Hallo zusammen,
es ergibt sich folgender Sachverhalt:
Die zukünftige Braut geht Anfang März 2010 in ein Brautmodengeschäft.
Sie sucht sich ein Brautkleid aus. Auf Anraten der Fachberaterin
wir dieses in Größe 46 bestellt. Anfang Juni meldet sich das BRautgeschäft und teilt der Braut mit, dass das Kleid eingetroffen ist. Die BRaut fährt ist Brautgeschäft und holt das Kleid ab.
Sie vereinbart mit der Verkäuferin, dass das Kleid zur Änderung Ende Juli anprobiert wird und dann auch gleich geändert wird.
Anfang Juli möchte die Braut das Kleid dann doch schon anprobieren.
Als sie es auspackt, stellt sie fest, dass das bestellte Kleid nicht
nur viel zu klein ist. Außerdem ist es völlig verdreckt und teilweise
auch kaputt. Man hat der Braut ein gebrauchtes Kleid angedreht.
Die Braut reklamiert das Kleid sofort im Brautgeschäft. Man erkennt an, dass dieses Brautkleid so nicht in Ordnung ist. Es wird aber abgestritten, dass man der Braut ein altes Kleid untergejubelt hat.
Der Fehler soll wohl beim Hersteller passiert sein (O-Ton Verkäuferin)
Die BRaut verlangt ihr Geld zurück. Die Verkäuferin verweigert dieses.
Sie meint, sie hätte ein Recht auf Nachbesserung.
Nur was will man da nachbessern? Die Braut hat ein neues Kleid und kein altes bestellt. Und vor alllem eines, welches passt.Das Brautgeschäft ruft beim Hersteller an. Dort hat man noch ein Kleid in Größe 44. Die Verkäuferin bietet an, dass Kleid zu bestellen und auf Ihre Kosten abzuändern und noch einen zusätzlichen Preisnachlass zu gewähren. Die Braut hat allerdings kein Vertrauen mehr und Angst, dass auch dieses schief läuft bzw. das Kleid nach Änderung verschnippelt aussieht.
Wie sieht die Rechtslage aus? Kann die Braut das Geld ohne Probleme zurück fordern??? In gewisser Weise handelt es sich hier ja schließlich um Betrug…
Für Eure Antworten danke ich schon jetzt.
Grüße australia