Altlasten Zwangsversteigerung

Hallo,

ich habe eine ETW in einer Zwangsversteigerung erworben und bin davon ausgegangen, dass wie zur Zwangsversteigerung vom Rechtspfleger verkündet keine Altlasten mehr bestehen.

Einige Monate später habe ich erfahren, dass die ETV einen Rechtsstreit vor der Zwangsversteigerung begonnen hatte zu dem nun erhebliche Guterachter und Gerichtskosten anfallen. Bin ich mit dem Erwerb der ETW automatisch in diesen Rechtsstreit mit eingetreten und muß die daraus entstehenden Kosten nun mit tragen ?

Vielen Dank im Voraus für Tipps.

Nein, bei eine ZV wird immer lastenfrei ersteigert es sei denn es wurden Lasten übernommen.Das muss dann aber auch beurkundet werden.
Ruf doch mal den Rechtpfleger an

Der Ersteher in der Zwangsversteigerung erwirbt die Wohnung lasten- und kostenfrei. Für Forderungen der Eigentümergemeinschaft haftet er ab Zuschlag, also dem Zwangsversteigerungsdatum. Er kann aber auch für solche Forderungen in Anspruch genommen werden, die zwar vor dem Zuschlag beschlossen, aber erst hinterher fällig wurden. Dies gilt zunächst einmal für die Hausgeldvorauszahlungen gemäß Wirtschaftsplan, aber auch für Sonderumlagen und Kosten, die „ratenweise“ fällig werden.
Insofern wirst Du wohl Pech haben.

Ich denke,
auch Altlasten müssen von dem Ersteigerer übernommen werden.

Hallo zusammen,

vielen Dank für Eure schnellen Reaktionen - ich werde den Rechtspfleger anrufen. Guter Tipp. Danke.

Grüsse

Nein, bei eine ZV wird immer lastenfrei ersteigert es
sei denn es wurden Lasten übernommen.Das muss dann aber auch
beurkundet werden.
Ruf doch mal den Rechtpfleger an

Nein.

Jedenfalls dann nicht, wenn es sich nicht etwa um wohngeldähnliche Forderungen handelt.

Viel Glück.

Diese Kosten müssten persönlich an den früheren Eigentümer kleben, sprich die Wohnung kann jetzt nicht mehr für die Kosten aufkommen. Anders wäre es gewesen, wenn bereits eine Hypothek im Grundbuch gestanden hätte, aber dies scheint nicht der Fall zu sein.
Somit haftet der ehem. Eigentümer persönlich mit seinem Privatvermögen (so wie ich das einschätze).
MfG