Altvermieter verliert neue Adresse

Guten Tag, Ende April 2008 ist Xaver umgezogen und wartet nun seither auf die Nebenkostenabrechnungen der Jahre 2007 und 2008. Nachdem er bis September 2009 nichts von seinem alten Vermieter hörte, hat sich dieser bei seinen Eltern gemeldet. Er bat um einen Rückruf, obwohl Xaver ihm damals seine neue Adresse schriftlich gegeben hat. Diese Bitte ignorierte Xaver, den der Vermieter hatte ja alles vorliegen. Nach einem neuerlichen Anruf bei seinen Eltern am Wochenende, beim dem der VM erklärte, Xavers Adresse verloren zu haben, hat er wohl irgendwie Xavers Geschäftsnummer aufgetrieben und versuchte ihn dort zu erreichen. Wie seht ihr das? Soll sich Xaver weiterhin tot stellen? Um die Kaution geht es Xaver nicht mehr, dieses normale Sparbuch hab er acht Monate nach Auszug als verloren gemeldet und aufgelöst. Die Abrechnungsperioden gingen immer bis Mitte Januar des Folgejahres, kann der VM 2007 überhaupt noch einfordern? Vielen Dank!

Hallo,

also den Abrechnungszeitraum glaube ich jetzt mal nicht, denn es wäre äusserst ungewöhnlich. Wahrscheinlicher ist, dass der Zeitraum bis 31.12. eines Jahres geht und die Abrechnung dann irgendwann in den nächsten Wochen beim VM eingeht.

Egal aber wie es tatsächlich ist: 2007 ist in jedem Fall rum, denn der VM hat 12 Monate Zeit diese zuzustellen.

Dabei ist es schon wichtig, ob dem VM die neue Adresse des ehemaligen Mieters vorliegt, denn hat der Mieter diese nicht mitgeteilt, resultiert daraus womöglich ein erweiterter (zeitlich) Anspruch des VM, der die NK-Abrechnung dadurch nicht fristgerecht zustellen konnte.

Dies ist aber im Beispielfall auszuschließen, da die Adresse übermittelt und vom VM verloren wurde. In diesem Fall - so diverse Urteile (allerdings nur AG) - wäre der VM aufgefordert über andere Quellen, etwa das Einwohnermeldeamt, die neue Anschrift selbst zu ermitteln.

Also: 2007 ist rum. 2008 wäre noch bis Ende 2009 zuzustellen und gültig (oder sogar bis Januar 2010, wenn dieser krumme Abrechnungszeitraum gültig ist).

Der Mieter muss sich m.E. nicht rechtlich zwingend beim VM melden, denn seine Pflicht hat er ja damals bereits mit der Weitergabe der neuen Adresse erfüllt. Andererseits könnte es ja auch um ein Guthaben gehen, welches dem Mieter noch zusteht.

Die moralische Seite und Verpflichtung sieht hier anders aus. Das muss natürlich jeder selbst entscheiden, ich persönlich finde eine korrekte Abrechnung letztendlich nur fair.

Gruß
Nita