Am 31.12.2016 habe ich meine Nebenkostenabrechnung für 2015 erhalten aber kann mir bitte jemand sagen ob das ,in dieser Form richtig ist ?

Hallo! Es waren 1Blatt DIN A4,die mir der Vermieter gab. Titel:Mieteinahmen von Familie xxxxxxxxx, 2015-unterteilt in Kaltmiete,Betriebskosten und Heizkosten.Die Beträge/Zahlen handschriftlich eingetragen,sind nicht nachvollziehbar,einfach aus der Luft gegriffen.Er hatte keine Belege/Quittungen dabei und auf die Frage meiner Frau:„Na aber Hauptsache ist das die Abgabefrist gewahrt wurde“,antwortete er:"JA,das ist geschafft."Ich fühle mich verarscht.Widerspruch ist ihm schriftlich zugegangen.Bitte,was kann ich noch tun?

Servus,

eine Aufstellung über die Aufgliederung der Zahlungen des Mieters ist keine Betriebskostenabrechnung.

Du solltest alles beschreiben, was vorgelegt wurde, sonst kann man das nicht beurteilen.

Schöne Grüße

MM

Hallo.

Üblicherweise ist im Mietvertrag eine Vorauszahlung der Heiz- und Nebenkosten vereinbart.
In der Abrechnung werden diese Vorauszahlungen den tatsächlichen Ausgaben (die einzeln aufgeschlüsselt sein müssen, jeweils mit Angabe des Umlageschlüssels) gegenübergestellt, und am Ende kommt ein Guthaben oder eine Nachzahlung raus. Mal so ganz grob.
Ob handschriftlich oder nicht, spielt keine Rolle.
Belege/Quittungen muß der Vermieter nicht beilegen, aber nach einem Widerspruch wird ihm nix anderes übrigbleiben, als diese offenzulegen - er muß sie ohnehin ein paar Jahre aufbewahren.

Gruß

Kannitverstan

Hallo,

ob das „in dieser Form richtig ist“, kann man nur sagen, wenn man wüsste, wie deine Abrechnung überhaupt aussieht.

Also zumindest wurde sie ja mal schriftlich eingereicht, das ist gut.

Kannst du nicht mal den Text der Abrechnung hier einstellen oder eventuell ein Foto davon?
Die persönlichen Daten sind natürlich unbedingt zu schwärzen!!!