Amazon in Luxemburg

Eine Person, die ein Kleingewerbe betreibt und gemäß § 19 UStG von der MwSt befreit ist verkauft Bücher bei Amazon.
Da Amazon in Luxemburg sitzt, berechnet Amazon auf jeden Verkauf 15% Umsatzsteuer und behält diesen Betrag gleich ein (anders als bei eBay läuft bei Amazon der Zahlungsverkehr über Amazon selbst).

Da eben besagte Person nach deutschem Recht aber von der Umsatzsteuer befreit ist, diese also nicht abführen muss (und im Gegenzug auch nicht abschreiben kann), stellt sich die Frage, ob man als Kleingewerbebetreibender trotz §19 UStG berechtigt ist, sich eine Steueridentifikationsnummer geben zu lassen, um von Amazon netto-Rechnungen zu erhalten.

Wenn nicht, gibt es eine andere Möglichkeit, dem ohnehin schon ausreichend vermögendem Land Luxemburg das Geld wieder auf legalem Wege zu entziehen?

Hallo,

Hast du schon FAQ:1637 angeschaut?

Da eben besagte Person nach deutschem Recht aber von der
Umsatzsteuer befreit ist, diese also nicht abführen muss (und
im Gegenzug auch nicht abschreiben kann), stellt sich die
Frage, ob man als Kleingewerbebetreibender trotz §19 UStG
berechtigt ist, sich eine Steueridentifikationsnummer geben zu
lassen, um von Amazon netto-Rechnungen zu erhalten.

Kleingewerbetreibende sind nicht von der Umsatzsteuer befreit…und sie sind nicht zum Empfang von netto-Rechnungen berechtigt

Wenn nicht, gibt es eine andere Möglichkeit, dem ohnehin schon
ausreichend vermögendem Land Luxemburg das Geld wieder auf
legalem Wege zu entziehen?

nein

Schöne Grüße
C.

Hier steht was dazu: http://onlinesteuerrecht.de/home/index.php?option=co…

stellt sich die
Frage, ob man als Kleingewerbebetreibender trotz §19 UStG
berechtigt ist, sich eine Steueridentifikationsnummer geben zu
lassen, um von Amazon netto-Rechnungen zu erhalten.

Der K. kann eine Steueridentifikationsnummer beantragen und bekommen.
Er muss dann aber die USt in Deutschland abliefern.
Sonst gibt es Ärger.

dem ohnehin schon
ausreichend vermögendem Land Luxemburg das Geld wieder auf
legalem Wege zu entziehen?

Die USt landet im o.g. geschilderten Fall im armen Deutschland.

Gruß JoKu