Altmietvertag künigen

An alle

in einem Mietvertrag von 98 steht folgendes:

das Mietverhältnis beginnt am…98
dann, das Mietverhältnis endet am unbefristet
es geht weiter mit es verlängert sich jeweils um 1 Jahr
spätesten 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit wenn nicht einer der Parteien widerspricht.
Soweit sich der Vermieter gemäß §564 Abs 2 BGB nicht auf die vereinbarte Kündingsfrist berufen kann gilt auch für den Mieter die für den Vermieter geltende Kündigungfrist.

Frage mit welcher Kündigungszeit und zum welchem Zeitpunkt kann der Mieterkündigen?

Hallo!
Der Mietvertrag ist 1998 abgeschlossen, demnach 12 Jahre. Es gibt Klauseln über Kündigungsfristen, jeh nach Mietdauer (müsste drin stehen). Wenn nicht, gilt die Kündigungsfrist von beiden Seiten von 3 Monaten!
LG Tina

Hallo Tina
dies ist die orginal so geschrieben wie es im Mietvertrag drinsteht.
Auf was oder welche Urteile beziehen sich die 3 Monate?
Wäre nett wenn Du mir irgendwelche Quellen nennen könntest.
Veilen Dank
LG Moni