Altkanzler verklagen?

mal so ne kleine Frage in die Runde:
kann man eigentlich als Privatperson H.Kohl verklagen wegen ähm Betrugs anzeigen?
Immerhin hat der uns alle betrogen, wir dürfen das doch alle miteinander ausbaden und bezahlen, und er kommt so leicht davon.
Ginge sowas? Irgendwie ist sowas doch ungerecht, daß die so mit unserem Geld umgehen, oder?

Hi, Sabine!

mal so ne kleine Frage in die Runde:
kann man eigentlich als Privatperson H.Kohl verklagen wegen
ähm Betrugs anzeigen?

Wär schon interessant, hä?

Immerhin hat der uns alle betrogen, wir dürfen das doch alle
miteinander ausbaden und bezahlen, und er kommt so leicht
davon.

Wer hat der hat. Manche können sich halt freikaufen… :frowning:

Ginge sowas? Irgendwie ist sowas doch ungerecht, daß die so
mit unserem Geld umgehen, oder?

Du hast natürlich recht. Aber meines Wissens nach mußt Du, wenn Du jemanden wegen Betrugs anklagen willst, zunächst mal einen begründeten Anfangsverdacht glaubhaft machen können. Und außerdem müßtest Du glaube ich auch definitv unmittelbar persönlich betroffen sein. Das heißt, Du müßtest nachweisen, das die Birne Dir persönlich vorsätzlich und bewußt unter Vorspiegelung falscher Tatsachen einen Vermögensschaden zugefügt hat. Das sollte schwer sein. Allein der Umstand, das der Dicke (und nicht nur der) eventuell Schwierigkeiten hat, vernünftig mit Steuergeldern umzugehen, dürfte nicht ausreichen :frowning:

Du könntest nur (als Privatperson) eine staatsanwaltliche Ermittlung verlangen, wenn Du glaubhaft machen kannst, das der eine strafbare Handlung zum Schaden der Allgemeinheit begangen hat und die Aufklärung im öffentlichen Interesse liegt. Dies kannst Du aber vergessen, weil er sich ja die Einstellung der Ermittlungen erkauft hat und außerdem unter Amnesie bzw. ALzheimer leidet :wink:

Aber wär schon klasse, wenn der Dicke und Konsorten mal richtig bluten müßten, rein finanziell mein ich natürlich.

Dürftest aber keine Chance haben :frowning:

Gruß
Mathias

Hi Sabine,

wenn du jemanden verklagen willst, brauchst du eine gesetzliche Grundlage. Z.B. willst du auf Schadenersatz klagen, dafür gibt es eine gesetzliche Anspruchsgrundlage. Aber worauf willst du deinen Schadenersatzanspruch begründen. Hat er dir persönlich etwas angetan, dir einen Schaden zugefügt?
Eine Anzeige wegen Betrugs ist auch theoretisch möglich, aber dann mußt du ihm beweisen können, dass er betrogen hat.
Und hier sind ja die Probleme.
Die Umstände lassen sehr stark vermuten, dass da nicht alles mit rechten Dingen zugegangen ist.
Aber sobald Schnüffler und interessierte Personen der Sache auf die Spur kommen, sind plötzlich Akten verschwunden, die Beteiligten verweigern die Aussage und Helmut Kohl schweigt und lacht sich ins Fäustchen.
Die Politik erscheint so als ein großer Sumpf, in der die Damen und Herren der Parteien machen können, was sie wollen, Verbrechen inklusive.
Anschließend zeigen sie Unverständnis, dass in unserem ach so sauberen Land die politische und soziale Moral weiter und weiter sinkt…

Gruß,
Francesco

Dann müsstest du sämtliche Politiker verklagen. denn alle belügen sie uns und immer müssen wir bezahlen. Egl ob sie Kohl, Fischer oder Schröder heissen.

Sehr richtig’ Klappern gehört zum Handwerk! o.w.T.

Nicht direkt verklagen, aber…
Hi Sabine,

leider weiß ich nicht, welche rechtlichen Möglichkeiten uns Normalos in solchen Dingen zur Verfügung stehen. Aber einen Lichtblick scheint es dennoch zu geben:

Im Spiegel (No. 27/01, S. 48f) steht ein interessanter Artikel. Der Leitsatz:
Mehr als 10 000 Bürger überfluten die Staatsanwaltschaft in Köln mit Beschwerden. Sie protestieren dagegen, dass Ermittlungen wegen verscwhwundener Akten und gelöschter Dateien im alten Kanzleramt eingestellt werden sollen.

und weiter im Fließtext:
Seit Ende April aber kommt Linden [Justizhauptwachtmeister] mit dem Stempeln [Eingangsstempel] nicht mehr nach. Plötzlich treffen Hunderte, manchmal sogar 900 Briefe täglich ein - ein vieltausendfacher Bürgerprotest gegen die Bonner Staatsanwälte, die schon den Spendensünder Helmut Kohl laufen ließen und jetzt auch die Ermittlungen wegen Aktenklau und gelöschter Dateien im alten Bonner Kanzleramt einstellen wollen. […]
Die Antworten werden teuer: Jeder Beschwerdeführer hat Anspruch auf einen Bescheid. Schon das Porto für 12 000 Briefe sprengt das Budget der Kölner. Hinzu kommen zusätzliche Personalkosten für Überstunden oder Hilfskräfte und für das Briefpapier."

Das betrifft zwar nicht dieselbe Untat unseres Altkanzlers, ist aber trotzdem wert, gerügt zu werden.

In einem Fall muß ich einem vorangegangenen Posting widersprechen: Es ist nicht richtig, daß man Kohl den Gesetzesbruch nachweisen muß, er hat ihn selber zugegeben! Unter anderem deshalb hatte sich die Staatsanwaltschaft auf den Deal eingelassen.

Bemerkenswert und wirklich Skandalös: Kohl verstößt gegen das von ihm verursachte (Flick-Affäre) und höchstselbst verabschiedete Parteispendengesetz und hat doch tatsächlich die Stirn, dagegen vorzugehen und jede juristische Verfolgung als „abwegig“ zu bezeichnen. Aber er setzt noch eins drauf: !990 verabschiedet er das von ihm vorangetriebene Gesetz über den Umgang mit den Stasiakten und nun hatte er gegen die Anwendung dieses Gesetztes, das nun schon seit 10 Jahren bei anderen angewandt wird, geklagt.

Sehr verdächtig: Kohl hat alle Prozesse in seinem Sinn entscheiden können.

Die persönliche Tragödie von heute straft ihn allerdings unverdient. Mein aufrichtiges Beileid.

R o b.

Hi,

Kohl hat niemals einen Betrug zugegeben. Genau darüber handelten aber unsere Gedankengänge. Wenn du ihn wegen Betruges anzeigen willst, mußt du Nachweise bringen, sonst hast du eine Verleumdungsklage und wegen Rufschädigung am Hals.

Kohl betrachtet sein Verhalten in Interessenabwägung wegen der angeblich gegebenen Ehrenworte als Kavaliersdelikt. Jeder andere deutsche Bundesbürger würde sich damit lächerlich machen und ein von Amts wegen eingeleitetes Ermittlungsverfahren mit Anklageerhebung zu befürchten. Nicht so unser Altkanzler. Warum nur?

Gruß,
Francesco

Hi Francesco,

Deine Ausführungen sind widersprüchlich. Einerseits habe Kohl einen Betrug/ein Delikt nie zugegeben, andererseits betrachtet er es als Kavaliersdelikt.

Der Witz ist doch, daß das, was er als Kavaliersdelikt betrachtet, eben jenes Vergehen war! Wie kann die von Dir bezeichnete Interessensabwägung ohne Vergehen stattfinden?

Facit: Kohl hatte zugegeben, daß er Spenden angenommen hat, für die die Nennung der Spender obligatorisch sind und sich gleichzeitig und nachhaltig geweigert, die Schwere seines Vergehens durch nachträgliches Handeln zu mindern, obwohl dies hier möglich gewesen wäre.

Und genau hierin liegt der eigentliche Skandal: Die Staatsanwaltschaft stellt ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe ein, obwohl der Täter sich weigert, zuzumutbare Maßnahmen zur Minderung des Straftatbestandes zu ergreifen bzw. durchzuführen (= die Spender zu nennen). Ich kann mir nicht vorstellen, daß es so etwas schon einmal in der bundesdeutschen Forensik gegeben hat.

Also: Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft!

R o b.

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