Altlasten auf Schießanlage

Hallo,

möchte eine ehemalige Schießanlage der Bundeswehr erwerben. Altlastenfrage insbesondere aus früheren Zeiten ist ungeklärt. Wer zahlt wenn ich in 20 Jahren auf Altlasten aus den Weltkriegen stoße?

Wer zahlt die Entsorgung des Kugelfanges? Gilt das Verursacherprinzip? Wie sichere ich mich wasserdicht ab?

Wer zahlt wenn ich in 20 Jahren auf Altlasten aus den Weltkriegen stoße?

Grundsätzlich der Inhaber der Anlage, es sei denn, im Kaufvertrag weren anderen Regelungen getroffen.

Wer zahlt die Entsorgung des Kugelfanges?

Das muß im Kaufvertrag regelt werden.

Wie sichere ich mich wasserdicht ab?

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