Hi,
Wenn X nun in 2010 Gewinne aus Fondsverkäufen hat und diese
dann ja zu §20 gehören…werden diese Altverluste mit den
aktuellen Gewinnen und danach mit den 801 € Sparerpauschbetrag
verrechnet ?
Finanztest Spezial Abgeltungssteuer vom Sept. 2008 schreibt dazu:
„Die Verluste aus den alten Geldanlagen kann der Anleger steuerlich nutzen, wenn die Spekulationsfrist von einem Jahr noch nicht verstrichen ist. Er darf sie bis 2013 mit Verkaufsgewinnen aus allen „privaten Veräußerungsgeschäften“ verrechnen, egal ob es Gewinne aus Aktien, Fonds oder dem Verkauf von Immobilien sind.“
Und in §23(3)EStG steht u.a. geschrieben:
„9Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 in der bis zum 31. Dezember 2008 anzuwendenden Fassung können abweichend von Satz 7 auch mit Einkünften aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20 Absatz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 14. August 2007 (BGBl. I S. 1912) ausgeglichen werden.“
Ich denke diese beiden Aussagen beantworten deine Frage.
Gruß
Pontius