… zimer-Wohnung gezogen. Mein vermieter ist Arzt nd hat direkt neben meiner Wohnung seine Praxis. Soweit, so gut. Gestern bekam ich dann die Abrechnung für 2012. Ich bin aus allen Wolken gefallen. In meiner Miete ist ausser den üblichen Nebekosten auch der Strom enthalten. Ich soll jetzt für 1/2 Jahr über 300 Euro an Nachzahlung leisten. Wie kann ich nachvolziehen, ws ich wirklich an Strom verbraucht habe? Einen eigenen Stromzähler habe ich nicht. Mein Strom wird über die Praxis mitgezählt. Gibt es eine Möglichkeit, genau zu prüfen, welche Strommenge ich im zeitraum zwischen meinem Einzug und dem 31.12.2012 tatsächlich verbraucht habe?
Hallo anja1410,
zunächst ist zu klären, was genau im Mietvertrag vereinbart wurde.
- Wenn für den Wohnungsstrom eine Pauschale (!) vereinbart wurde, dann müssen Sie keine Nachzahlung leisten.
- Wenn eine Vorauszahlung vereinbart wurde, dann muß auch genau abgerechnet werden. Ohne Wohnungszähler ist das natürlich nicht möglich.
Das Problem ist im Moment nicht leicht zu lösen, denn eine Kostenverteilung nach qm ist bei einer gemischten Nutzung für Gewerbe (Arztpraxis) und Wohnung nicht zulässig. Das gilt für alle Nebenkosten.
- Prüfen Sie bitte Ihren Mietvertrag genau.
- Widersprechen Sie der Abrechnung schriftlich (!!!) mit dem Hinweis auf die Üngültigkeit der Abrechnung.
- Verlangen Sie einen Stromzähler für die Wohnung.
Wenn Sie weitere Fragen haben, werde ich versuchen zu helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Schütt
Alles bezahlen (wenn berechtigt) und den Strom nicht. Die Beweislast liegt beim Vermieter.