Altverluste bei Aktien und Optionsscheinen

Bis 31.12.2008 entstandene Verluste aus Verkäufen von Aktien oder Optionsscheinen können noch bis Ende 2013 mit danach entstandenen Gewinnen verrechnet werden, vorausgesetzt die Haltedauer betrug nicht mehr als 1 Jahr.
Wie alt dürfen denn die Verluste sein?

Hallo,

die Antwort kommt vielleicht etwas spät aber besser als nie =)

Altverluste, die vor dem 01.01.2009 entstanden, haben keine zeitliche Begrenzung nach hinten da diese von Jahr zu Jahr fortgeschrieben wurden.

Mit Einführung der Abgeltungssteuer ist auch die 1-jährige Spekulationsfrist weggefallen d.h. sämtliche Gewinne und Erträge aus Aktien oder anderen Wertpapieren ( sowohl die lfd. Ausschüttungen bzw. Thesaurierungen als auch Gewinne aus Verkäufen ) sind nun Einkünfte aus § 20 EstG ( Kapitaleinkünfte ).