Altmieter Wasseruhren

Hallo,

ich hab da mal nee Frage an euch.
Ich stehe vor einem Vermieterwechsel (bin Mieter einer Wohnung). Ab Juli jetzt habe ich dann einen neuen Vermieter. Der Alter Vermieter möchte das ich die Wasseruhren ablesen und ihm die Zahlen zukommen lasse.
Ich habe bei der Firma die die Wasseruhren abliesst angerufen und die meinten, das dies nicht nötig sei.
Ist das so?
Ist das meine Aufgabe Wasseruhren abzulesen? Er müsste doch eine Firma beauftragen, so kenne ich das .
Wer kann mir helfen bei dem Thema, ich wäre euch sehr Dankbar.

Das Wasseruhren-Ablesen geht schneller als hier die Frage zu stellen?

Ich schließe mich da Helmut an. Wo ist denn bitte das Problem eben ein paar Zahlen abzuschreiben und zu übermitteln? Ob du mußt, oder nicht spielt keine Rolle. Das Verhältnis zum neuen Vermieter sollte doch durch einen solchen Firlefanz nicht schon am Anfang belastet werden.

der alte vermieter hat die daten angefordert, so wie ich das verstanden habe,vermutlich um zeitnah ne abschlussabrechnung zu erstellen?
aber ob du musst oder nicht, kann ich auch nicht beantworten

Mieter stellen sich manchmal wiirklich an, das gibt’s gar nicht.
Anstatt mal kurz nachzudenken.
Es geht dabei gar nicht um Deine jährliche Betriebskostenabrechnung, sondern um das Auseinanderklamüsern der laufenden Kosten zwischen altem und neuem Eigentümer.

Das dient doch deiner eigenen Sicherheit, dass Du auch nur Kosten bis zum Auszugstag bezahlst. Die Ablesefirma kommt sicher erst zum Termin wo sie alles im Haus abliest.
Und Wasseruhren (ob warm oder kalt) kann man sehr gut als Laie selbst ablesen, anders bei Heizkostenverteilern(Verdunstern).

Meine Güte, wo ist das Problem ? Deinen Zählerstand (Strom) wirst Du doch auch selbst ablesen und dem Versorger melden.

Also Brille auf, Taschenlampe, Zettel und Stift und ran an die Sache !

:smile:

Hä???
Hat der TE was von Auszug (=Wohnungswechsel) geschrieben?
Nee, er schrieb von Vermieterwechsel.

Also Brille auf

und das UP nochmal lesen.
.

Hallo!

ja, das hast Du Recht mit deinem Einwand.

Hier läuft alles normal weiter, bis irgendwann regulär abgelesen und abgerechnet wird.
Es muss „eigentlich“ nichts abgelesen und abgerechnet werden.

Das müssen die 2 Vermieter nun unter sich ausmachen.
Aber es ist doch eine Bitte die Uhren abzulesen und warum sollte man es nicht machen, wenn es keinen nennenswerten Aufwand bedeutet ?
Wer weiß für welchen internen Rechengang der 1. Vermieter diese Daten braucht.

Mfg
duck313

Hi,

Es ist üblich und mehr als vernünftig, bei Eigentumswechsel sämtliche im Haus vorhandenen Zähler abzulesen.
Speziell bei den Wasseruhren empfiehlt es sich, die Einzeluhren-Verbräuche mit dem Hauptzähler-Verbrauch gegenzuchecken, bevor der Stand des Hauptzählers den Stadtwerken für die Schlußrechnung des Alt-Eigentümers gemeldet wird.
Das ist auf jeden Fall viel einfacher, als Monate später eine dann evtl. auftretende Differenz ergründen zu wollen.
(Ich red aber jetzt nicht von Großobjekt. Das trifft hier sicherlich nicht zu, sonst würde der Alt-Eigentümer das nicht selber machen.)

Der Alt-Eigentümer muß schließlich die an ihn gezahlten Mieter-Vorschüsse (abzgl. seiner Ausgaben) an den Neu-Eigentümer weiterreichen, weil der Neue üblicherweise die Jahresabrechnung über 12 Monate macht.

Gruß