Altlasten wohnungskauf

hallo
ich möchte gerne eine wohnung kaufen
der eigentümer hatt sich nach südamerika abgesetzt und zahlt nur ein teil der nenenkosten an die hausverwaltung daduch haben sich ca 2000€ über die jahre angesammelt die er nicht gezahlt hatt zusätzlich war vor 1 jahr duch die erneuerrung vom dach eine einmalzahlung von ca 1500 € erforderlich die auch nicht gezahlt worden sind
jetzt zu meinen fragen wenn ich diese wohnung kaufe muss ich dann diese kosten komplett übernehmen oder wie lauft so was ab
schon mal vielen dank für die antworten

Huhu,

der Erwerber der neuen Wohnung haftet nur für die Kosten, ab den Eintritt des Erwerbers in die Gemeinschaft. Aber Beschlüsse, die vorher stattgefunden haben, gelten auch für den neuen Eigentümer, z.B. bei anstehender Modernisierung.

https://de.wikipedia.org/wiki/Eigentümerwechsel_(Wohnungseigentum)#Folgen_des_Eigent.C3.BCmerwechsels_in_der_.C3.9Cbergangsphase

kommt das nicht auch ein klein wenig darauf an, was im kaufvertrag steht? was meinst du, hm?

was meinst du wie man auf eine allgemeine Frage antworten kann, außer nach der derzeitigen Rechtsauffassung?

Wenn etwas im Kaufvertrag mit interesse des Fragestellers im Bezug stünde hätte dieser dies sicherlich erwähnt.

vielen dank schon mal aber dieses müsste die hausverwaltung doch eigentlich wissen sie sagt das ich verpflichtet bin dieses zu übernehmen gibt es da irgendwie ein gesetzt am besten mit Paragraphen

Hallo,

zunächst einmal kann die Hausverwaltung die Wohnung gar nicht verkaufen.

Bei einer Eigentumswohnung kann man diese nur über einen Kaufvertrag mit dem bisherigen Eigentümer laut Grundbuch erwerben.

Bei ETW gibt es allerdings noch einen zweiten Weg, wenn nämlich die Eigentümerversammlung
per Mehrheitsbeschluß einen wie im Beispielfall säumigen Zahler des Hausgeldes von seinem Eigentum ausschließt und dieses per Gerichtsbeschluß durchsetzt ( § 18,19 WEG).

Sofern also kein Gerichtsbeschluß vorliegt , würde ich Abstand davon nehmen.

und welchen Effekt hätte dieses für denjenigen, der das Ganze dann erwerben will?

Gruß
HH

Man würde zuerst mal konkret sagen, mit wem hier ein Kaufvertrag geschlossen werden soll.

Wenn der Eigentümer ausgeschlossen wurde, dann müsste es doch eine Zwangsversteigerung gegeben haben?
Und dann würden die Ansprüche doch aus dem Erlös der Versteigerung befriedigt werden können?

Wenn man vom Eigentümer kauft, dann schaut man in den Kaufvertrag. Dort stünde dann z.B. drin, dass der neue Besitzer die Altschulden zu begleichen hätte. Steht das nicht drin, dann muss er das auch nicht.

möglichst hilfreich. und das heißt: im zweifel rückfragen stellen.

mit dem lesen klappt’s nicht so wirklich, hm?
er MÖCHTE kaufen. es gibt noch keinen vertrag, in dem was steht.

vielleicht versuchst du es nochmal mit einer korrigierten antwort?