Altes Brautkleid wurde als neues verkauft

Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Die zukünftige Braut geht Anfang März 2010 in ein Brautmodengeschäft.
Sie sucht sich ein Brautkleid aus. Auf Anraten der Fachberaterin
wir dieses in Größe 46 bestellt. Anfang Juni meldet sich das BRautgeschäft und teilt der Braut mit, dass das Kleid eingetroffen ist. Die BRaut fährt ist Brautgeschäft und holt das Kleid ab.
Sie vereinbart mit der Verkäuferin, dass das Kleid zur Änderung Ende Juli anprobiert wird und dann auch gleich geändert wird.
Anfang Juli möchte die Braut das Kleid dann doch schon anprobieren.
Als sie es auspackt, stellt sie fest, dass das bestellte Kleid nicht
nur viel zu klein ist. Außerdem ist es völlig verdreckt und teilweise
auch kaputt. Man hat der Braut ein gebrauchtes Kleid angedreht.
Die Braut reklamiert das Kleid sofort im Brautgeschäft. Man erkennt an, dass dieses Brautkleid so nicht in Ordnung ist. Es wird aber abgestritten, dass man der Braut ein altes Kleid untergejubelt hat.
Der Fehler soll wohl beim Hersteller passiert sein (O-Ton Verkäuferin)
Die BRaut verlangt ihr Geld zurück. Die Verkäuferin verweigert dieses.
Sie meint, sie hätte ein Recht auf Nachbesserung.
Nur was will man da nachbessern? Die Braut hat ein neues Kleid und kein altes bestellt. Und vor alllem eines, welches passt.Das Brautgeschäft ruft beim Hersteller an. Dort hat man noch ein Kleid in Größe 44. Die Verkäuferin bietet an, dass Kleid zu bestellen und auf Ihre Kosten abzuändern und noch einen zusätzlichen Preisnachlass zu gewähren. Die Braut hat allerdings kein Vertrauen mehr und Angst, dass auch dieses schief läuft bzw. das Kleid nach Änderung verschnippelt aussieht.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann die Braut das Geld ohne Probleme zurück fordern??? In gewisser Weise handelt es sich hier ja schließlich um Betrug…

Für Eure Antworten danke ich schon jetzt.

Grüße australia

Hallo,

Die BRaut verlangt ihr Geld zurück. Die Verkäuferin verweigert
dieses.
Sie meint, sie hätte ein Recht auf Nachbesserung.

die Verkäuferin hat recht.

Nur was will man da nachbessern? Die Braut hat ein neues Kleid
und kein altes bestellt. Und vor alllem eines, welches
passt.Das Brautgeschäft ruft beim Hersteller an. Dort hat man
noch ein Kleid in Größe 44. Die Verkäuferin bietet an, dass
Kleid zu bestellen und auf Ihre Kosten abzuändern und noch

Eine durchaus legitime Art der Nachbesserung.

einen zusätzlichen Preisnachlass zu gewähren. Die Braut hat

Das ist zudem ein Entgegenkommen.

allerdings kein Vertrauen mehr und Angst, dass auch dieses
schief läuft bzw. das Kleid nach Änderung verschnippelt
aussieht.

Ob die Käuferin noch Vertrauen hat oder nicht, spielt rechtlich keinerlei Rolle. Wäre dem so, würde es sich um einen „Joker“ handeln, den man stets und immer „ziehen“ könnte, wenn man keinen Bock mehr hat, sich an einen Vertrag zu halten.

Wie sieht die Rechtslage aus? Kann die Braut das Geld ohne
Probleme zurück fordern??? In gewisser Weise handelt es sich
hier ja schließlich um Betrug…

Der Verkäufer hat zunächst das Recht auf Nachbesserung.

Warum es sich um Betrug handeln soll, wenn auch nur „in gewisser Weise“ erschließt sich mir nicht.

Gruß

S.J.

die braut hat ein neues kleid und kein gebrauchtes kleid bestellt.
ist es kein betrug, wenn man der braut einfach ein altes bereits getragenes kleid andreht?

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Hi

Der Fehler soll wohl beim Hersteller passiert sein (O-Ton
Verkäuferin)
Die BRaut verlangt ihr Geld zurück.

Wieso hat die Braut eigentlich das Kleid nicht bei der Abholung kontrolliert?

In gewisser Weise handelt es sich
hier ja schließlich um Betrug…

Der Betrug könnte aber auch auf Seiten der Braut liegen.
Ich finde es ziemlich kulant von der Verkäuferin nicht zu unterstellen, daß die Braut das Kleid selber verdreckt hat, sondern versucht das Kleid auf eigene Kosten zu retten.

Gruß
Edith

Hallo,

und woran macht die Käuferin aus, daß das Kleid gebraucht (= schonmal auf einer Hochzeit getragen) ist und die Mängel (Schmutz und Defekte) nicht in der Herstellung aufgetreten sind?

Betrug sehe ich hier auch nicht, sondern maximal eine mangelhafte Lieferung, bei der der Verkäufer - wie hier schon gesagt wurde - das Recht zur Nachbesserung hat.

Gruß
Christian (IANAL)

die braut vermutet, dass es sich um das probekleid aus dem brautstudio
handelt.
das kleid ist völlig „speckig“.

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Hallo,

„vermuten“ ist aber nun mal etwas subjektives…

I.d.R. ist es auch üblich, Ausstellungsstücke, die keine Mängel aufweisen und nicht übermäßig lange gelagert wurden, als „neu“ zu verkaufen - evtl. hat der Verkäufer auch „vermutet“, daß er dieses Ausstellungsstück (wenn es denn das überhaupt ist) als „neu“ verkaufen kann.

Daher bleibe ich dabei: Betrug ist das nicht, sondern eben nur eine mangelhafte Lieferung.
Und da der Verkäufer sich ja auch nicht weigert, entsprechend nachzubessern (obwohl er sich ja nicht mal sicher sein kann, daß der Käufer das Kleid verschmutzt und beschädigt hat), sehe ich persönlich keinen Anlaß für weitere rechtliche Fragen, sondern würde den Verkäufer nachbessern lassen, und damit wäre die Angelegenheit erledigt.

Gruß
Christian (IANAL)

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Mal sachte
Hallo,

die braut hat ein neues kleid und kein gebrauchtes kleid
bestellt.
ist es kein betrug, wenn man der braut einfach ein altes
bereits getragenes kleid andreht?

zunächst ein Mal sollte man wissen, wovon man redet, bevor man mit solchen Beschuldigungen kommt:

http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

Strafgesetzbuch § 263 Betrug

Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält , wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Ich wage zu bezweifeln, dass der Verkäufer in diesem Fall bewusst ein gebrauchtes Kleid verkaufen wollte, in der Absicht jemanden zu täuschen und sich damit rechtswidrig einen Vorteil zu verschaffen.

Hier handelt es sich zunächst ein Mal um einen Sachmangel. Nicht anders ist es rechtlich zu bewerten, wenn man beim Otto Versand ein grünes Kleid bestellt und statt dessen ein rotes bekommt. Keiner käme auf die Idee bei so etwas von Betrug zu sprechen. Insbesondere die Bereitschaft des Verkäufers sofort für den Fehler einzustehen und noch einen Preisnachlass zu gewähren spricht eindeutig gegen eine Betrugsabsicht.

Bevor man jemandem leichtfertig kriminelle Handlungen unterstellt, sollte man mal darüber nachdenken, ob man sich selbst stets perfekt verhält und ob einem niemals irgend welche Fehler unterlaufen.

Gruß

S.J.

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