habe mal eine Frage: In einer Garage steht ein Altfahrzeug, dass augenscheinlich nicht mehr genutzt wird und allem Anschein nach noch bis zum Sanktnimmerleinstag dort stehen wird.
Welche Möglichkeit hätte ich als Vermieter, den Mieter darauf hinzuweisen, dass das Fahrzeug aus der Garage entfernt werden soll bzw. muss? Ebenso besteht ja auch die Gefahr der u.U. auslaufenden Betriebsmittel. Oder aber der Mieter zieht aus, und das Fahrzeug bleibt als bleibende Erinnerung zurück.
wenn der Mieter die Garage ordnungsgemäß gemietet hat, pünktlich seine Miete zahlt, das Fahrzeug weder Öl noch sonst etwas verliert, kann er in seiner Garage hinstellen was er möchte.
Und bei Beendigung des Mietverhältnisses müsste alles geräumt werden.
Widerspruch
Hier muss ich allerdings widersprechen. Die Rechtsprechung trifft sehr feine Unterscheidungen. Es könnte eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn der Parkplatz als öffentlicher Grund betrachtet werden kann, also wenn der Parkplatz auch für andere Mieter zugänglich ist. Ein abgemeldeter Wagen darf nicht auf öffentlich zugänglichen Plätzen stehen. Nur dann, wenn der Pakplatz nicht zugänglich wäre, z. B. eine abgesperrte Garage, liegt keine Ordnungswidrigkeit vor. Selbst wenn der Eigentümer auf seinem eigenen Grundstück einen solchen Wagen abstellt, kann gegen ihn Bussgeld verhängt werden.
Handelt es sich hier um ein Autowrack, dann darf dieses absolut nirgendwo abgestellt werden. Ein Autowrack wäre es dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und eine Reparatur keinen Sinn mehr macht.
Hier könnte der Vermieter also das Ordnungsamt der Gemeinde oder das zuständige Landratsamt einschalten.
Hi, Du musst hier nicht widersprechen, weil das Fahrzeug, wie geschrieben, ja in einer Garage steht. Und da kann es stehen bleiben bis er auszieht, solange er d. Miete zahlt!
MfG ramses90.
"wenn der Mieter die Garage ordnungsgemäß gemietet hat, pünktlich seine Miete zahlt, das Fahrzeug weder Öl noch sonst etwas verliert, kann er in seiner Garage hinstellen was er möchte.
Und bei Beendigung des Mietverhältnisses müsste alles geräumt werden."
Es handelt sich bei dem Garagenboden um Betonelemente, das heißt, wenn das Auto Betriebsstoffe verlieren sollte laufen diese in den darunter liegenden Keller und verunreinigen diesen. Kann man dass alles so einfach ausser Acht lassen?
zunächst recht herzlichen dank für die Informationen und Anregungen.
Ich werde mal versuchen mit dem Mieter zu sprechen. Allerdings erscheint mir dass nicht so einfach. Er vermüllt das gesamte Haus, pöbelt mit den Nachbarn und hat wohl nach vorliegenden Informationen ein kleines Problem mit Hochprozentigen. Ebenso hat er einen Handwerker der seinen Balkon renovieren sollte ein Hausverbot erteilt. Dies scheint mir auch äußerst fraglich ob er dass überhaupt darf.
Auf jeden Fall muss das Auto aus der Garage, die wird nämlich von mehreren Mietparteien genutzt(großer Raum mit drei Einfahrten). Die Möglichkeit besteht ja auch noch die Garage mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
Es könnte eine
Ordnungswidrigkeit vorliegen, wenn der Parkplatz als
öffentlicher Grund betrachtet werden kann, also wenn der
Parkplatz auch für andere Mieter zugänglich ist.
Nö. Es geht hier um eine Garage. Das ist mit absoluter Sicherheit kein öffentlicher Grund.
Ein
abgemeldeter Wagen darf nicht auf öffentlich zugänglichen
Plätzen stehen. Nur dann, wenn der Pakplatz nicht zugänglich
wäre, z. B. eine abgesperrte Garage, liegt keine
Ordnungswidrigkeit vor.
Eben.
Selbst wenn der Eigentümer auf seinem
eigenen Grundstück einen solchen Wagen abstellt, kann gegen
ihn Bussgeld verhängt werden.
Seit wann das denn? Sicher kannst Du mir dafür eine rechtliche Grundlage nennen?
Handelt es sich hier um ein Autowrack, dann darf dieses
absolut nirgendwo abgestellt werden. Ein Autowrack wäre es
dann, wenn das Fahrzeug nicht mehr fahrfähig ist und eine
Reparatur keinen Sinn mehr macht.
Ah so. Und wer legt fest, ob es Sinn macht? Noch nie von den netten Garagen- und Scheunenfunden gehört, die idealistische Liebhaber wieder herrichten?
Gruß
loderunner (ianal)
Das muss man sogar außer acht lassen, soweit nicht Umstände für eine konkrete und unmittelbare Gefährdung sprechen. Allein die Möglichkeit, dass irgendwann irgendwas passieren könnte, rechtfertigt nichts.
Hi,
Ich habe keine Lust, die Zänkerei weiter anzuheizen, aber ich sehe nicht, inwiefern eine Garage mit einem öffentlichen Parkplatz gleichzusetzen ist.
zu Deiner Behauptung?
Behauptungen werden nicht dadurch wahrer, indem man sie immer wieder wiederholt u. dann auch noch anfängt persönlich zu werden!
Auch ohne Gruß ramses90
Tja, aber wer legt nun konkret fest, ob mein Auto ein Wrack ist? Solange ich behaupte, dass ich das eines Tages reparieren (lassen) will und keine aktuelle Gefahr davon ausgeht, wird es wohl schwierig mit dieser Einstufung, oder? Genauso dann, wenn ich das Ding noch verwende - als Gartenlaube, Schmuck Wertanlage oder einfach als Aufbewahrungsort (unter Berücksichtigung eventueller Gefahrenstoffe). Allein der schlechte Zustand und der Standort kann es ja wohl nicht sein.
Gruß
loderunner (ianal)