An alle
in einem Mietvertrag von 98 steht folgendes:
das Mietverhältnis beginnt am…98
dann, das Mietverhältnis endet am unbefristet
es geht weiter mit es verlängert sich jeweils um 1 Jahr
spätesten 3 Monate vor Ablauf der Mietzeit wenn nicht einer der Parteien widerspricht.
Soweit sich der Vermieter gemäß §564 Abs 2 BGB nicht auf die vereinbarte Kündingsfrist berufen kann gilt auch für den Mieter die für den Vermieter geltende Kündigungfrist.
Frage mit welcher Kündigungszeit und zum welchem Zeitpunkt kann der Mieterkündigen?