Am 12.1.2012 wurde ein Kaufvertrag

… über ein Grundstück beim Notar
abgeschlossen.Es ist im Vertrag vermerkt, dass keine Abstandsflächen von
Nachbarn übernommen werden. Die Auflassungsvormerkung und Kaufpreis erfolgte am 21.1.2012.
Die entgültige Eintragung im Grundbuch erfolgte erst am 5.10. 2012.
Der Verkäufer hat im September 2012, für das erworbenes Grundstück ,eine Abstandsflächenübernahme als
verfügungsberechtigt gegeben .Die Baubehörde hatte
noch nie einen vergleichbaren Fall und es wird befürchtet,
dass für die Behörde nur der entgültige Eintrag ins Grundbuch zählt. Sind nicht jedoch die Rechte des Käufers nach der
Auflassungsvormerkung gesichert?
Wie kann man das Bauamt überzeugen?