Altsteuerschulden

Folgender Fall !

Eine Firma bekommt einen Vergleich bei einem Prozess gegen einen ehemaligen Auftraggeber. Da der Prozess über 3 Jahre ging, musste das Vergleichsgeld an Rechtsanwalt und Gericht gezahlt werden.

20.000 € sind der Fa. dadurch verloren gegangen.

2008 kommt das Finanzamt mit Steuerrückzahlungen aus 2005 und 2006, da der Steuerberater es sehr spät abgegeben hat.

Hierbei geht es um eine Summe von 3.000 €.

Die Firma hatte 2009 von März an 7 Wochen keine arbeit, ist jetzt aber wieder voll im Gange.

Es wurde ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt, welcher viele Seiten zur finanziellen Auskunft erhält.

Da die Steuerschuld aus einer Zusammenveranlagung resultiert, wurde nur das private Einkommen „gesehen“ und nicht die Einnahmen der Firma. Hierzu gehört gesagt, Ehefrau hat die Firma, Ehemann ist Angestellter.

Folgedessen wird gesagt das die Ausgaben die Einnahmen überwachsen, was ja auch logisch ist.

Zack, das Konto der Firma ist gepfändet. Wohlbemerkt das Firmenkontot, obwohl es um eine private Steuerschuld geht, wo das Einkommen als Fa. nicht gesehen wird.

Nach langen Diskussionen macht die gute Frau vom Finanzamt das Konto wieder auf, wenn sofort 500,00 € überwiesen werden und dann weiterhin zum jeden 1. 500,00 €.

Dabei wird nicht nachgefragt ob das überhaupt geht und die Existenz gefärden könnte, da die 7 Wochen ohne Arbeit ersteinmal wieder aufgeholt werden müssen.

200 € wären möglich und wird auch alles bezahlt, interessiert aber keinen. Denn die Voraussteuer muss ja auch weiter bezahlt werden.

Kann es denn sein, das bei einem solch „geringen“ Betrag von 3.000 € das FA es soweit treibt, das die Firma durch die Überlastung eventl. in Insovenz geht und dann keiner mehr Geld bekommen kann ?

Dabei sei noch gesagt, dass 500 überwiesen wurden und 500 aus Guthaben der Monatsabschlüsse vom Finanzamt direkt eingezogen wurde.

Was kann die Fa. tun, bzw. was für Rechte bestehen, um eine Rückzahlung und Erhaltung einer Existenz gegeben sind.

Das muss doch im Sinne des FA stehen ?!?

Vielen Dank für die Hilfe !

Hallo,

Folgender Fall !

Eine Firma bekommt einen Vergleich bei einem Prozess gegen
einen ehemaligen Auftraggeber. Da der Prozess über 3 Jahre
ging, musste das Vergleichsgeld an Rechtsanwalt und Gericht
gezahlt werden.

20.000 € sind der Fa. dadurch verloren gegangen.:

wurde das dem Finanzamt geschildert beim Stundungsantrag? Könnte nämlich wichtig sein.

2008 kommt das Finanzamt mit Steuerrückzahlungen aus 2005 und
2006, da der Steuerberater es sehr spät abgegeben hat.:

was ja nichts an der Höhe der Steuerschuld ändert.

Hierbei geht es um eine Summe von 3.000 €.

Die Firma hatte 2009 von März an 7 Wochen keine arbeit, ist
jetzt aber wieder voll im Gange.

Es wurde ein Antrag auf Ratenzahlung gestellt, welcher viele
Seiten zur finanziellen Auskunft erhält.

Da die Steuerschuld aus einer Zusammenveranlagung resultiert,
wurde nur das private Einkommen „gesehen“ und nicht die
Einnahmen der Firma. Hierzu gehört gesagt, Ehefrau hat die
Firma, Ehemann ist Angestellter.

Folgedessen wird gesagt das die Ausgaben die Einnahmen
überwachsen, was ja auch logisch ist.

Zack, das Konto der Firma ist gepfändet. Wohlbemerkt das
Firmenkontot, obwohl es um eine private Steuerschuld geht, wo
das Einkommen als Fa. nicht gesehen wird.:

Die Einkommensteuer schulden die Eheleute gesamtschuldnerisch. Demnach ist es gleichgültig, von welchem Konto sich das Finanzamt bedient.
Anders ist es bei der Umsatzsteuer, diese darf nur gegen den Gewerbetreibenden vollstreckt werden.
Ich unterstelle, dass die Firma als Einzelunternehmen geführt wird, dass keine besondere Rechtsform vorliegt wie z.B. GmbH.
Dann ist das Vorgehen des Finanzamts korrekt.

Nach langen Diskussionen macht die gute Frau vom Finanzamt das
Konto wieder auf, wenn sofort 500,00 € überwiesen werden und
dann weiterhin zum jeden 1. 500,00 €.

Dabei wird nicht nachgefragt ob das überhaupt geht und die
Existenz gefärden könnte, da die 7 Wochen ohne Arbeit
ersteinmal wieder aufgeholt werden müssen.

200 € wären möglich und wird auch alles bezahlt, interessiert
aber keinen. Denn die Voraussteuer muss ja auch weiter bezahlt
werden.

Kann es denn sein, das bei einem solch „geringen“ Betrag von
3.000 € das FA es soweit treibt, das die Firma durch die
Überlastung eventl. in Insovenz geht und dann keiner mehr Geld
bekommen kann ?:

Hier liegt der große Denkfehler. Stundungen und Ratenzahlungen darf das Finanzamt nur genehmigen, wenn der Steueranspruch nicht gefährdet ist. Wenn der Gewerbetreibende aber schon von sich aus sagt, dass durch die Steuernachzhalung die Insolvenz drohe, dann darf das Finanzamt gar nicht mehr stunden, sondern muss versuchen, so schnell als möglich an sein Geld zu kommen. Und zwar ohne Ratenzahlungen den gesamten Betrag.

Hinzu kommt außerdem, dass durch die verspätete Abgabe der Steuererklärungen bereits ein Stundungseffekt eingetreten war.

Gruß
Lawrence