Liebe Experten,
Stellen wir uns vor:
Person X hat von seinen Eltern ein Grundstück überschrieben bekommen, auf dem er jetzt eine alte Scheune (die sich dort seit ca. 1950 befindet)umbauen will. Der Bauantrag wurde eingereicht und der eigentlichen Zustimmung steht nur eine „Kleinigkeit“ entgegen.
Nun erhält die Person X am Freitag nachmittag (so dass er keine Chnce mehr hat, bei den Ämtern nachzufragen, was zu tun ist) ff. Schreiben vom Bauamt:
" […]Dem Antrag kann erst dann zugestimmt werden, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Baurecht vorliegen und wenn auch sonstige Gefahren für die Schutzgüter Wasser und Boden an der Altstandortsverdachtsfläche (nach Bodenschutz- und Wasserrecht vorliegen) nicht bestehen.
Die Durchführung der historischen Recherce ist durch einen Gutachter mit nachweisbaren Kenntnissen auf dem Gebiet der Altlastenerkundung- und Sanierung durchzuführen. […]"
Durch Nachfragen bei den Eltern erfährt Person X, dass der Urgroßvater das besagte Bauland von ca. 1975 - 1980 an eine Firma vermietet hatte, die Straßen - und Tiefbau, Erschließungen, Erdarbeiten sowie Schwarzdeckenbau betrieben hat.
Es stellen sich nun ff. Fragen:
1.) Wer ist für die Beauftragung eines Gutachters zuständig? Wie teuer kann so ein Gutachter werden?
2.) Droht schlimmstenfalls ein Bodenaustausch (auch nach 25 Jahren der „normalen“ gewerblichen Nutzung - dort befand sich eine Zimmerei.
3.) Falls ein Bodenaustausch droht: Wer muss die Kosten tragen? Kann man diese Kosten eventuell auf die Tiefbaufirma ablegen (sofern noch auffindbar)?
4.) Was genau ist eine Altstandortverdachtsfläche?
5.) Bestehen Kenntnisse darüber, in wiefern das Abstellen von Teermaschinen (1975 - 1980) Bodenschäden hervorrufen kann?
Person X ist für jeden Hinweis dankbar!
Herzliche Grüße, Jeanine
aber jetzt kann ich zumindest ein einigermaßen ruhiges Wochenende verbringen! (Ich hasse es nicht zu wissen, was auf mich zukommt! Und von einer Altstandortverdachtsfläche hae ich noch nie etwas gehört!)