Altervorsorgeversicherung - Lohnabrechnung

Guten Tag!

Folgende Ansprechpartner suche ich:
Jemand der sich mit Entgeltumwandlung auskennt (Versicherer) und jemanden, der Entgeltumwandlungen berechnet (Lohnbüro)…

Folgendes:
ich habe neulich eine Altersvorsorgeversicherung inform einer Entgeltumwandlung in eine Direktversicherung abgeschlossen. Mein Arbeitgeber wollte diesen Versicherung übernehmen. Er bezahlt 100 €. Nun möchte ich wissen ob die unten stehende Abrechnung korrekt ist, da ich vermute, dass mein Gehalt falsch berechnet wird…

Beispiel:
Bruttogehalt (fiktiv): 1.200,-
Betr. AV AN lfd ST-frei 100,-
Betr. AV AN lfd. Geh.Ver. -100,-
Gesamt Brutto 1.200,-
BMG LSt 1.100 --> 30,-
BMG SV-Beitrag AN 1.100 --> 270,-
Netto 900,-
Direktversicherung -100,-
Auszahlung 800,-

alle Werte sind fiktive Werte, es geht nur um das Schema! Ist diese Berechnung korrekt? Kann mir da jemand weiterhelfen?

ich würde an ihrer stelle direkt ins lohnbüro ihrer firma gehen!die kennen ihre daten, warum soll hier eine fiktive auswertung gemacht werden. einfach mal direkt nachfragen ist wohl das ehrlichste! viel erfolg…i.b.

Hallo,

also mit den Angaben kann ich so nichts anfangen.
Bei einer Entgeltumwandlung zahlt nicht der Arbeitgeber sondern der Arbeitnehmer. Der Vorteil besteht darin keine Steuer und SV zu zahlen.

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo,

es kommt darauf an. Es gibt sowohl eine Arbeitgeber- als auch eine Arbeitnehmerfinanzierung. Egal wer eine bestimmte Summe x finanziert, diese Beträge bleiben immer sozialversicherungs- und steuerfrei. Bei meiner Frage geht es lediglich nur darum, wie eine Lohnabrechnung mit einer Entgeltumwandlung aussieht.

Viele Grüße

Hallo,

das steur SV pflichtige Brutto wird um die 100 Euro Gehaltsumwandlung gekürzt. Berechnung basier also auf der Basis von 1.100 Euro
1200 brutto
-100 Umwandlung
=1100 darauf Steuer 25 Euro SV 250 Euro
Weitere Berechnung
1200-25-250=925
925-100 Umwandlung = 825 Netto Auszahlung

Beste Grüße

Frank Seiler

Hallo Frank!

Die Berechnung ist korrekt. Allerdings für eine arbeitnehmerfinanzierte Entgeltumwandlung. Eine arbeitgeberfinanzierte Entgeltumwandlung funktioniert genauso, nur dass vor dem 100€ kein Minus steht und die Bemessungsgrundlage für Steuer und SV bei 1.200 € bleibt, dass konnte ich in Erfahrung bringen. Aber Danke für eure Hilfe…