ich habe da mal eine Frage.
Vor kurzem erhielt ich von Amazon ein Paket. Verpackt als Geschenk, ohne Rechnung. Bestellt wurde das ganze von einem Bekannten, über seinen Account bei Amazon per. Rechnungsempfänger ist er. Zahlen wollte er per Lastschrift.
Mit diesem Geschenk machte er sich Hoffnungen auf eine Versöhnung. Nett gemeint, aber ich hatte keinen Nerv mehr drauf. Das Geschenk (ein Laptop) habe ich direkt weiterverkauft, da ich kein Interesse an dem Gerät hatte. Nun weiß ich aber, dass er die Rechnung nicht zahlt!
Können da auf mich als Emfpänger Konseqeunzen zukommen? Ich habe es ja im Grunde geschenkt bekommen und nie bestellt?
danke für Ihre vertrauliche Mailpost.Leider
kann ich Ihre Anfrage nicht direkt beantworten.
Ich schlage Ihnen vor; nehmen Sie diesbezüglich
fernmündlich Verbindung mit dem AMAZON-SERVICE-
DIENST 08003638469 -kostenos- auf. Dort erhalten
Sie gewiß sachkundige Auskunft zur Sache.
Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben.
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da solltest du denke ich eher einen Juristen fragen.
Ich würde vermuten, dass dir das Book gehört, wenn er es dir schenkt und du damit machen kannst was du willst.
Es könnte aber sein, dass wenn er nicht zahlt Amazon darauf besteht, dass das book zurückgegeben wird. So lange er es nciht bezahlt, gehört es vermutlich noch amazon und er kann nichts verschenken was ihm nicht gehört.
Du siehtst, das ganze ist nicht so einfach zu erklären. Von daher. Ich bin kein Jurist. Frag besser einen solchen.
Hallo,
Du hast mich über „Haftung“ gefunden. Dabei meine ich Schadensersatz, wenn z.B. jemand geschädigt wird.
Hier geht´s um einen Kaufvertrag. Du bist nach meiner Meinung nicht Vertragspartner, so dass das zuerst mal nicht Dein Problem ist. Ob es dann doch nach tausend wenns und abers doch sein kann, nach dem Motto: hättest wissen können, dass es Dich nicht angeht, kann ich nicht sagen,
Hallo,
Du hast mich über „Haftung“ gefunden. Dabei meine ich Schadensersatz, wenn z.B. jemand geschädigt wird.
Hier geht´s um einen Kaufvertrag. Du bist nach meiner Meinung nicht Vertragspartner, so dass das zuerst mal nicht Dein Problem ist. Ob es dann doch nach tausend wenns und abers doch sein kann, nach dem Motto: hättest wissen können, dass es Dich nicht angeht, kann ich nicht sagen,
hier ist die ganze moralische Verwerflichkeit dieser Schreiberin -die bekannt ist- erkennbar. Das Gesetz kennt hier viele Wege damit Sie sich Ihres Handels nicht erfreuen kann.
Man kann nur sagen: Im Knast ist noch eine Zelle frei.
Der Betrogene kann glücklich sein, dass er diese Person früh genug erkannt hat.