Amazon Gutscheine von Dooyoo versteuern?

Hallo!

Mein Kumpel erzählte mir, dass er sich bei dooyoo angemeldet hat und dort für seine Produktbewertungen dooyoo-meilen bekommt und diese gegen einen Amazon Gutschein einlösen kann.
Meine Frage: Muss er den Betrag, den er als Gutschein erhält nicht auch bei der Steuer angeben?
Wenn ja, zu welchen Einkünfte gehören diese? Es handelt sich ja wohl um kein Gewerbe.

Hoff auf eure Hilfe

Hallo,
ohne Gewähr auf die Richtigkeit, aber meiner Meinung nach ist das Privatvergnügen. Er macht es nicht als Gewerbe, von dem er lebt und somit ist es doch nichts anderes als Warenproben, die man geschenkt bekommt, oder die kostenlose Tageszeitung für 14 Tage oder ein Gewinn in einem Preisausschreiben. Alles nicht steuerlich relevant.

hallo,

prämienpunkte o.ä. zählen nicht zu den einkunftsarten und unterliegen daher auch nicht der betrachtung als geldwerter vorteil.
gewerbe kommt ebenfalls nicht in betracht, da weder gehandelt wird nich durch das einlösen von punkten eine gewinnertislungsabsicht unterstellt werden kann.

saludos, borito

Hallo TheAwesome444,
tut mir leid, da kenn ich mich nicht aus.

Vorab: Steuerpflicht - grundsätzlich ja.
Die Frage ist, ob eine Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darin zu sehen ist. Das wird wohl kaum der Fall sein, es sein denn, er bietet solche Leistungen konkret mehreren Auftraggebern an. Ansonsten würde ich das der 7. Einkunftsart - sonstige Einkünfte - dort: Einkünfte aus Leistungen - zuordnen (§ 22 Nr. 3 Einkommensteuergesetz). Solche Einkünfte sind nicht steuerpflichtig, wenn sie weniger als 256 EUR im Jahr betragen haben. Das ist kein Freibetrag, sondern eine Freigrenze. Wird diese Grenze überschritten, sind die Einkünfte voll einkommensteuerpflichtig.
Es kann daneben auch umsatzsteuerliche Auswirkungen haben. Grundsätzlich wird das der Höhe nach dem Kleinunternehmerstatus zuzuordnen sein, so dass bis zu einem Gesamtumsatz von 17.500 EUR keine Umsatzsteuer anfällt. Wenn der Kumpel aber selbständig und damit per se schon umsatzsteuerpflichtig ist, müssen Einnahmen aus anderen nachhaltigen Tätigkeiten ebenfalls umsatzsteuerlich einbezogen werden. Das wird oft übersehen.
Gruß
Wolfgang

Hallo,

das weiß ich leider nicht.
Aber er wird das ja nicht auf Steuerkarte machen, oder?
Und daß mehr als 400€ im Monat dabei rumkommen, kann ich mir auch nicht vorstellen…

Viele Grüße

Paola