Amazon: gebrauchtwarenverkauf

hallo!

ich habe von 6 monaten 5 computerkomponenten (Gehäuse, Motherboard, etc.) in so einer (deutschlandweit bekannten) computerladenkette gekauft und mir daraus einen PC zusammengebaut. es sind von den 24 monaten gewährleistungsfrist also noch 18 monate übrig.

diese einzelteile (alle laufen problemlos) würde ich jetzt gern über amazon (oder gibts noch andere möglichkeiten?) verkaufen.

ich wollte die aktuellen preise raussuchen (graka kostet z.b. schon 40€ weniger) und davon nochmal 20% runtergehen (oder wie würdet ihr so einen preis ansetzen?).

leider habe ich mir beim kauf die artikel nicht alle einzeln quittieren lassen sondern alle artikel sind auf einer quittung,die man im falle einer Inanspruchname der garantie als kaufbeleg mit vorweisen muss.

wie gehe ich jetzt am besten vor
(ich weiss wie das bei ebay mit garantie bei einem privatverkäufer aussieht, wie ist es bei amazon?)

muss ich eine garantie geben oder ist man auch bei amazon als privatverkäufer gebrauchter elektronik auch nicht verpflichtet eine garantie zu geben? (habe dort bisher nur bücher verkauft).

gebe ich im text an, dass ich keine garantie gebe, aber die eigentlich vorhandene restgarantie erwähne ich?
oder kann ich sagen: ich gebe noch soundsoviel monate garantie/gewährleistungsfrist - abhängig vom kaufdatum-, wenn ich die ware (wer ist für die portokosten verantwortlich, kann ich bestimmen, dass die der andere tragen muss?) zugeschickt bekomme?

bei anderen lösungen (quittung aufsplitten oder pc-laden akzeptiert kopien auch in fiiialen in anderen städten) stellt sich der pc-laden quer (oder ist er iwie doch zu solchen garantieawickungen verpflichtet?).

wenn ich von einem artikel nur noch eine kopie der quittung habe und inzwischen in eine andere stadt umgezogen bin, wird ein garantiefall dann im allgemeinen angenommen?

danke euch für antworten

gruss

Hallo,

ich habe von 6 monaten 5 computerkomponenten (Gehäuse,
Motherboard, etc.) in so einer (deutschlandweit bekannten)
computerladenkette gekauft und mir daraus einen PC
zusammengebaut. es sind von den 24 monaten
gewährleistungsfrist also noch 18 monate übrig.

Das kann man so in einer eBay-Auktion erwähnen.

leider habe ich mir beim kauf die artikel nicht alle einzeln
quittieren lassen sondern alle artikel sind auf einer
quittung,die man im falle einer Inanspruchname der garantie
als kaufbeleg mit vorweisen muss.

Ja dann lass doch alles so wie es ist und versteigere das Machwerk bei eBay unter Ausschluss der Gewährleistung als privater Verkäufer. Dann hat der Käufer die Garantie für alles.

oder kann ich sagen: ich gebe noch soundsoviel monate
garantie/gewährleistungsfrist - abhängig vom kaufdatum-, wenn
ich die ware (wer ist für die portokosten verantwortlich, kann
ich bestimmen, dass die der andere tragen muss?) zugeschickt
bekomme?

Das kannst du wohl - wäre aber dumm. Du gibst als Privatverkäufer gar keine Garantie. Wenn wirklich etwas ist, dann soll der Kunde das mit dem Händler abklären. (Ich gehe jetzt mal davon aus, dass der PC momentan einwandfrei funktioniert und dir keine Mängel bekannt sind. Verschweigen darf man die nämlich auch als Privatverkäufer nicht!)

Schöne Grüße

Petra

Hallo!

Das kann man so in einer eBay-Auktion erwähnen.

Bei Ebay hatte ich den schonmal komplet drin. Nach 10 tagen kein Käufer, aber 8€ ebay-gebühren. Daher jetzt Amazon.

Ja dann lass doch alles so wie es ist und versteigere das
Machwerk bei eBay unter Ausschluss der Gewährleistung als
privater Verkäufer. Dann hat der Käufer die Garantie für
alles.

Ich fragte, wie es bei Amazon ist.

Das kannst du wohl - wäre aber dumm. Du gibst als
Privatverkäufer gar keine Garantie. Wenn wirklich etwas ist,
dann soll der Kunde das mit dem Händler abklären. (Ich gehe
jetzt mal davon aus, dass der PC momentan einwandfrei
funktioniert und dir keine Mängel bekannt sind. Verschweigen
darf man die nämlich auch als Privatverkäufer nicht!)

Dass er gut läuft, habe ich geschrieben.

Danke für deine Zeit, aber weitergeholfen hast du mir leider nicht.

Schöne Grüße

Petra

Gruss

Hallo,

ich habe von 6 monaten 5 computerkomponenten (Gehäuse,
Motherboard, etc.) in so einer (deutschlandweit bekannten)
computerladenkette gekauft und mir daraus einen PC
zusammengebaut. es sind von den 24 monaten
gewährleistungsfrist also noch 18 monate übrig.

Das kann man so in einer eBay-Auktion erwähnen.

leider habe ich mir beim kauf die artikel nicht alle einzeln
quittieren lassen sondern alle artikel sind auf einer
quittung,die man im falle einer Inanspruchname der garantie
als kaufbeleg mit vorweisen muss.

Werft hier nicht Gewährleistung (= gesetztliche Sachmängelhaftungs-Pflicht) und Garantie (freiwillige Service Leistung des Händlers) durcheinander. Die Gewährleistung betrifft nur Mängel, die zum Zeitpunkt des Kaufs bestanden und soweit ich weiß ist nach 6 Monaten der Käufer in der Nachweispflicht. Ich bin auch gar nicht sicher, ob sich Gewährleistungen und Garantien bei einem Weiterverkauf einfach übertragen lassen.

Schlagt mal Gewährleistung / Garantie in den FAQs dieser Plattform, bei Wikipedia oder google nach.

Stephanie

Du bist selber schuld …
… wenn du eine unpassende Antwort bekommst!

diese einzelteile (alle laufen problemlos) würde ich jetzt gern über :amazon ( oder gibts noch andere möglichkeiten? ) verkaufen.

Hier: Gibt es noch andere Möglichkeiten, hast du gefragt. Also beschwer dich nicht!

Petra