Grüße,
C.

Hallo,

Sie können alle Versicherungen steuerlich absetzen.Es müsste eine extra Spalte für Versicherungen geben,denn mein Steuerberater verlangt alle Versicherungsbeiträge immer und fragt bei eingetragenen ob der Betrag gleich geblieben ist oder ob sich etwas verändert hat.Bei Änderungen oder neuen Verträgen muss ich meist den Kontoauszug beilegen wo es abgebucht wurde.

Falls ihnen der Betrag auf Dauer zu hoch wird ,können Sie jederzeit den Vertrag bei der Versicherung ändern lassen.
Hoffe es hilft ihnen etwas.

Gruß
monika61

Hallo,

die Zumutbarkeitsgrenze spielt beim Unterhalt keine Rolle. Entscheident ist die Frage, inwieweit der Sohn „bedürftig“ ist (Grundsätzlich bei Kindern immer auch die Frage nach dem Kindergeld, allerdings hier wegendes Alters wohl kein Problem…). Hierzu müßten die Bezüge und das Einkommen des Sohnes zusammengestellt werden. Außerdem gibt es noch die sogenannte Opfergrenze, d.h. die Frage ob es Dir überhaupt zugemutet werden kann Deinen Sohn zu unterstützen.

Exotisch ist die Variante, dass der Unterhalt gleich in eine Altersversorgung fließt, aber m.E. kein Hinternis.

Falls Du noch Hilfe brauchst können wir uns Anfang des kommenden Jahres mal unterhalten. Jetzt bin ich grad im Jahresschlußstress :smile:

Herzliche Grüße aus Würzburg

[email protected]

Hallo Dirk,

leider kann ich Dir nicht helfen. Bezüglich Aufwendungen für eine „erwachsenen“ Sohn kenne ich mich leider überhaupt nicht aus.

Deinen persönlichen Daten entnahm ich, daß Du gene in Frankreich Urlaub machst.

Wie wäre es mit einem schönen Aufenthalt im grüne Herzen Deutschland, in Thüringen.

Schaue Dir doch einmal meine Home-page an:

haus-sabine-direkt.de

Alles Gute

Stefan Seidel

Hallo Dirk,

ja sie können es geltend machen, aber das Finanzamt kann es auch abweisen .

Ein Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Mfg

Angela06

Hallo,

leider kann ich nicht weiter helfen.

Mfg
Michelle

Hallo,

m.E. würde es an der notwendigen Zwangsläufigkeit fehlen. Im Gegensatz zu Krankheit o.ä. Gründe für die außergewöhnliche Belastung leisten Sie die Beiträge ja freiwillig.

M.E. könnten Sie evtl. Unterstützungsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG geltend machen. Da Sie für Ihren Sohn kein Kindergeld erhalten und sie m.E. gesetzlich unterhaltsverpflichtet wären.

Hallo Dirk,
ich würde sagen, dass sie eher nicht unter die außergewöhnlichen Belastungen fallen. Im §33 EStG heißt es: „zwangsläufig größere Aufwendungen…“. Es scheitert ja am zwangsläufig. Wo liegt der Grund?
Gruß

Hallo Stefan, danke für deine Antwort. Thüringen ist mir sehr vertraut, unser Sohn hat sich 5 Jahre zu Studienzwecken in Jena aufgehalten, so haben wir natürlich auch andere schöne Flecken besucht, u.a. die berühmten Wintersportgebiete des Thüringer Waldes.
Gruß
Dirk

Hallo,
danke für die Antwort. Der Grund (vielleicht etwas konstruiert) ist, dass es allgemein anerkannt ist, dass private Altersvorsorge für ein menschengerechtes Leben nach der Arbeit erforderlich ist, und da unser Sohn (noch) nicht in der Lage ist, dafür zu sorgen, fühlen wir uns „gezwungen“ das zu tun.
Was meinst du?
beste Grüße
Dirk

Hallo
leider kann ich dir da keine genaue antwort geben sorry
LG Mausi123