ich benötige einmal bei folgenden fiktiven Fall von Euch Hilfe:
Angenommen Anfang 2004 kam das Arbeitsamt auf den älteren Herrn Müller zu. Dort wurde ihm eine damals beliebte Vereinbarung angeboten um ihn aus der Arbeitslosenstatistik zu bekommen. Herr Müller soll erklären zukünftig nicht mehr vermittel werden zu wollen, dafür bekommt er weiterhin sein Arbeitslosengeld gezahlt, bis er ohne Abschläge in Rente gehen kann.
Nun kam auf einmal Hartz 4 und damit das ALG II.
Ist die damals getroffene Vereinbarung damit hinfällig? D.h. muss Herr Müller nun einen Minijob annehmen, falls ihm je einer angeboten werden würde?
Immerhin gibt es ja das ursprüngliche Arbeitslosengeld nicht mehr. Bekanntlich gibt es ja auch einige Fälle, in denen sich Personen vom Arbeitsamt haben beschwatzen lassen. Nun bekommen Sie aber keinen Job mehr und ALG II auch nicht, da die Partnerin, Kinder etc. im eigenen Haushalt laut Harz 4 genügend Einkommen / Vermögen besitzen.
Eine entspechende Anfrage konnte durch das Arbeitsamt leider nicht beantwortet werden. Wie seht Ihr das?
Dieser Fall wurde vor ein-zwei Monaten in einer Diskussionsrunde im RBB (3.Programm Berlin/Brandenburg) besprochen, die verantwortlichen, hochrangigen Beamten und Juristen der Arbeitsverwaltung bestätigten die Kenntnis dieser Fälle - alle bedauerten dies persönlich, verwiesen aber darauf, dass die Formulierung der alten Verträge mit dem Arbeitsamt juristisch dieses zuließe und vom Gesetzgeber so gewollt sei.
gruß n.
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vielen Dank für die Antwort. Darf ich diese so verstehen, dass diese Vereinbarungen ab 01.01.05 ihre Gültigkeit verlieren?
mit besten Grüßen Steffen
Dieser Fall wurde vor ein-zwei Monaten in einer
Diskussionsrunde im RBB (3.Programm Berlin/Brandenburg)
besprochen, die verantwortlichen, hochrangigen Beamten und
Juristen der Arbeitsverwaltung bestätigten die Kenntnis
dieser Fälle - alle bedauerten dies persönlich, verwiesen aber
darauf, dass die Formulierung der alten Verträge mit dem
Arbeitsamt juristisch dieses zuließe und vom Gesetzgeber so
gewollt sei.
vielen Dank für die Antwort. Darf ich diese so verstehen, dass
diese Vereinbarungen ab 01.01.05 ihre Gültigkeit verlieren?
mit besten Grüßen Steffen
So habe ich das verstanden. Ich beziehe meine „Klugheit“ allerdings nur aus dieser einen TV-Sendung - ob die Recht haben, kann ich juristisch gar nicht beurteilen!
Ist die damals getroffene Vereinbarung damit hinfällig? D.h.
muss Herr Müller nun einen Minijob annehmen, falls ihm je
einer angeboten werden würde?
zunächt mal ja, ich habe aber davon gelesen, dass überlegt wird, in solchen Fällen zur Vermeidung von Härtefällen die Regelung aufrecht zu erhalten.
Immerhin gibt es ja das ursprüngliche Arbeitslosengeld nicht
mehr.
Das ist definitiv falsch: Die bisherige Arbeitslosen hilfe gibt e nicht mehr.
Eine entspechende Anfrage konnte durch das Arbeitsamt leider
nicht beantwortet werden. Wie seht Ihr das?
Nun, das wundert mich aber. In einem konkreten Fall würde ich mal den Vorgesetzten des zuständigen Sachbearbeiters bemühen, wenn letzterer keine Informationen dazu hat. In einem fiktiven Fall kann es natürlich sein, dass die Mitarbeiter der Bundesagentur gerade genug mit der Umstellung der Leistung für reale Leistungsempfänger haben und daher nicht geneigt sind, so etwas zu theoretisieren.