Ich möchte mein jetziges Kennzeichen in ein Altkennzeichen ändern. Ich gehe davon aus, dass ich den Weg einer Umeldung gehen muss. Hierzu ein paar Fragen:
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Endet mit der Ummeldung der alte KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag?
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Kann ich einen im November 2012 geschlossenen KFZ-Haftpflichtversicherungsvertrag durch die Umeldung auch normal zum 30.11.2012 kündigen? Hintergrund: Die meisten Versicherer bieten andere Tarife an, wenn der Versicherungsbeginn der 01.01. ist.