Hallo,
ich habe eine Frgae: ich habe einen Pkw - Anhänger mit einem zul. gesamt Gewicht von 550kg. Jetzt habe ich das Reserverad welches an der vorderen Bracke montiert war abgemacht und statt dessen eine Aluminiumkiste angebaut. Ein bekannter von mir sagte, dass ich diese beim TÜV eintragen lassen muss. Jetzt bin ich ein bisschen verunsichert ob das nun stimmt oder nicht. Wenn ja was kostet soetwas denn und was muss ich denn bei der Befestigung beachten.
Hallo Alex,
Dein Kollege hat recht, das ist eine Aufbauänderung und muß per Einzelabnahme begutachtet werden. Das ist gar nicht so billig. Aber jetzt mal so gesprochen: ist das eine kleine Kiste, in der Du nur z.B. kleine Werkzeuge o.ä. transportierst, dann fahr doch so. Wenn Du zur Hauptuntersuchung mußt, kannst Du sie ja mal kurzfristig abschrauben…
Gruß
Dirk
Hallo Alex,
nach meiner Meinung musst du das nicht extra eintragen lassen. Sofern das Ding nicht rechts und links breiter ist als die Bordwand.
Gruss zyp
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Hallo
nein, mache Dir keine Sorgen,
die Kiste, wenn richtig befestigt, und nirgends übersteht ist nicht eintragungspfliuchtig.
Beachte aber das sich deine Stützlast verändert.
Du darfst die 50 kg ( in der Regel) nicht überschreiten.
Auf sichere befestigung achten, Deckel abschließbar oder mit Sicherung sichern.
Hallo,
ich habe eine Frgae: ich habe einen Pkw - Anhänger mit einem
zul. gesamt Gewicht von 550kg. Jetzt habe ich das Reserverad
welches an der vorderen Bracke montiert war abgemacht und
statt dessen eine Aluminiumkiste angebaut.
Genau kann ich es nicht sagen. Normalerweise erlischt die allgemeine Betriebserlaubnis, bei eiener technischen Veränderung und das Fahrzeug ist für den Strassenverkehr nicht zulässig. Deshalb sollte es schon eiem amtlich anerkannten Sachverständigen ( Dekra / TÜV) vorgestellt werden.