Hallo!
Dies ist keine Frage, aber da ich weiß, dass diese Fehlinformation im Netz herumgeistert,ich kürzlich auch danach gefragt wurde und mir das völlig neu war, ich also auch keine Antwort wusste, aber jetzt die Erklärung dafür gefunden habe: für alle, die danach suchen, hier als Info:
Diese These beruht vermutlich auf folgendem Irrtum:
Lt. EG-Gefahrstoffliste kann der Buchstabe C verschiedene Bedeutung haben, je nachdem an welcher Stelle er auftaucht.Es kann bedeuten : „ätzend“ , „Konzentration“ oder „krebserzeugend“.
Aluminiumchlorid (wasserfrei) ist als ätzend eingestuft, jedoch weder als krebserzeugend oder auch nur im Verdacht stehend.
Für das gegen übermäßiges Schwitzen eingesetzte Aluminiumchloridgel wird im übrigen Aluminiumchloridhexahydrat verwendet (Einstufung reizend, nicht ätzend), welches in der üblichen Konzentration von 20% auch nicht mehr die Reizwirkung hat (ggf. muß niedriger dosiert werden bei empfindlicher Haut).
Hoffe, dass damit alle Fragen geklärt sind
(und andere nun bei dieser Frage gleich eine Antwort wissen)
Sally
Hallo Sally,
hier
http://www.chemdat.info/fcatalog/showProduct.cmd?cat…
http://www.sigmaaldrich.com/catalog/search/ProductDe…
gibt es einige Informationen zu Aluminiumchlorid Hexahydrat.
speziell im zweiten Link wird unter
Risk Statements 36/37/38
keine 45 aufgeführt, die man angeben müßte, wenn der Stoff krebserzeugend wäre.
Die 36/37/38 bedeuten
36: Irritating to the eyes
37: Irritating to the respiratory system
38: Irritating to the skin
Gandalf