Altes Sparbuch gefunden

Moin, Moin,
Vor kurzen habe ich ein altes Sparbuch von meinen Mann gefunden auf den steht 1,99 DM als Guthaben . Letzte Bewegung am 5.1.1970 kann ich da noch mit Zins & Zinseszins was heraus bekommen ? Kann im Augenblick nicht persönlich bei der Bank vorsprechen da sie im anderen Bundesland ist .
Danke und ein schönes Wochenende ,
Anne

Hallo Anne,

aus dem unverhofftem Reichtum wird wohl nichts.
Soweit ich weiss, werden Sparbücher gelöscht, wenn 30 Jahre keine Kontobewegungen stattfanden.
Ruf aber sicherheitshalber noch mal bei der Bank an!
VG,

Birgit

So ohne weiteres wird da nicht gelöscht…falls es überhaupt aufgelöst wurde sollte irgendwo festgehalten worden sein, wann und wieviel hier auf „nicht abgehobene Kundengelder“ oder wie auch immer das Konto heisst gebucht wurde.

Da ein Sparbuch keine feste Laufzeit hat, ist hier auch kein Anspruch verfallen.

Gruss Ivo

…es sollte aber schon auf DM (oder Euro) lauten, Reichsmark-Sparbücher sind wertlos.

Die Bank bucht soche Sparguthaben gern mal aus, um die Bestände zu bereinigen, aber die Unterlagen über so eine Ausbuchung sind unbeschränkt aufzubewahren und so kommt man immer an sein Geld - selbstverständlich auch mit Zinsen.

Gruss Hans-Jürgen
***

Auszahlungen erfolgen nur durch Vorlage des Sparbuchs.
Einzahlungen können auch durch Überweisungen erfolgen,
wobei das Sparbuch nicht vorgelegt werden muss.
Das Verfahren habe ich schon praktiziert. Das Buch
sollte dann später zum Nachtragen vorgelegt werden.
Es kann also auf Deinem Sparkonto durchaus ein höherer
Betrag vorhanden sein. Gruß Pete

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Hallo,

in der Theorie stimmt das, aber die Praxis sieht etwas anders aus.

Zum einen muss man nicht zwingend die Sparurkunde vorlegen. Wenn sie abhanden gekommen ist, kann man eine so genannte Verlusterklärung unterschreiben und bekommt das Guthaben trotzdem. Diese Verlusterklärungen bewahrt die Bank auch unbeschränkt auf. Es kann also im vorliegenden Fall durchaus sein, dass bei Vorlage des Buchs die Bank sagt „nö“, und eine Verlusterklärung rausholt, die der Kontoinhaber bereits unterschrieben hat.

Eine Überweisung auf das Sparkonto nützt in diesem Fall nichts, wenn die Bank das Guthaben ausgebucht hat. Das eigentliche Konto ist nämlich gelöscht und das Geld kommt (im besten Fall) zurück. Mit Pech hat die Bank die Kontonummer bereits neu vergeben. Die Bank darf zwar wegen der Namensabweichung den Betrag dann eigentlich nicht dem neuen Kontoinhaber gutschreiben, aber das ist ein anderes Thema.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Hans-Jürgen,

…es sollte aber schon auf DM (oder Euro) lauten,
Reichsmark-Sparbücher sind wertlos.

Davon ging ich einfach mal aus.

Die Bank bucht soche Sparguthaben gern mal aus, um die
Bestände zu bereinigen, aber die Unterlagen über so eine
Ausbuchung sind unbeschränkt aufzubewahren und so kommt man
immer an sein Geld - selbstverständlich auch mit Zinsen.

Nichts anderes habe ich gemeint.

Gruss Ivo

Moin, Moin ,
Möchte mich bei allen für die guten Tipp`s bedanken.
Anne

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Hi,

ich weiss, dass Du das weisst. War nicht böse gemeint, ich wollte das nur für andere Mitleser ergänzen, falls jemand noch ein noch älteres Buch zuhause hat.

Gruss Hans-Jürgen
***

Hallo Anne,
der Betrag beläuft sich auf rund 1 Euro. Zinsen auf Sparbücher sind extrem niedrig und wenn man die Kosten für die Auflösung des Sparbuchs abrechnet, dürfte nichts übrig bleiben. Der Betrag musste wohl stehenbleiben, damit das Konto nicht gelöscht wird. Und bei der Bank würde ich einfach mal anrufen.
Grüße Heinz

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