Altes Bankkonto im Ausland

Da es auch um Rechtliche Sachen geht ist der Fall fiktiv

Nehmen wir einmal an ich hätte vor sagen wir mal 5 Jahren ein Bankkonto in Australien besessen. Kontoführungsgebühr 5 $
Leider müsste ich das Land überstürzt verlassen und hätte vergessen das Konto zu kündigen.
Durch viel Stress in Deutschland hätte ich mich aber leider nicht mehr darum vergessen und es bald ganz aus den Augen verloren.

Mit was wäre jetzt, nun 5 Jahre später, für Konsequenzen zu rechnen?
Die Bank hätte ich auch noch nie mit mir in Verbindung gesetzt.
Laufen die 5 $ pro Monat über Jahre weiter, auch wenn das Konto sicher schon lange gesperrt wäre und keine Leistungen in Anspruch genommen werden.
Müsste ich Angst haben in 10 Jahren einen Brief mit einer Forderung über 800 $ zu erhalten + kosten für die Ermittlung meiner Anschrift??

Hallo!

Natürlich ist Dein Fall wirklich schwierig zu beantworten, da dieser wohl nach australischem Recht beurteilt werden muss und daher nich Deutschland aus beantwortet werden kann.

Nach deutschem Recht würden aber wohl die Gebühren für das Girokonto weiterlaufen. In der Praxis hätte man aber ein umsatzloses Konto für jemanden mit unbekannter Anschrift sicher bereits geschlossen, um die Kontoführungsgebühren nicht weiter laufen zu lassen.

Um Dir Sicherheit zu geben, würde sich bestimmt ein Anruf bei der Bank lohnen. Eventuell zeigen sich die Mitarbeiter dort sehr kulant und sind froh, wenn ein umsatzloses Konto, das seit langem überzogen ist und dessen Inhaber seit langem unbekannt verzogen ist, endlich zu schliessen.

Reden hilft oft!!! :smile:
Viel Erfolg!

Hallo,
wie du richtig angemerkt hast, handelt es sich um eine zivilrechtliche Frage. Bitte richte das Thema daher an einen Juristen.
Gruß

Hallo Cayian,

dafür kenne ich leider das australische Recht nicht… Also bei meiner Bank in Deutschland wäre es so, dass die Gebühren das Konto möglicherweise etwas ins Soll bewegen könnten. Falls das Konto jedoch umsatzlos ist, würde der Kontoinhaber benachrichtigt werden, dass er das Konto ausgleichen soll. Da in Deinem Fall keine Kontaktaufnahme möglich wäre, würde bei uns das Konto nach einer Übergangszeit aufgelöst werden. Allein Durch die Gebühren wäre eine drastische Überziehung nicht möglich. Aber in Australien kann das ganz anders laufen…

Viele Grüße
Michael

Es ist mal davon auszugehen, dass keine Umsätze mehr auf dem Konto stattfinden. Dann kann nicht einfach weiter Gebühren berechnet werden wenngleich natürlich das australische Rechtssystem und dessen Auslegungen nur mit sehr viel Aufwand zu recherchieren wäre. Es ist nicht davon auszugehen, dass die Bank allerdings sich die Mühe macht, und lediglich für Gebühren eines umsatzlosen Kontos die deutsche Anschrift recherchiert bzw. für die sicher drei-bis vierfache Summe an Kosten einen deutschen Rechtsanwalt beauftragt mit der Beitreibung von Geldern, deren Aussicht auf Erfolg mehr als fragwürdig ist. Auch gegenüber Geschäftsbeziehungen mit Ausland gelten in der Regel die üblichen Verjährungsfristen auf die man sich als Schuldner in Deutschland am besten berufen kann. Diese sind in diesem Fall vier Jahre und in vergleichbaren Fällen, beginnt die Frist mit dem letzten nachweisbaren Kontakt zu dem Kunden. Sollte dies überschritten sein, einfach die Füße stillhalten. Wenn nicht, warum nicht einfach mal die Bank anschreiben und sagen, dass man das Konto damals schon schließen wollte, es aber verabsäumt hat und bitten darum, die Kosten kulanterweise auszubuchen!