Altlasten des Vorbesitzers an den neuen Eigentümer

Ich wohne seit September 2oo5 in einem Sozial-Wohnblock, der bis zum 31.12.2o1o der Stadt gehörte. Die Stadt verkaufte zum o1.o1.2o11, nun zu einem Ramschpreis an einen Privat-Investor.

Die Stadt hatte jährlich eine Bestandsaufnahme gemacht, und alles was man angemeckert hatte, wurde mit „… wir kümmern uns SOFORT darum…“ erwidert. Doch passiert ist die ganzen Jahre NIX! Auch wenn man nachfragte, kam der obige Satz „…SOFORT…“, und es passierte immernoch nichts.

Ich befürchte nun, daß der neue Eigentümer gleich eine Mieterhöhung ansetzt, falls er die ganzen Probleme beseitigt, mit der Begründung einer „Modernisierung“. Ich erhalte keine Sichtung des Verkaufsvertrages - dreimal bei der Stadt versucht.

Was ist zu tun ?

Hallo,
wenn der neue Hausbesitzer irgendwelche Arbeiten vornehmen sollte, achten Sie darauf, ob es sich um Modernisierung oder Instandhaltung handelt. Nur Modernisierungsmaßnahmen dürfen auf den Mieter abgewälzt werden, nämlich 11 %.
Gruß
Melodie

hallo,
der neue eigentümer darf natürlich den mietpreis nach nachweis auf den mietpreisspiegel erhöhen, aber auch nur, wenn dieser in den letzten jahren nicht massiv gestiegen ist, keine gravierenden mängel vorliegen. Sie hätten dann zwei monate zeit, dies überprüfen zu lassen.
ansonsten sind Ihre angaben zu wage, ich vermag nichts darauf zu antworten.
eine sanierung wegen wärmedämmung o.ä. kann kaum verhindert werden, eine mietminderung wäre nicht möglich, eine mieterhähung rechtens.
sollten Sie algII-empfänger sein, eine niedrige rente bekommen, steht ihnen jederzeit ein mietrechtsanwalt über einen beratungsschein zur verfügung, dies würde Sie lediglich 10,- kosten!
viel glück,
udo

Grundsätzlich solltest du zu einem Rechtsanwalt bzw. örtlichen Mietverein.
Anhand deiner Aussagen stellen sich mir aber auch noch einige Fragen, wie z.B. was machst Du seit 01.01.2011?

Abgesehen davon, Kauf bricht Miete nicht. Das heißt im Klartext, alle angezeigten Mängel gegenüber dem alten VM trägt der neue VM!

Hast Du schriftlich etwas fixiert? Dann würde ich dies kopieren und unter Fristsetzung zu Behebung der Mängel an den neuen VM schicken. (Am besten Einschreiben/Rückschein oder per Bote)

Mängel beheben ist keine Modernisierungsmaßnahme, sondern ein Mieter hat auch das Recht rückwirkend - sofern schriftlich angezeigt - die Miete zu mindern. Will der neue VM schlau sein und nützt die ganzen Mängel zur Modernisierung, kann er dies natürlich. Was aber dagegen steht, ist die Mängelanzeige ab Anzeigedatum. Für diesen Zeitraum würde - sofern berechtigt - eine Mietminderung zustehen.
Wie bereits beschrieben ist es ganz wichtig, ob du dazu schriftliche Unterlagen hast! Genauso wichtig einen kompetenten Berater (Anwalt/Verein) vor Ort zu haben, der eine genaue Bestandsaufnahme macht und die weitere Taktik bespricht!
Hoffe dies hilft dir weiter.
Lg

Sehr geehrter Frager, herzlichen Dank für Ihr Vertrauen. Einblick in die Unterlagen wird man Ihnen als Mieter nicht gewähren. Sie könnten einen Anwalt einschalten und Klage erheben. Bringt aber nichts. (Nur Ärger) Bei einer nachweislichen Modernisierung werden Sie wohl die gesetzliche Umlage zahlen müssen. Mit freundlichen Grüßen.

Hallo! Da kann man man nichts machen.Sie haben es schon richtig verstanden.Fals der neue Eigentümmer Geld inwestiert und alle Fehler beseitigt, wird er auch die Miete angleichen. Das würde ich auch tun.Und an den Kaufvertrag kommen Sie nicht ran. Ist ja nicht Ihrer.

Hallo,

der neue Vermieter tritt in alle Verträge des Vorbesitzers ein. Mängel hat er auch mit übernommen. Instandhaltungsarbeiten sind keine Modernisierungsarbeiten.
Das Recht, den Kaufvertrag einzusehen, haben Sie nicht. Ein Verkauf eines Mietshauses ist gesetzlich geregelt.
Schicken Sie Ihrem neuen Vermieter die Mängelanzeigen, die Sie bisher aufgestellt haben und setzen Sie ihm eine Frist zur Beseitigung (ca. 4 Wochen).

mfG P. Kunze

Mit diesem Problem müssen Sie sich schon an einen Fachanwalt wenden.
MfG USKO

Hallo GJ1960,

diese Thema ist mehrschichtig. Wie können Ihre Eingaben, die Sie in der letzen Zeit machten beurteilt werden? Beeinflußen diese Ihr Mietverhältnis - dann können Sie auf Mietminderung klagen.
Wir durch den Verkauf tatsächlich eine „Mietverbesserung“ herbei geführt? Dann könnte der neue Eigentümer auf Erhöhung der Miete pochen!!

Gruß Fred

Hallo,mehr als um 11%darf der neue Eigentümer die Miete nicht erhöhen.Siehe Link:http://dejure.org/gesetze/BGB/559.html

Hallo nochmal,
Korrektur,dieser Link hier trifft auf Sie zu.http://www.focus.de/immobilien/mieten/tid-9422/wohnu…

Hallo,

der Verkaufsvertag geht normalerweise auch nur die betreffenden Parteien etwas an. Ich denke nicht das jeder Bürger dort Einsicht erhalten kann.

Modernisierung muss bewiesen werden. Instandsetzung läßt sich ja beglegen. Neuer Eigentümer neues Glüc.
Alls Mängel auflisten und eine schriftliche (Mängelliste)
Mängelanzeige aufsetzen mit
Fristsetzung bis wann diese behoben sein sollte.
Den Vermieter darauf hinweisen, das er den Vertagsmäßigen Zustand der Wohnung wiederherstellen muss, da sonst die Miete (kalt) gemindert wird.
Danach eine
weitere kürze Frist (es sei denn es wurde bereits schriftlich mit Nachweis der Mangel aufgezeigt) setzen mit dem Hinweis, das bei verstreichen dieser Frist die Miete um X %, also Betrag X gemindert wird.

In wie weit man mindern möchte, sollte man mit dem örtlichen Mieterverein abstimmen.
Der Ansprechpartner ist der neue Eigentümer. Die Stadt ist da raus. Man hätte die gesamte Mängelgeschichte auch da durchziehen sollen.
Allerdings sollte man nachweislich mehrfach Mängel angezeigt haben,. Lebt man jahrelang mit einem Mangel und zeigt diesen nicht an, ist dieser oft nicht mehr minderungsfähig, weil man ihn durch Untätigkeit ja billigend in Kauf genommen hat.

Wichtig!!!
Sich keinen neuen Mietvertrag andrehen lassen. Der bisherige Mietvertrag ist gültig und man kann sich nur verschlechtern.

Sollte der jetzige Eigentümer Mietmängel beseitigen und diese im Zuge einer Instandsetzung, sind die Kosten, welche bei Beseitung des mangels entstanden werden, von den Gesamtmodernisierungskosten abzuziehen.

Beispiel:
Einfachverglastes Fester defekt - wird ausgetauscht gegen Doppeverglastes.
Von dem neunen Fenster sind ann die Kosten eines neuen Einfachverglasten abzuziehen. Der Rest ist Modernisiserung.

Leider muss heute kein Nachweis mehr geliefert werden, ob eine Modernisiserung für den Mieter auch Ersparnis bringt.

Vorsorglich soltle man sich je nach Investor eh nach günstigen Wohnungen umsehen. Man weiß ja nie…

Viele Grüße
tina

Tut mir leid hier habe ich leider keinerlei Erfahrung und kann nicht weiter helfen.

Abwarten und gegebenfalls Einspruch erheben…

Hallo,
zunächst einmal gilt Dein Mietvertrag mit den alten Bedingungen weiter. Dann ist die Frage, was denn „angemeckert“ wurde? Sind das Mängel die abgestellt werden müssen, oder handelt es sich um Verbesserungen, bzw. Modernisierungen?
Mängel sollten abgestellt werden ohne dass es eine Mieterhöhung gibt, der Du allerdinge auch zustimmen musst.
Wenn allerdings wirklich modernisiert wird, dann wirst Du um eine Mietanpassung nicht herum hommen.
Was den Kaufvertrag mit dem Investor angeht, meine ich, dass Du kein verbrieftes Recht auf Einsicht hast. Wenn, dann aus gutem Willen.

Achte aber in jedem Falle darauf, dass, wenn überhaupt, zunächst dei Mängel abgestellt werden und erst dann eine Modernisierung vorgenommen wird.
Beste Grüße, Hubert Steiger.

Präzisieren Sie doch zunächst Ihre Frage, um welche Probleme es sich handelt.

Das ist natürlich schwierig. Wenn der Investor nur instandsetzt (sprich repariert), dann begründet das keine Mieterhöhung. Bringt er die Gebäude auf einen höheren Standart z.B. durch den Einbau eines Fahrstuhls oder durch Energiesparmaßnahmen, dann steigt ja der Wert der Wohnung und damit die Miete. Es sollte der Mieter ja auch einen Vorteil davon haben.

Werden aber z.B. nur defekte Fenster und Türen erneuert, sehe ich für eine Mieterhöhung schwarz.

Präzisieren Sie doch zunächst Ihre Frage, um welche Probleme
es sich handelt.

Erstmal, Entschuldigung, daß ich mich so spät melde, war mal wieder krank…

Also, mal präziser die Altlasten :
Altlasten, die eigentlich das Rathaus machen wollte (jährl. Begehung) :

  • Zweitschlüssel Treppenhaus (seit August 2oo5)
  • Steckdosen Küche, fehlt für Kühlschrank (z.B.)
  • Wasseruhren
  • Durchlauferhitzer BAD, defekt
  • Fkt. Hauptwasserhähne gangbar machen
  • Kellerlicht nicht vorhanden, für ein Käfigraum
  • Rauchmelder Austausch (seit Mitte 2o1o)

Das sind so die Highlights !

Danke für´s Lesen
Gruß Günther (GJ1960)