Hallo,
ich habe eine ETW in einer Zwangsversteigerung erworben und bin davon ausgegangen, dass wie zur Zwangsversteigerung vom Rechtspfleger verkündet keine Altlasten mehr bestehen.
Einige Monate später habe ich erfahren, dass die ETV einen Rechtsstreit vor der Zwangsversteigerung begonnen hatte zu dem nun erhebliche Guterachter und Gerichtskosten anfallen. Bin ich mit dem Erwerb der ETW automatisch in diesen Rechtsstreit mit eingetreten und muß die daraus entstehenden Kosten nun mit tragen ?
Vielen Dank im Voraus für Tipps.