Altkennzeichen, Ummeldung, KFZ-Versicherung

Ich möchte mein jetziges Kennzeichen in ein Altkennzeichen ändern. Ich gehe davon aus, dass ich den Weg einer Umeldung gehen muss. Hierzu ein paar Fragen:

  1. Endet mit der Ummeldung der alte KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag?

  2. Kann ich einen im November 2012 geschlossenen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag durch die Umeldung auch normal zum 30.11.2012 kündigen? Hintergrund: Die meisten Versicherer bieten andere Tarife an, wenn der Versicherungsbeginn der 01.01. ist.

Hallo,

eine Ummeldung hat keine Kündigung der Versicherung zufolge, demnach berechtigt sie auch nicht zu einer ausserordentlichen Kündigung. Eine fristgerechte Kündigung zum 31.12. (Kündigungseingang spätestens 30.11.) ist meines Wissens nach möglich

Gruß,
Micha

zu 1) Nein.

zu 2) Wenn im abgeschl. Vertrag als Vertragsende 31.12.2012 bzw. 01.01.2013 steht, JA.

Siehe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Versicherungsvertrages oder insbesondere zu Punkt 2
deiner frage eine juristische Auskunft

Hallo!

zu 1) JA

zu 2) JA - stehe gerne mit meiner AGentur zur Verfügung um ein passendes Angebot zu unterbreiten!
Aber nur per MAil an [email protected]!!

MfG