altöl entsorgen

Hallo wer kann mir sagen inwiefern eine Tankstelle zur rücknahme von Altöl Verpflichtet ist.

Ich habe einen Altölwechsel bei meinem Motorroller vorgenommen. Das neue Öl mit Kassenbon bei einer naheliegeneden Tankstelle erworben.

Soweit ich informiert bin muss der Vertreiber von Motoröl laut §25 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)verpflichtet Altöl in der grösse der Gekauften Mengen zurückzunehmen.

Leider habe ich beim Rückgabeversuch nur gehört „Machen wir nicht! Chef nicht da! Weiss ich nichts von!“
Auf der rückseite des Kassenbons steht noch zusätzlich: „Verkauf von Kraft-und Schmierstoffen erfolgt im Namen und für Rechnung der Treibstofflieferfirma.“
Allerdings war doch der Vertireb die Tankstelle…

Wer kann mir helfen mein Altöl loszuwerden.
grüsse Christoph

Hallo Christoph,
du hast absolut recht. Dein Händler ist verpflichtet dein Altöl in der Menge kostenfrei zurückzunehmen in der du neues gekauft hast. Näheres hierzu regelt der §8 der Altölverordnung, die auf der Grundlage der von dir genannten Ermächtigungsgrundlage (§25 KrWG), erlassen wurde.

MfG

Klaus

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Hallo Christoph,
meines wissens ist der Händler verpflichtet, der verkauften Menge entsprechend, Altöl zurück zu nehmen. Zumal Du ja auch noch einen dementsprechenden Kassenzettel vorweisen kannst.
Zur Zeit fahren wir (unsere Firma) in verschiedenen Orten Schadstoffsammlungen (Sonderabfall). Wenn der „Tankwart“ blöd macht, kannst Du dein Altöl auch an solchen Sammelstellen entsorgen. Termine kann man den Gemeindeanzeigern entnehmen oder im Rathaus erfragen. Nur bitte, bitte nicht in die Landschaft oder ins Klo schütten. Erstens entsteht ein riesiger Schaden an Mutter Natur und zweitens ist Altöl auch als Rohstoff erneut zu nutzen.
Liebe Grüße sendet
P. Wiederstein