Altes Haus-Brandschutz

Hallo,folgender fiktiver Fall:
Ein Ehepaar hat ein Wochenendhäuschen gepachtet,das auf einer Wochenendhausanlage auf einem Doppelgrundstück steht.
Die Häuser wurden vor ca.30 Jahren nach besten Gewissen und Wissen gebaut.
Nun wäre es so das nach aktuellen Brandschutzverordnungen der Abstand zwischen den Häusern zu klein sei.Eine Brandschutzwand(In irrsinnigen Dimensionen und Kosten!!) müsste gebaut werden.
Wer muss diese Kosten übernehmen?Der Verpächter oder der Pächter?
Vielen Dank für Antworten
Mfg
Wodan

Die Anordnung einer Bauaufsichtsbehörde, eine Brandschutzwand zu bauen, kann sich nur gegen den Eigentümer und Vermieter, nicht aber gegen das Ehepaar richten.

Sofern die Anordnung korrekt ist, was von einem Experten zu klären wäre, darf der Vermieter die Kosten der Baumaßnahme auf das Ehepaar umlegen, wenn die Verschärfung der Brandschutzanforderungen nach Abschluss des Mietvertrages eingetreten ist. Betragsmäßig beläuft sich die Umlage jährlich auf 11 % der vom Vermieter aufgewendeten Kosten.

Das Ehepaar hat allerdings ein Sonderkündigungsrecht.

Hallo Wilderer,

Sofern die Anordnung korrekt ist, was von einem Experten zu
klären wäre, darf der Vermieter die Kosten der Baumaßnahme auf
das Ehepaar umlegen, wenn die Verschärfung der
Brandschutzanforderungen nach Abschluss des Mietvertrages
eingetreten ist. Betragsmäßig beläuft sich die Umlage jährlich
auf 11 % der vom Vermieter aufgewendeten Kosten.

ob eine behördliche Auflage verschärfte Brandschutzmaßnahmen durchzuführen als Modernisierungsmaßnahme zu verstehen ist, wage ich doch mal stark zu bezweifeln. Sie dienen wohl eher dem Zweck, die Mietsache wieder in einen vertragsmäßigen Zustand zu versetzen.

Gruß

Joschi

Hallo Wilderer und Joschi,vielen Dank für die Antworten.
Was muss ich in diesem Fall unter einem Sonderkündigungsrecht verstehen?
Zum Thema:Stellen wir uns mal vor, das die Verpächterin verlangt,das eines oder beide Häuschen baulich geändert werden sollen um die gesetzlichen 5m Abstand zu erzielen.Für das Ehepaar kämen dadurch Kosten von ungefähr 15000€ zusammen.Eine Brandschutzwand käme auf gut 7000€.
Kann die Verpächterin den Abriss verlangen, weil sie die B.-Wand nicht zahlen will?
Die Häuser wurden unter Zustimmung ihrer Familie vor ungef. 30 Jahren gebaut.
MfG
Wodan

Das klingt jetzt so, als hätte das Ehepaar das Haus selbst gebaut. Das würde zum einen bedeuten, dass die Bauaufsichtsbehörde das Ehepaar als Bauherren direkt in Anspruch nehmen könnte. Wenn sie dies täte, stellte sich die Frage einer Umlage von Kosten der Vermieterin gegenüber den Mieter nicht. Auch die Frage eines Sonderkündigungsrechts der Mieter (für den Fall, dass die Vermieterin Kosten von Maßnahmen, die sie nicht zu vertreten hat, auf ihre Mieter umlegt) wäre dann gegenstandslos.

Trotzdem, der guten Ordnung halber, hier der Gesetzestext:

§ 561 BGB

Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung

(1) Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach § 558 oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.

(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Es ist dem Ehepaar dringend zu empfehlen, sich anwaltlichen Rat zu holen.

Hallo,also in diesen Fall hätte das Pärchen das Haus nicht selber gebaut,sondern von den Vorpächtern übernommen.Der Vater der jetzigen Verpächterin hat die Bauweise der Häuser akzeptiert,da offenbar zu dem Zeitpunkt der Errichtung keine besonderen Vorschriften zu beachten,oder sogar bewusst nicht beachtet wurden.
Vielen Dank für euere Antworten
MfG
Wodan