Hallo Leute,
gestern bei einer Geburtstagsfeier entstand eine hitzige Diskussion zu folgender Frage:
In unserem Ort (um nicht zu sagen Kaff) steht ein Doppelhaus. Eine Hälfte dieses Doppelhauses gehört der Gemeinde. Darin waren bis vor wenigen Wochen Asylbewerber untergebracht und zwar bis zu dem Tag, an dem diese Hälfte abgebrannt ist.
Die andere Hälfte gehört einem Privatmann, der darin selbst wohnt.
Das Doppelhaus ist mehr als 100 Jahre alt.
Nun wird die Gemeinde die abgebrannte Hälfte grundsanieren und wieder aufbauen.
Der Nachbar in der anderen Hälfte besteht darauf, dass nun endlich eine Brandschutzwand eingebaut wird. Was die Gemeinde ablehnt.
Standpunkt der Gemeinde: Der alte Zustand wird wieder hergestellt.
Stnadpunkt des Privateigentümers: Bei einer Totalsanierung muss man sich an die heutigen Gesetze halten.
Was meint ihr???
Gruß
Gisela
Hi Gisela,
die Frage ist so nicht beantwortbar.
Entscheidend dürfte das Ausmaß der Schäden sein und ob das alte Haus saniert oder ob neu gebaut wird. Diese Fragen sind aber nur im Einzelfall bei Kenntnis aller Faktoren zu beurteilen. Und je nach Gericht wird hier die Entscheidung u.U. sehr unterschiedlich sein.
Die Frage ist schlicht, ob sich der Eigentümer auf Bestandschutz berufen kann.
Gruß Stefan
gestern bei einer Geburtstagsfeier entstand eine hitzige
Diskussion zu folgender Frage:
In unserem Ort (um nicht zu sagen Kaff) steht ein Doppelhaus.
Eine Hälfte dieses Doppelhauses gehört der Gemeinde. Darin
waren bis vor wenigen Wochen Asylbewerber untergebracht und
zwar bis zu dem Tag, an dem diese Hälfte abgebrannt ist.
Die andere Hälfte gehört einem Privatmann, der darin selbst
wohnt.
Das Doppelhaus ist mehr als 100 Jahre alt.
Nun wird die Gemeinde die abgebrannte Hälfte grundsanieren und
wieder aufbauen.
Der Nachbar in der anderen Hälfte besteht darauf, dass nun
endlich eine Brandschutzwand eingebaut wird. Was die Gemeinde
ablehnt.
Standpunkt der Gemeinde: Der alte Zustand wird wieder
hergestellt.
Stnadpunkt des Privateigentümers: Bei einer Totalsanierung
muss man sich an die heutigen Gesetze halten.
Was meint ihr???
Gruß
Gisela
Die Frage ist schlicht, ob sich der Eigentümer auf
Bestandschutz berufen kann.
…und genau bei dieser Frage würde ich auf die Grenzmauer abstellen.
Fraglich ist bei so einem alten Haus auch, ob die Mauer doppelt gezogen ist (also jeder Nachbar seine eigene Mauer hat) oder nur einfach.
Beim ersten Fall wäre wohl darauf abzustellen, ob die Mauer der abgebrannten Seite neu hochgezogen werden muß oder äußerlich saniert werden kann.
Im ersten Fall würde ich einen Bestandschutz als nicht gegeben sehen, da die Substanz neu hochgezogen wird.
Sollte nur eine einfache Mauer stehen, wäre es eine Frage der Schadenslage, ob die Mauer nicht Schäden davongetragen hat, die den Nachbar in die Lage versetzen, als Betroffener die Erneuerung der Mauer zu verlangen. Dann wäre wohl auf die neuen Brandschutznormen abzustellen.
Viele Grüße
Roland