Altmietverträge und Neuverträge?

Hallo Geminde
Ein Freund von mir ist Vermieter,und wollte für ihn nach Fristen fragen,wäre lieb,wenn jemand verständlich antwortet:
Also Mietverträge nach altem Mietrecht(Altverträge)sind die,die vor 31.08.2001 abgeschlossen worden sind,und Neumietverträge nach neuem Recht sind die,die nach 31.08.01(01.09.2001)abgeschlossen worden sind,RICHTIG BISHER???
Die frage ist nach Nebenkostenabrechnung;welche Fristen für besonders Altverträge gelten,das wäre nett,wenn jemand antwortet
gruss

Siehe Hinweise unter Mietrecht.

Gruss und schöne Feiertage

Günter

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