Bis 31.12.2008 entstandene Verluste aus Verkäufen von Aktien oder Optionsscheinen können noch bis Ende 2013 mit danach entstandenen Gewinnen verrechnet werden, vorausgesetzt die Haltedauer betrug nicht mehr als 1 Jahr.
Wie alt dürfen denn die Verluste sein?
Hallo,
die Antwort kommt vielleicht etwas spät aber besser als nie =)
Altverluste, die vor dem 01.01.2009 entstanden, haben keine zeitliche Begrenzung nach hinten da diese von Jahr zu Jahr fortgeschrieben wurden.
Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist auch die 1-jährige Spekulationsfrist weggefallen d.h. sämtliche Gewinne und Erträge aus Aktien oder anderen Wertpapieren ( sowohl die lfd. Ausschüttungen bzw. Thesaurierungen als auch Gewinne aus Verkäufen ) sind nun Einkünfte aus § 20 EstG ( Kapitaleinkünfte ).