Hallo,
der Verkaufsvertag geht normalerweise auch nur die betreffenden Parteien etwas an. Ich denke nicht das jeder Bürger dort Einsicht erhalten kann.
Modernisierung muss bewiesen werden. Instandsetzung läßt sich ja beglegen. Neuer Eigentümer neues Glüc.
Alls Mängel auflisten und eine schriftliche (Mängelliste)
Mängelanzeige aufsetzen mit
Fristsetzung bis wann diese behoben sein sollte.
Den Vermieter darauf hinweisen, das er den Vertagsmäßigen Zustand der Wohnung wiederherstellen muss, da sonst die Miete (kalt) gemindert wird.
Danach eine
weitere kürze Frist (es sei denn es wurde bereits schriftlich mit Nachweis der Mangel aufgezeigt) setzen mit dem Hinweis, das bei verstreichen dieser Frist die Miete um X %, also Betrag X gemindert wird.
In wie weit man mindern möchte, sollte man mit dem örtlichen Mieterverein abstimmen.
Der Ansprechpartner ist der neue Eigentümer. Die Stadt ist da raus. Man hätte die gesamte Mängelgeschichte auch da durchziehen sollen.
Allerdings sollte man nachweislich mehrfach Mängel angezeigt haben,. Lebt man jahrelang mit einem Mangel und zeigt diesen nicht an, ist dieser oft nicht mehr minderungsfähig, weil man ihn durch Untätigkeit ja billigend in Kauf genommen hat.
Wichtig!!!
Sich keinen neuen Mietvertrag andrehen lassen. Der bisherige Mietvertrag ist gültig und man kann sich nur verschlechtern.
Sollte der jetzige Eigentümer Mietmängel beseitigen und diese im Zuge einer Instandsetzung, sind die Kosten, welche bei Beseitung des mangels entstanden werden, von den Gesamtmodernisierungskosten abzuziehen.
Beispiel:
Einfachverglastes Fester defekt - wird ausgetauscht gegen Doppeverglastes.
Von dem neunen Fenster sind ann die Kosten eines neuen Einfachverglasten abzuziehen. Der Rest ist Modernisiserung.
Leider muss heute kein Nachweis mehr geliefert werden, ob eine Modernisiserung für den Mieter auch Ersparnis bringt.
Vorsorglich soltle man sich je nach Investor eh nach günstigen Wohnungen umsehen. Man weiß ja nie…
Viele Grüße
tina