Altstandortverdachtsfläche

Liebe Experten,

Stellen wir uns vor:
Person X hat von seinen Eltern ein Grundstück überschrieben bekommen, auf dem er jetzt eine alte Scheune (die sich dort seit ca. 1950 befindet)umbauen will. Der Bauantrag wurde eingereicht und der eigentlichen Zustimmung steht nur eine „Kleinigkeit“ entgegen.

Nun erhält die Person X am Freitag nachmittag (so dass er keine Chnce mehr hat, bei den Ämtern nachzufragen, was zu tun ist) ff. Schreiben vom Bauamt:

" […]Dem Antrag kann erst dann zugestimmt werden, wenn der Nachweis erbracht wurde, dass gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse nach Baurecht vorliegen und wenn auch sonstige Gefahren für die Schutzgüter Wasser und Boden an der Altstandortsverdachtsfläche (nach Bodenschutz- und Wasserrecht vorliegen) nicht bestehen.

Die Durchführung der historischen Recherce ist durch einen Gutachter mit nachweisbaren Kenntnissen auf dem Gebiet der Altlastenerkundung- und Sanierung durchzuführen. […]"

Durch Nachfragen bei den Eltern erfährt Person X, dass der Urgroßvater das besagte Bauland von ca. 1975 - 1980 an eine Firma vermietet hatte, die Straßen - und Tiefbau, Erschließungen, Erdarbeiten sowie Schwarzdeckenbau betrieben hat.

Es stellen sich nun ff. Fragen:
1.) Wer ist für die Beauftragung eines Gutachters zuständig? Wie teuer kann so ein Gutachter werden?
2.) Droht schlimmstenfalls ein Bodenaustausch (auch nach 25 Jahren der „normalen“ gewerblichen Nutzung - dort befand sich eine Zimmerei.
3.) Falls ein Bodenaustausch droht: Wer muss die Kosten tragen? Kann man diese Kosten eventuell auf die Tiefbaufirma ablegen (sofern noch auffindbar)?
4.) Was genau ist eine Altstandortverdachtsfläche?
5.) Bestehen Kenntnisse darüber, in wiefern das Abstellen von Teermaschinen (1975 - 1980) Bodenschäden hervorrufen kann?

Person X ist für jeden Hinweis dankbar!

Herzliche Grüße, Jeanine

Es stellen sich nun ff. Fragen:

Erstmal ganz grundsätzlich: das ganze Programm, das jetzt mit dem Grundstück ablaufen wird, regelt sich nach dem Bundesbodenschutzgesetz:
http://www.fh-kehl.de/projekt_bodenschutz/bundesrech…

1.) Wer ist für die Beauftragung eines Gutachters zuständig?

Grundstückseigentümer, also Du.

Wie teuer kann so ein Gutachter werden?

Ohne Dir Angst machen zu wollen: ziemlich teuer, je nachdem, was sich im Zuge der Untersuchungen alles herausstellt.
Wenn Du bei google „Bodengutachten“ eingibst, findest Du viele Sachverständigenbüros, bei denen Du Dir mal ´ne Hausnummer geben lassen kannst.

2.) Droht schlimmstenfalls ein Bodenaustausch (auch nach 25
Jahren der „normalen“ gewerblichen Nutzung - dort befand sich
eine Zimmerei.

Schlimmstenfalls ja.

3.) Falls ein Bodenaustausch droht: Wer muss die Kosten
tragen? Kann man diese Kosten eventuell auf die Tiefbaufirma
ablegen (sofern noch auffindbar)?

Die solltest Du auf jeden Fall suchen. Wenn Du ganz viel Glück hast, sind die sogar versichert.
Im übrigen:

§ 4 Abs. 6 BBSchG:
Der frühere Eigentümer eines Grundstücks ist zur Sanierung verpflichtet, wenn er sein, Eigentum nach dem nach dem 1. März 1999 übertragen hat und die schädliche Bodenveränderung oder, Altlast hierbei kannte oder kennen mußte. Dies gilt für denjenigen nicht, der beim Erwerb des Grundstücks darauf vertraut hat, daß schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten nicht vorhanden sind, und sein Vertrauen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles schutzwürdig ist.

§ 24 BBSchG

(1) Die Kosten der nach § 9 Abs. 2, § 10 Abs. 1, §§ 12, 13, 14 Satz 1 Nr. 1, § 15 Abs. 2 und § 16 Abs. 1 angeordneten Maßnahmen tragen die zur Durchführung Verpflichteten. Bestätigen im Fall des § 9 Abs. 2 Satz 1 die Untersuchungen den Verdacht nicht oder liegen die Voraussetzungen des § 1 0 Abs. 2 vor, sind den zur Untersuchung Herangezogenen die Kosten zu erstatten, wenn sie die den Verdacht begründenden Umstände nicht zu vertreten haben. In den Fällen des § 14 Satz 1 Nr. 2 und 3 trägt derjenige die Kosten, von dem die Erstellung eines Sanierungsplans hätte verlangt werden können.

(2) Mehrere Verpflichtete haben unabhängig von ihrer Heranziehung untereinander einen Ausgleichsanspruch. Soweit nichts anderes vereinbart wird, hängt die Verpflichtung zum Ausgleich sowie der Umfang des zu leistenden Ausgleichs davon ab, inwieweit die Gefahr oder der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist; § 426 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches findet entsprechende Anwendung. Der Ausgleichsanspruch verjährt in drei Jahren. Die Verjährung beginnt nach der Beitreibung der Kosten, wenn eine Behörde Maßnahmen selbst ausführt, im übrigen nach der Beendigung der Maßnahmen durch den Verpflichteten zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verpflichtete von der Person des Ersatzpflichtigen Kenntnis erlangt. Der Ausgleichsanspruch verfährt ohne Rücksicht auf diese Kenntnis dreißig Jahre nach der Beendigung der Maßnahmen. Für Streitigkeiten steht der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.

4.) Was genau ist eine Altstandortverdachtsfläche?

Eine Fläche, auf der irgendwann mal was stattgefunden hat, was den Verdacht hervorruft, daß da Altlasten sein könnten.

5.) Bestehen Kenntnisse darüber, in wiefern das Abstellen von
Teermaschinen (1975 - 1980) Bodenschäden hervorrufen kann?

Teer und Maschinen sind immer schlecht, da laufen immer mal Betriebsstoff über/aus und versickern. Im Boden sind dann sog. „Polycyclische aromatische Kohlenstoffe“ (PAK) nachzuweisen, die bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte eine Sanierung erforderlich machen.

Viel Glück,
Wotan

Hallo Jeanine,
Du hast schon eine gute Antwort bekommen. Hier noch einige Ergänzungen.
Dein Landkreis oder Deine kreisfreie Stadt führt das Grundstück im Altlastenkataster als Altstandort. Das sagt erstmal nur soviel, dass dort mal etwas gewesen ist, von dem theoretisch noch Gefahren ausgehen können. (z.B. ausgelaufene Kraft- und Schmierstoffe)
Wenn das Bauamt nun eine historische Erkundung fordert, ist dies ein eindeutiges Zeichen, dass nur Mutmaßungen über ein Gefahrenpotential bestehen.
Bei einer historischen Erkundung soll der Gutachter über Auswertung von Karten, Luftbildern, Akten und Befragung von Personen mit Ortskenntnis erst einmal herausfinden, ob ein Gefahrenpotential besteht. Für diese Leistung würde ich einen Kostenrahmen zwischen 700,- und 1.500,- € annehmen.
Ulf

Hallo Janine,

meine Vorposter haben dir wichtige Tips gegeben. Der Kostenrahmen für die HR ist um die 100 EUR.

eine alte Scheune (die sich dort seit ca. 1950
befindet)

" […]Dem Antrag kann erst dann zugestimmt werden, wenn der
Nachweis erbracht wurde, dass gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse nach Baurecht vorliegen und wenn auch
sonstige Gefahren für die Schutzgüter Wasser und Boden an der
Altstandortsverdachtsfläche (nach Bodenschutz- und Wasserrecht
vorliegen) nicht bestehen.

Der Hintergrund könnte sein, dass hier eine Umnutzung von Gewerbeflächen in Wohnflächen vorliegt. Dies ist nach BBodSchG eine sensiblere Nutzung, d.h. es werden höhere Anforderungen gestellt.

Die Durchführung der historischen Recherce ist durch einen
Gutachter mit nachweisbaren Kenntnissen auf dem Gebiet der
Altlastenerkundung- und Sanierung durchzuführen. […]"

Gutachter gibt es wie Sand am Meer: Wenn das Stichwort Altlastenerkundung nicht beio der Suche hilft, einfach mal deinen Architekten fragen, der kennt sicher jemanden.

Es stellen sich nun ff. Fragen:
2.) Droht schlimmstenfalls ein Bodenaustausch (auch nach 25
Jahren der „normalen“ gewerblichen Nutzung - dort befand sich
eine Zimmerei.

Komt drauf an, wie die Betriebe dort gehaust haben. 5 Jahre Lagerplatz für Strassenbaufirma ist relativ kurz. Bei einer unbefestigten Oberfläche (d.h. kein Beton, keine Asphaltdecke, keine Pflastersteine) sollte der Aushub max. 20 cm betragen.
Und die Tuischlerei: war die gewerblich ? Wo war der Lackierraum? Wo war das Gebläse mit dem Lsg.mittelabscheider ? Wie wurde mit den Lösungsmitteln und Farbresten verfahrenß Wurde damit und mit lackierten Holz etc. das Gelände beegradigt ?

3.) Falls ein Bodenaustausch droht: Wer muss die Kosten
tragen?

Erst mal der Eigentümer.

Kann man diese Kosten eventuell auf die Tiefbaufirma
ablegen (sofern noch auffindbar)?

Wenn es sich um typ. Kontaminationen (PAK, MKW) handelt (Beweispflicht), ja.

4.) Was genau ist eine Altstandortverdachtsfläche?

Eine Fläche, wo ein Betrieb drauf war, der mit Stoffen gearbeitet hat, die den Boden und/oder das Grundwasser schädigen können. Dies ist vereinfacht ausgedrückt, exakt steht die Def. im Bundesbodenschutzgesetz.

5.) Bestehen Kenntnisse darüber, in wiefern das Abstellen von
Teermaschinen (1975 - 1980) Bodenschäden hervorrufen kann?

ja, es kann, sonst hätte dir das Amt nicht geschrieben. Je nach den weiteren Umständen kann sich die Sache ziemlich kurzfristig in Wohlgefallen auflösen.

Ciao maxet.
P.S.: ich hab beruflich damit zu tun, beantworte gerne Detailfragen per mail. Auf Grund der räumlichen Distanz besteht kein Geschäftsinteresse !

Leistungsbeschreibung - Historische Erkundung
Hallo Maxet,
das mit den 100 € hast Du doch hoffentlich nicht ernst gemeint. Schau Dir mal das Beispiel einer Leistungsbeschreibung an.

http://www.bayern.de/lfu/abfall/altlast/schlagwo/a2.doc

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

DANKE!!! Altstandortverdachtsfläche
Vielen lieben Dank für die schnellen Antworten!!!
Es war zwar nicht so unbedingt das, was ich hören wollte… :smile: aber jetzt kann ich zumindest ein einigermaßen ruhiges Wochenende verbringen! (Ich hasse es nicht zu wissen, was auf mich zukommt! Und von einer Altstandortverdachtsfläche hae ich noch nie etwas gehört!) :smile:

Vielen lieben Dank!!!

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